Hallo Gsxr,
Dann die Angabe bezüglich Job "gehen, sitzen und stehen zu gleichen Teilen" den Job suche ich immer noch nur als Parkplatzwächter habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .
Durch sehr viele Gerichtsentscheidungen gibt es diesen "Jobverweis" nicht mehr!
Parkplatzwächter: Rentner zur Aufstockung mit 450 € Job
"Pförtner- gibt es überhaupt nicht mehr - dies nennt sich nunmehr "Fachkraft für Werkschutz"
de.wikipedia.org
Hier stellen Unternehmen nur IHK-Absolventen ein!
Auch den "Museums-Wächter" im Verweis gibt es nicht mehr. Denn es gibt genug Rentner als Aufstocker (450 Euro) oder was sie hinzu verdienen dürfen.
Aber egal welcher "Job" - sie haben alles gemeinsam: So viele Jobs als "Pförtner" (den es nicht mehr gibt und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gibt und gesucht wird von Unternehmen) oder "Museums-Wächter" - dort gibt es de facto keine Stellen und auch keine Stellen mit denen man seinen Lebensunterhalt verdienen kann.
Dies wurde auch von den Gerichten irgendwann erkannt und der Verweis ist nicht mehr zulässig. Da gibt es genug Urteile. Dies sollte Dein RA auch wissen und somit argumentieren!!!
Dann die Angabe bezüglich Job "gehen, sitzen und stehen zu gleichen Teilen" den Job suche ich immer noch nur als Parkplatzwächter habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .
Die Versicherung muss Dir eine Umschulung / Qualifizierung zahlen wo diese Aspekte für Dich erfüllt sind und ganz wichtig, dieser Beruf muss auch Aussicht auf Erfolg haben einen Arbeitsplatz zu finden!
Beispiel jetzt sicherlich unpassend zu Deinen Einschränken - daher nur wirklich beispielhaft:
Man bildet Dich aus zum Friseur/in. Aber das ist dann gemäß der aktuellen Arbeitsmarktlage in Deiner Region total unproduktiv, weil die Arbeitslosenquote mit dieser Ausbildung in Deiner Region viel zu hoch ist und langjährig erfahrene auch einen Job suchen!
Will damit sagen, lass Dich nicht in eine Qualifikation drängen, wo es für Dich regional dem Grunde fast unmöglich ist eine Anstellung zu finden weil kein Bedarf.
habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .
Dann fordere über Deinen RA eine Aufstockung! Ein Unfallopfer darf nicht schlechter gestellt sein wie vor dem Unfall!
Aber wie ersetzt man das man in keinem Hotelbett mehr schlafen kann.
Oder das man kein Sport mehr machen kann.
Oder kein Motorrad mehr fahren kann.
Dies wohl über das Schmerzensgeld.
Pkt. 1 von Dir: Hotelbett!
Hast Du über die Versicherung ein für Dich geeignetes Bett und Matratze erhalten?
UND, erhöhte Urlaubskosten für ein geeignetes Bett und Matratze lass Dir im Prozess auch sichern.
Viele Grüße
Kasandra