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Chronische Schmerzen eigener GdB ?

gerdh

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
375
Ort
Lemberg
Hallo zusammen ich Kämpfe immmer noch. Habe Heute die Ablehnung meines Widerspruch bei Versorgungsamt bekommen. Habe jetzt 1. 30 %, 2. 30 %, 3. 20% und 4. 20% bei 4 Stand im Bescheid 10% und in der Ablehnung steht 20% weiß nicht warum. Meine Gesamt GdB ist 40% , die Schmerzen werden nicht erwähnt?, Bei 4 steht nur Lendenwirbelkörperbruch (20).
Hatt jemand erfahrung ob es auf Chronische Schmerzen einen eigenen GdB gibt?

Danke
Gruß
Gerd
 
Hallo Gerdh,

in Deiner Berechnung zeigst Du 4 Unterpunkte auf, jedes mit Schmerzen verbunden. Bei wirklich fast allen Einschränkungen sind Schmerzen mit in der Bewertung drin. Zwar gibt es auch den Begriff und eine GdB für chronische Schmerzen, aber ob die extra anzuziehen ist, wenn Du 4 Teilsummen hast, dies ist mir bisher nicht bekannt.

Gruß von der Seenixe
 
Also irgendwie verstehe ich das System nicht in kenne Leute mit 50% GdB oder 20% Mde die Arbeiten vollzeit auf dem Bau. Bis zu 10 Stunden im Sommer, ich bin nach 2 Stunden fertig mit der Welt, habe Einzel Gdb zusammengezählt von 100% und bekomm nur 40% gesamt GbB.
Mal sehen habe nächste Woche wieder zwei Gutachtertermin von der BG aus, frag mal einen der Gutachter vielleicht weiß der wie da gerechnet wird.
 
Hallo Gerdh,
Da mußt Du mal bei den Anhaltspunkten für das Gutachterwesen schauen.
Problem ist, dass Du eine GdB so und so darstellen kannst. Ich sage es immer wieder: Nicht die Behinderungen entscheiden, sondern die Auswirkungen, die man dadurch im täglichen Leben hat. Diese müssen beim Versorgungsamt richtig und genügend herausgestellt werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Gerdh,

soviel ich weiß werden Schmerzen und seel. Begleiterscheinungen (die man ja hat, wenn man starke Schmerzen hat) nur dann mit "extra" %ten bewertet, wenn anhaltende psycho-reaktive Störungen vorliegen, die ärztliche Behandlung (Psychotherapie/spezielle Schmerztherapie) erfordern! "Normale" Schmerzen sind in den einzelnen Störungen schon eingerechnet.

LG Santafee
 
Hallo gerdh,

Du schreibst nicht, weswegen diese Leute behindert sind:
Also irgendwie verstehe ich das System nicht in kenne Leute mit 50% GdB oder 20% Mde die Arbeiten vollzeit auf dem Bau. Bis zu 10 Stunden im Sommer, ich bin nach 2 Stunden fertig mit der Welt, habe Einzel Gdb zusammengezählt von 100% und bekomm nur 40% gesamt GbB.
.
Ein Kriegsveteran hat von einer Granate den Penis verstümmel, er ist Schwerbehindert, weil er damit nicht zurecht kam, was verständlich ist, war seinerzeit als junger Bursche.
Hat aber seit Lebzeiten immer als Fliesenleger hart gearbeitet.

Mit einer LWS-Behinderung, die dir noch jede Bewegung erlaubt, bist du summasummarum nur gering behindert, also nur für bestimmte Belastung. Dein Kopf kann denken, hast dein Gleichgewicht, bist nicht Geh-, sprechbehindert oder seh- oder hörbehindert, und auch sonst funktioniert noch vieles.

Präge dir die Erklärung, was seenixe schreibt, gut ein, .
Behinderungsstatus heißt nicht gleichzeitig arbeitunfähig!

Wenn allerdings Schmerzen derart sind, dass sie nur mit Hilfe starker Schmerzmittel erträglich sind, dann hast du wohl ein Arbeitsfähigkeitsproblem, gerade auf der Baustelle. Es gibt in Deustschland noch keine Ballons, die sich öffnen, wenn du vom Gerüst fällst, wie in der Werbung vorgegaukelt.

