Beschwerde gegen die Gutachten der DRV Ärzte eingereicht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich Beschwerde bezüglich der Ablehnung meines Antrags auf eine Rehabilitation ein.
XXX
Explizit reiche ich Beschwerde gegen die Medizinische Stellungnahme von Dr XX und Dr XX ein,
Diese verstoßen gegen die Grundsätze einer Stellungnahme:
„Wer Stellung bezieht, versucht, den eigenen Standpunkt zu einer Position oder einem Sachverhalt deutlich zu machen und diesen anderen Personen (oftmals Außenstehenden) nachvollziehbar, überzeugend und plausibel zu begründen.“
Sachlage:
Polytrauma vom 23.9.2013 mit folgenden Frakturen:
1. BWK 3: Querfortsatzfraktur rechts
2. BWK 4: Querfortsatzfraktur rechts,
3. Rippenköpfchenfraktur rechts,
4. Dornfortsatzfraktur mit Lamina und Gelenkbeteiligung.
5. BWK 5: Querfortsatzfraktur rechts,
6. Rippenköpfchenfraktur rechts,
7. Dornfortsatzfraktur mit Lamina und Gelenkbeteiligung.
8. Wirbelkörperkompressionsfraktur mit einer Höhenminderung der Vorderkante um 24%
9. BWK 6: Querfortsatzfraktur rechts,
10. Rippenköpfchenfraktur rechts,
11. Dornfortsatzfraktur mit Lamina und Gelenkbeteiligung,
12. Wirbelkörperkompressionsfraktur mit einer Höhenminderung der Vorderkante um 14%
13. BWK 7: Querfortsatzfraktur rechts,
14. Rippenköpfchenfraktur rechts,
15. Dornfortsatzfraktur mit Lamina und Gelenkbeteiligung,
16. Wirbelkörperkompressionsfraktur mit einer Höhenminderung der Vorderkante um 40%
17. BWK 8: Querfortsatzfraktur rechts,
18. Rippenköpfchenfraktur rechts,
19. Dornfortsatzfraktur mit Lamina und Gelenkbeteiligung,
20. Wirbelkörperkompressionsfraktur mit einer Höhenminderung der Vorderkante um 9%
21. Rippenserienfraktur 2-8 rechts 7 Frakturen
22. Rippenserienfraktur 2-5 links 4 Frakturen
23. Querfortsatzfraktur HWK 7
24. Grundgliedfraktur DV rechts
25. Abriss an der Cavitas glenoidalis rechts kaudal.
26. Skapulamehrfragmentfraktur 3 Frakturen
27. Rippenserienfraktur 2-8 rechts 7 Frakturen
Rippenserienfraktur 2-5 links 4 Frakturen
Grad der Behinderung vom XX ist GdB 50%, unter der Angabe erheblicher Funktionsbeeinträchtigungen. Bei solch schweren Verletzungen ist von Verschlechterungen auszugehen daher wurde der Behindertenausweis unbefristet ausgestellt.
Eingereicht wurde unteranderem:
Gutachten Prof Dr XX und weitere ältere Diagnosen und Gutachten aus denen der Zustand wie von Prof Dr XX beschrieben resultiert ist. Auf das Gutachten des Prof. Dr XX wird von den Gutachtern Dr XX und Dr XX nicht eingegangen.
Vor dem Sozialgericht wurde unter anderem von meiner Begleitperson Eidesstattlich versichert das zwei Ärzte falschangaben gemacht haben. So hat Dr XX in Aalen angegeben, das er mich beim Verlassen der Praxis beobachtet habe wie ich das Gebäude ohne Einschränkung verlassen hätte. Nur leider hat Dr XX vor mir das Gebäude in seine Mittagspause verlassen was meine Begleitperson so versichert hat! Eine Beschwerde meiner Seitz gegen Dr XX bei der Bezirksärztekammer hat Dr XX abgelehnt.
Auch ein weiterer Gutachter der DRV, PD Dr. med XX, hat mich durch Fenster beobachtet die erstaunlicher weise in ein Gebäude hinein sehen lassen.
Die Gutachter der DRV:
Prof. Dr. med. XX, Neurologie und Psychatrie und PD Dr. med XX, Orthopädie und Rheumatologie, haben erfolgreich festgestellt dass ich kein Rheuma habe.
Da die Stellungnahme von Dr XX und Dr XX sind nicht nachvollziehen lässt auf was Sie sich beziehen, ist davon auszugehen das Sie sich auf falschangaben beziehen.
Des Weiteren hat mein behandelnder Orthopäde den Fragebogen S0051 ausgefüllt. Dieser hat unter anderem angegeben:
Vom 25.10.21
S22.0 = Fraktur der Rippe(n), des Sternums und der Brustwirbelsäule
M53.90 Krankheit der Wirbelsäule und des Rückens, nicht näher bezeichnet :
Mehrere Lokalisationen der Wirbelsäule
M25.50 Gelenkschmerz : Mehrere Lokalisationen
F45.40 = Somatoforme Störungen anhaltend
Am 05.04.22:
Nach weiterführenden Untersuchungen wegen der Diagnose schwerer Arthrose im rechten Schultergelenk und der Scapula.
T07 = Multiple Verletzungen
S22.00 = Gebrochene Brustwirbel
S22.40 = Rippenserienfrakturen
R52.2 = Sonstige chronischer Schmerz Chronische
F45.40 = Somatoforme Störungen anhaltend
Hingegen geben die Gutachter der DRV folgendes an:
„Verwiesen wird auf die im Klage bzw. Berufungsverfahren durchgeführten Gutachten auf orthopädischem und psychiatrisch neurologischem Fachgebiet im Jahr 2020 und 2021.
Diese geben das keine Verschlechterung bestehe wie angegeben, leider besteht auch hier kein Nachvollziehbare Quellenangabe.
Dr XX und Dr XX geben folgende Gesundheitsstörung an:
M54.8 Sonstige Rückenschmerzen
F45.- Somatoforme Störungen
T92.- Folgen von Verletzungen der oberen Extremität
Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Ärzte auf die angegebenen anscheinend vorliegenden Gesundheitsstörungen kommen. Die Angaben werde verharmlost in dem Sie pauschalisiert werden, siehe Angaben des behandelnden Orthopäden und Liste meiner Frakturen (M54.8 Sonstige Rückenschmerzen kann auch eine Verspannung sein).
Bei den Gutachtern der DRV wurden 2020 folgende Unterlagen zur Begutachtung eingereicht: ...
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Gerne reiche ich weitere Unterlagen ein, um nachzuweisen das die Angaben von Dr XX und Dr XX in keiner Weise nachvollziehbar, überzeugend und plausibel sind.
Mit freundlichen Grüßen
GSXR