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BWK, Skapula, Rippenserien, Lungenkontusion usw.

So hier bin ich wieder!

Da nun das Urteil des Langericht greift und der Unfall Verursacher für alle Schäden bezüglich Wirbelsäulenfrakturen und Schulter aufkommen muss frag ich mich nun was steht mir zu?

Wer hat Tipps und wo kann ich mich zusätzlich zu meinem Rechtsanwalt informieren?

Im Voraus Danke

Gsxr
 
Hallo GSXR,

meiner Meinung nach ist dies Versicherungssache und an den Verursacher wirst
Du nach so vielen Jahren (wahrscheinlich generell) kaum Ansprüche fordern können.

Einen Schmerzensgeldbetrag wird es ja womöglich aus einem Zivilverfahren
gegen die gegnerische Versicherung gegeben haben, und weiters müsste ja die
Versicherung für Spät- oder Folgeschäden haften.

Ein wesentlicher Punkt dabei ist, das es wie man sehr oft in diesem Forum lesen
kann, immer wieder Fälle gibt wo Diagnosen nicht ganz der Wahrheit entsprechen,
bzw. manchmal auch einige erlittene Schäden nicht erkannt werden und dabei
natürlich abgestritten werden.

Diesbezüglich hättest Du (meiner Meinung nach) Ansprüche (laufend) über jegliche
den körperlichen Schäden folgenden Arztbesuchen bzw. sonstigen Untersuchungen,
Therapiemaßnahmen usw. dafür KM- Geld zu fordern, dazu die Kosten für den nötigen
Heilmittelbedarf und eventl.? eine Entschädigung für den betreffenden Zeitaufwand.

Weiters sollte die berufliche Situation ebenfalls berücksichtigt werden, und dementsprechend
ein Verdienstausfall (14x jährlich) wenn der damalige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
und dadurch vorerst Arbeitslosigkeit besteht, und wenn man wieder beruflich tätig ist aber mit
einem deutlich niedrigeren Lohn dasteht.

Ähnlich verhält es sich beim Pensionsschaden, da ja seit dem Unfall die Einzahlungen
ins Pensionssystem wahrscheinlich deutlich gesunken sein werden.

Möglicherweise Haushaltsführungsschaden?, doch da kennen sich Viele in diesem Forum
deutlich besser aus als ich.

Grüße

Hrc4Life
 
Hallo GSXR,

wurde Dir mal nach ICD-Schlüssel die Diagnose MS mit Hinweis "G" für gesichert von einem Arzt gestellt?

Dies geht und ginge nur über die Leitlinie: AWMF: Detail

Lege dar, dass Du nie im Gutachten so untersucht wurdest und das entsprechend der Leitlinien auch keine Diagnostik durchgeführt wurde.

Im Umkehrschluss wäre es ja für Dich absolut relevant, hättest Du MS - dass man Dir dies auch als Patient mit gesicherter Diagnose mitteilt, damit Du entsprechend ärztlich behandelt wirst.

Dies wäre dann bei aller Ironie dann so: Du hast Krebs, keiner sagt Dir dies und Du bekommst nicht die entsprechenden Behandlungen z. B. Operation um den Tumor zu entfernen, Chemo- und Strahlentherapie mit der hoffentlichen Option zu Heilung.
Dies würde ich dann als absolut fahrlässig beurteilen.

Vielleicht ist es Dir in diesem Umkehrschluss möglich den Gutachter bzw. Auftraggeber des GA zu belangen oder erstmal heraus zu fordern, dass er MS diagnostiziert hat, Dich aber nicht aufgeklärt hat - und Dir zur persönlichen Gesundheit und Therapie den Hinweis auf eine MS Erkrankung geben hat, damit Du reagieren kannst und mit der "gesicherten Diagnose" - Dich privat dann in medizinische Konsultationen hättest wenden können.

Wieder mit meiner "Ironie" - Sie haben Krebs, wir sagen es ihnen nicht - bitte gehen Sie ein! Demnach eine wenn tatsächliche MS - diese muss behandelt werden, und wenn man dies nicht "gesichert" bekommt, wird man auch nicht behandelt!

Spiele die Bälle nach Leitlinie und Fahrlässigkeit zurück!

Gerade auch wenn im GA dann wieder der Hinweis von Contusio Spinalis steht" Da würde ich tatsächlich mal an der geistigen Befähigung des GA Fragen bzw. wenn es diverse sind in Abhängigkeit der Fachgebiete!

Lass die GA im Verfahren "Vorladen" und stellen den GA entsprechende Fragen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

Danke HRC und Kasandra. Muss ich mich noch damit befassen.


Die Gegenseite muss für alle fortführenden Schäden durch Schulter und Rücken aufkommen.


Aber wie ersetzt man das man in keinem Hotelbett mehr schlafen kann.

Oder das man kein Sport mehr machen kann.

Oder kein Motorrad mehr fahren kann.

Dann die Angabe bezüglich Job "gehen, sitzen und stehen zu gleichen Teilen" den Job suche ich immer noch nur als Parkplatzwächter habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .

Bin aktuell etwas überfragt.

Mein Rechtsanwalt meinte das ich alles ansetzen solle was ich vorher nicht gebraucht hätte! Aber ich war früher ja viel aktiver und immer unterwegs! Jetzt Schonhaltung und so eine Jogamatte kostet auch nicht die Welt!


Euer


Gsxr
 
Hallo Gsxr,

Dann die Angabe bezüglich Job "gehen, sitzen und stehen zu gleichen Teilen" den Job suche ich immer noch nur als Parkplatzwächter habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .

Durch sehr viele Gerichtsentscheidungen gibt es diesen "Jobverweis" nicht mehr!

Parkplatzwächter: Rentner zur Aufstockung mit 450 € Job

"Pförtner- gibt es überhaupt nicht mehr - dies nennt sich nunmehr "Fachkraft für Werkschutz"

Hier stellen Unternehmen nur IHK-Absolventen ein!

Auch den "Museums-Wächter" im Verweis gibt es nicht mehr. Denn es gibt genug Rentner als Aufstocker (450 Euro) oder was sie hinzu verdienen dürfen.

Aber egal welcher "Job" - sie haben alles gemeinsam: So viele Jobs als "Pförtner" (den es nicht mehr gibt und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gibt und gesucht wird von Unternehmen) oder "Museums-Wächter" - dort gibt es de facto keine Stellen und auch keine Stellen mit denen man seinen Lebensunterhalt verdienen kann.

Dies wurde auch von den Gerichten irgendwann erkannt und der Verweis ist nicht mehr zulässig. Da gibt es genug Urteile. Dies sollte Dein RA auch wissen und somit argumentieren!!!

Dann die Angabe bezüglich Job "gehen, sitzen und stehen zu gleichen Teilen" den Job suche ich immer noch nur als Parkplatzwächter habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .

Die Versicherung muss Dir eine Umschulung / Qualifizierung zahlen wo diese Aspekte für Dich erfüllt sind und ganz wichtig, dieser Beruf muss auch Aussicht auf Erfolg haben einen Arbeitsplatz zu finden!

Beispiel jetzt sicherlich unpassend zu Deinen Einschränken - daher nur wirklich beispielhaft:

Man bildet Dich aus zum Friseur/in. Aber das ist dann gemäß der aktuellen Arbeitsmarktlage in Deiner Region total unproduktiv, weil die Arbeitslosenquote mit dieser Ausbildung in Deiner Region viel zu hoch ist und langjährig erfahrene auch einen Job suchen!

Will damit sagen, lass Dich nicht in eine Qualifikation drängen, wo es für Dich regional dem Grunde fast unmöglich ist eine Anstellung zu finden weil kein Bedarf.

habe ich weniger Gehalt als jetzt bei 50% .

Dann fordere über Deinen RA eine Aufstockung! Ein Unfallopfer darf nicht schlechter gestellt sein wie vor dem Unfall!

Aber wie ersetzt man das man in keinem Hotelbett mehr schlafen kann.

Oder das man kein Sport mehr machen kann.

Oder kein Motorrad mehr fahren kann.

Dies wohl über das Schmerzensgeld.

Pkt. 1 von Dir: Hotelbett!

Hast Du über die Versicherung ein für Dich geeignetes Bett und Matratze erhalten?

UND, erhöhte Urlaubskosten für ein geeignetes Bett und Matratze lass Dir im Prozess auch sichern.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Gsxr,

habe lange auf Antwort gewartet, doch jetzt ist Sie da.

Ich möchte nur kurz auf meinen Fall anspielen und folgendes berichten.

ich habe auch bis zu meinem Unfall 2010 regelmäßig Sport gemacht und war dadurch relativ fit.

Ich hatte nur ein Verfahren das über Jahre ging und dazu noch eine Teilschuld bekommen.
2017 ein weiteres Verfahren wegen weiteren Schmerzensgeld, dazu die Verletzungen an der HWS (welche schon im ersten Verfahren bestritten wurden) und weiters wurde ich 2013 (3 Jahre nach Unfall gekündigt) machte ich eben nach Kündigung einen Verdienstausfall geltend.

Weiteres Schmerzensgeld Fehlanzeige, Deckplattenbrüche in HWS und BWS und (wahrscheinlich HWS-Trauma dazu unmöglich Unfallfolge (wurde ja alles gründlichst im July 2010 untersucht) und auch den Verdienstenfall
wollte man mir eigentlich durch ein verlorenes Verfahren streichen.
Fast verlorenes Verfahren deshalb, da es nur durch mein Drängen ein Berufskundegutachten im Verfahren gab.
Bin überzeugt das es ohne meiner mehrmaliger Nachfragen was den jetzt mit dem Gutachten sei, nicht zu diesem Gutachten gekommen wäre.