Gruß Ariel
 
Meiner Meinung nach liegts es am Arzt, ich hatte bis jetzt immer das Pech von Ärzten die mit der BG was zu tunen haben untersucht zu werden.
Diese Unterlagen hat das Vorsorgungsamt bekommen und auch meine Mde
Einstufung steht noch aus. Die VDK hat mir geraten Klage einzureichen werde ich auch machen. War heute bei einem Gutachter von den BG aus den ich
vorgeschlagen habe, wurde 2 Stunden Untersucht. Beim ersten Gutachten für die BG von einem D-Arzt waren es 20 minuten. Diesen Gutachter hat mir ein Arzt vorgeschlagen der nicht mit der BG zu tunen hat. Egal was raus kommt
ich wurde menschlich Behandelt.

Gruß
Gerd
 
Hallo Gerdh,

soviel ich weiß werden Schmerzen und seel. Begleiterscheinungen (die man ja hat, wenn man starke Schmerzen hat) nur dann mit "extra" %ten bewertet, wenn anhaltende psycho-reaktive Störungen vorliegen, die ärztliche Behandlung (Psychotherapie/spezielle Schmerztherapie) erfordern! "Normale" Schmerzen sind in den einzelnen Störungen schon eingerechnet.

LG Santafee

Hallo,

Santafees Posting kann ich aus eigener Erfahrung voll unterschreiben.
Ich habe auch zunächst nur einen GdB von 30 bekommen, dagegen habe dann ich Widerspruch eingelegt, natürlich ärztlich attestiert.
Widerspruch wurde abgelehnt!
Also blieb mir nur, das Versorgungsamt zu verklagen (...tolle Sache, hatte ja schon die Klage gegen die gegnerische Versicherung am Backen, aber der GdB 30 war einfach ein Witz...!).
Mehr oder weniger parallel zu diesen Vorgängen habe ich meine Traumatherapie begonnen, wozu es natürlich auch diverse ärztliche Berichte/Gutachten gab.
Und siehe da: nachdem zu den diversen unfall-/neurochirurgischen und orthopädischen Komponenten auch die (durch die ärztlich bestätigt notwendige Traumatherapie und damit belegte) psychische hinzugekommen war, gings auf einmal.
Das Verfahren hat sich zwar auch ein knappes Jahr hingezogen, aber ich habe jetzt einen (in meinen Augen angemessenen) GdB 50.

Also, Dir viel Glück und: WEITER KÄMPFEN!

Liebe Grüße
carlina
 
Hallo Gerd,

hier ein paar Infos zu den Leitlinien für die Begutachtung von Schmerzen. Vielleicht ist das interessant für dich.

AWMF

Schmerz online

Alles gute
Cindy
 
Antwort

Hallo Gerd,

Santafee hat völlig recht. Seelische Begleiterscheinungen und generell Schmerzen, werden nur dann mit zusätzlichen %ten bewertet, wenn anhaltende psychische Störungen vorliegen, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.

Liebe Grüße

Derek
 
Hallo gerdh,

der GdB- Grad wird nicht in Prozenten ermittelt.Also man hat einen Grad der Behinderung von 40 das hat nichts mit Prozenten zutun. Nur zu Info

gruß **************
 
Hallo Derk und **************,

Letzte Aktivität: von gerdh
09.03.2012 10:57 ;
)

Thema Schmerzen und GdB..

Die GdB Werte schließen i. d. R. die vorhandenen Schmerzen und
u. a. auch schmerzhafte Zustände mit ein.

Nicht mit eingeschlossen sind die Schmerzen die z. B. bei pathologischen
Veränderungen, die über das "normale" Maß hinausgehen und eine spezielle ärztliche Behandlungen erforderlich machen, hierbei können höhere GdB Werte
angesetzt werden.


Info: LSG BRB Urteil - 22.01.2008 - L 13 SB 79/04
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75801


Info: pathologische Veränderungen:
http://www.global-help.de/mde-gdb-20041201/37.shtml


Grüße

Siegfried21
 
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