Hallo Gsxr,
du hast es also wirklich nicht getan.
Ich habe dich mehrfach eindringlich darauf hingewiesen, was passiert, wenn du dich nicht auf MS untersuchen lässt, um diese Erkrankung auszuschließen. Da du keine anderen Ursachen für deine Beschwerden beweisen hast, konnte der Gutachter alles auf eine mögliche MS Erkrankung schieben (genau davor habe ich dich gewarnt), erschwerend kommt noch hinzu, dass es in deiner Familie schon MS gab. Wie du und andere hier darauf kommen, dass das Gericht dich auf MS untersuchen lassen muss, erschließt sich mir nicht. Du bist beweispflichtig, du warst nicht beim Sozialgericht.
Aber dieses spielt ohnehin keine Rolle, ich habe alle deine Krankenunterlagen mit CT und MRT begutachten lassen, die Radiologin konnte keine schwerwiegenden Ursachen für deine Einschränkungen finden, auch ein von dir selbst beauftragtes Gutachten hat auch keine beweisenden Erkrankungen festgestellt, die über das Urteil vom LG hinausgehen. Warum hast du nicht das Gutachten vom Dr. Lang von deinen Ärzten widerlegen lassen, stattdessen hast du ein privates Gutachten eingeholt, welches keinerlei Aussagekraft hatte und nicht zu gebrauchen war.
Jetzt möchtest du ohne Beweise zum BGH gehen, der BGH sucht nach Rechtsfehlern und nicht nach der Ursache für deine Beschwerden. Selbst wenn der BGH ein Rechtsfehler finden sollte, stehst du immer noch ohne Beweise da.
Es ist ja nicht so das du verloren hast, du hast ja immer noch das Urteil vom LG. Wenn du jetzt Verdienstausfall geltend machen möchtest, kann es sein, dass schon einige Jahre verjährt sind. Von dem was dir aus dem Urteil zusteht, habe ich keine Ahnung.
Ich hoffe dir ist klar, dass jetzt noch erhebliche Kosten auf dich zukommen werden. Du hast alle Verfahrenskosten, auch die Anwaltskosten der Gegenseite vorm OLG zu tragen. Auch beim LG hattest du nur einen Teilerfolg, auch hier hast du noch deinen Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen.
MFG Marima
du hast es also wirklich nicht getan.
Ich habe dich mehrfach eindringlich darauf hingewiesen, was passiert, wenn du dich nicht auf MS untersuchen lässt, um diese Erkrankung auszuschließen. Da du keine anderen Ursachen für deine Beschwerden beweisen hast, konnte der Gutachter alles auf eine mögliche MS Erkrankung schieben (genau davor habe ich dich gewarnt), erschwerend kommt noch hinzu, dass es in deiner Familie schon MS gab. Wie du und andere hier darauf kommen, dass das Gericht dich auf MS untersuchen lassen muss, erschließt sich mir nicht. Du bist beweispflichtig, du warst nicht beim Sozialgericht.
Aber dieses spielt ohnehin keine Rolle, ich habe alle deine Krankenunterlagen mit CT und MRT begutachten lassen, die Radiologin konnte keine schwerwiegenden Ursachen für deine Einschränkungen finden, auch ein von dir selbst beauftragtes Gutachten hat auch keine beweisenden Erkrankungen festgestellt, die über das Urteil vom LG hinausgehen. Warum hast du nicht das Gutachten vom Dr. Lang von deinen Ärzten widerlegen lassen, stattdessen hast du ein privates Gutachten eingeholt, welches keinerlei Aussagekraft hatte und nicht zu gebrauchen war.
Jetzt möchtest du ohne Beweise zum BGH gehen, der BGH sucht nach Rechtsfehlern und nicht nach der Ursache für deine Beschwerden. Selbst wenn der BGH ein Rechtsfehler finden sollte, stehst du immer noch ohne Beweise da.
Es ist ja nicht so das du verloren hast, du hast ja immer noch das Urteil vom LG. Wenn du jetzt Verdienstausfall geltend machen möchtest, kann es sein, dass schon einige Jahre verjährt sind. Von dem was dir aus dem Urteil zusteht, habe ich keine Ahnung.
Ich hoffe dir ist klar, dass jetzt noch erhebliche Kosten auf dich zukommen werden. Du hast alle Verfahrenskosten, auch die Anwaltskosten der Gegenseite vorm OLG zu tragen. Auch beim LG hattest du nur einen Teilerfolg, auch hier hast du noch deinen Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen.
MFG Marima