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Chance auf Rente?

Hallo JoachimD

zitat:Es schlaucht halt irgendwo mächtig wenn man ständig irgendwo am Abgrund steht!

Dagegen und dafür wurde der buchdruck und das www erfunden JoachimD

bist du krank dürfte der artikel wichtig sein.

http://www.blog-finanzkrise.de/plugin/tag/Krankenh%C3%A4user+Deutschland

beziehst du unfallrente dürfte der artikel wichtig sein.

Arbeitslose, die wegen eines früheren Arbeitsunfalls eine Rente bekommen, müssen sich diese voll auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen.
ZUM THEMA

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Beide Leistungen dienten vorrangig dem täglichen Lebensunterhalt und seien somit als Einkommen zu werten, begründete der zuständige Senat die Entscheidung. Einkünfte würden nur dann nicht als Einkommen gelten, wenn sie zweckbestimmt sind, wie beispielsweise Entschädigungen. In dem verhandelten Fall liege keine solche Ausnahme vor, urteilten die Richter (Az. B 11b AS 15/06 R).
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/sozialleistungen_aid_131848.html

bist du aktionär, freu dich.
Dax-Konzerne schütten Milliarden-Dividenden aus

Frohe Kunde für Aktionäre der 30 Dax-Unternehmen: Die Konzerne werden in diesem Jahr mehr als 22 Milliarden Euro Dividenden ausschütten, ergab eine Berechnung des "Handelsblatts". Doch der Stellenabbau ist bereits angekündigt - Gewerkschafter sind empört.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,619841,00.html

Bist du arbeitnehmer, droht stellenabbau, sprich Alg 1 und harz4


Wie mitgeteilt bist du nicht mittellos, siehe dir diesen link zur finanzkrise an, danach wärst du alle sorgen los und schwimmst in geld.
http://www.oneview.de/url/details.jsf?urlId=56006475

Bist du deiner Grundrechte beraubt hilft dir Urteil
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv107395.html

Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).


Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Fazit: es ist alles eine sache des blickwinkels -DURCHBLICK- für den betrachter ,siehe mein
Adventar, nichts ist so wie es scheint.

Sprich je mehr durchblick, umso grösser die chance auf EMR.

in diesem sinn viel spass beim lesen natascha


 
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