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Chronisch krank seit Dienstunfall, keiner will nun zahlen

brisei

Nutzer
Registriert seit
11 Nov. 2010
Beiträge
1
Ort
Argenbühl im schönen Allgäu
Website
www.brisei.de.tl
Hallo, 97 hatte ich als Rettungsassistentin einen Unfall und bin, da ich damals schon in einem Alter war, wo Verschleisserscheinungen auftreten konnten von der BG abgekanzelt worden mit der Begründung, Folgeerkrankungen - Verletzungen wären auch so altersbedingt aufgetreten und sind nich auf den Unfall zurückzuführen.

Wurde aber, nachdem ich nach einigen Arbeitsversuchen nicht mehr in der Lage war zu arbeiten berentet.

Vor dem Sozialgericht klagte ich zwar, doch durch weitere Schicksale konnte ich mich dann nicht mehr darum kümmern und das Sozialgericht hat sich auf meine Klage nie mehr gerührt.

Ich wurde chronisch krank und überlebe den Tag nur noch mit BtM plichtigen Mitteln, die mir aber nun nach Jahren weitere Probleme machen und deren Wirkung nicht mehr so richtig greifen.

Schmerzambulanzen habe ich bereits durchlaufen um die Schmerzen los zu werden, doch ich bekam nie so richtig Hilfe.

Nun habe ich den Versuch erneut unternommen in einer Schmerzambulanz Hilfe zu bekommen, doch die Krankenkasse lehnt die Übernahme der Kosten ab, denn ich benötige dazu einmal eine Personenhilfe für die Fahrten zur Ambulanz.

Weiterhin habe ich Antrag auf Hilfe im Haushalt gestellt und bin beim Sozialamt mit der Begründung-- ich kann in der Wohnung zusätzlich eine Heimarbeit machen um die Hilfe zahlen zu können abgeblitzt.

Weiß jemand Rat und Hilfe?

Meine Ärztin riet mir die Kasse zu wechseln, wäre das sinnvoll?
 
hallo brisei,

willkommen im Forum.

Meiner Meinung nach, wäre es zunächst wichtig zu wissen, ob die BG z. B. durch ein Gerichtsurteil endgültig für deine Unfallfolgen nicht mehr zuständig ist, denn sonst könntest du dich doch an die wenden bezüglich der Übernahme der Kosten nach vorheriger Rücksprache mit dem D-Arzt.

Gruss Lisaa
 
Hallo,

es ist im Sozialbereich jederzeit möglich, die Verfahren über den § 44 SGB X erneut aufzurollen. Vielleicht solltest Du dies als Aufgabe mal mit in Betracht ziehen. Außerdem ist das SG zur Amtsermittlung verpflichtet, vielleicht einfach mal beim Gericht nachfragen.

Gruß von der Seenixe
 
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