Weiters hätte ich dieses Verfahren zur Gänze verlieren sollen (glaube ich zumindest das es soweit gekommen wäre), das ich einen Zeitraum nach der Kündigung Arbeitslos und gleichzeitig in beruflicher Reha war und für diesem Zeitraum meine Bezüge Monat für Monat auflisten sollte und dazu die letzten Lohnzettel aus meinem damaligen Dienstverhältnis übermitteln sollte, um den Verdienstentfall zu berechnen.

Ich jedenfalls habe in unzähligen Stunden das oben beschriebene erledigt, doch viele Monate später bei der Verhandlung hieß es bei Gericht
das keine Berechnung des Verdienstausfalles bei Gericht eingegangen ist.

Von wem dies nicht erbracht wurde schreibe ich hier nicht, aber eigentlich bin ich überzeugt das ich Aufgrund eines fehlende Berufskundegutachten das Verfahren wahrscheinlich verloren hätte, und später auch
wegen des nichteinbringens der Verdienstausfallsberrchnung.

Wie das Ganze jetzt ausgegangen ist, und das ich es doch nicht ganz verloren habe erkläre ich jetzt hier nicht.

Doch es erscheint der Eindruck, das man mir den Fall damit zur Gänze mit der Versicherung
abschließen wollte. (Würde ich aus freien Willen nicht machen)

Nun habe ich Schmerzen in der linken Hüfte (Hüftluxation 2010) wo sich sehr angenehme Schmerzen zumindest linksseitig in die untere Wirbelsäule ziehen, dazu vergeht kaum ein Tag wo ich keine Probleme mit der HWS habe, Verspannungen, Nervenschmerzen linkes Schulterblatt, linker Oberarm usw.!

Beim aufstehen in der Früh sperrt das rechte Sprunggelenk ein wenig und es kommt auch zu Schmerzen (Unterschenkelfraktur mit Sprunggelenksbeteiligung rechts von 2010)

Was ist das für ein massiver Unterschied zu vor 2010?

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erinnern das mein Fall aus Österreich stammt, aber was das Thema Unfallopfer betrifft, dürfte es sich wohl sehr ähnlich verhalten.

Ich hoffe für Dich, das es bei Dir zumindest
bei den Ansprüchen die wahrscheinlich jetzt
gestellt werden besser läuft.

Grüsse

Hrc4Life
 
Ich lese aktuell das Urteil und wie bereits geschrieben ist der Verursacher zu 100% schuld.


Was heist:
Nachdem ein Dauerschaden vorliegt, besteht tatsächlich die nicht fernliegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schademersatzpflich durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbaren unvorsehbarer Leiden.

Impigmentsyndrom rechte Schulter, hier wird auch auf die Einschränkungen im Haushalt eingegangen, Fenster putzen und vorgelagerte Tätigkeiten. Die mögliche Belastung wurde mit 10 kg angegeben. Durch eine fortlaufende Verschlechterung sind wir in der Zwischenzeit bei noch 6 kg und einer möglichen Anhebung bis 90 Grad.

Die kaputte BWS, in fehstellung konsolidiert die bereits beim Stehen nach 20-30 Minuten zu Schmerzen führen kann.

Fahrrad geht mit Fully, gemütlich und Reiten geht nicht mehr :( .

Meinen Job mit gehen, stehen und Sitzen, nach belieben, zu gleichen Teilen hätte ich weiterhin ausführen können. Die Firma gibt es halt nicht mehr und nun? Ich muss mal lesen was im gutachten steht

Auf Leitern und Gerüste zu Arbeiten ist nicht uneingeschränkt möglich.

Die Einschränkung im Sport wird erwähnt und das Joggen in gut gedämpften Schuhen auf Waldboden möglich sein sollte.

Auch dir Sondermatratze bezüglich Rücken wird als nachvollziehbar erklärt (Matratze brauch ich nach 5 Jahre wirklich eine neue).

Anhaltende Physiotherapie, bekomme ich die Fahrtkosten? Und wie ist die aufgewendete Zeit?

Weiteres folgt

Mfg

Gsxr
 
Hallo Gsxr,

ich sehe, Du bist seit 2014 hier angemeldet. Ist das richtig, dass Dein Unfallzeitpunkt +/- oder exakt dem Jahr liegt?

Möchte es nicht genau wissen.

Was für mich wichtig ist, hast Du ein Feststellungsurteil erwirkt mit zukünftigen Schäden - ich lege mal das Jahr 2014 exemplarisch fest und wir sind jetzt im Jahr 2021.

Alternativ zum Feststellungsurteil, hat Dein RA bei der HPV erwirkt zur Schmerzensgeldzahlung, dass zukünftige Schäden nicht abgegolten sind?

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Morgen Kasandra,

Im Urteil steht dass Zukunftsschäden bezügich Schulter und Rücken nicht mit diesem Urteil abgegolten sind.

Mfg


Gsxr
 
Hallo Kasandra,

ja das hat er gut gemacht, mein Ra ist auch etwas überrascht das das vor dem OLG so in die Hose ging. Mir eine Chronische Entzündung des ZNS (Eine Art MS) anzudichten, ohne einen Behandelnden Arzt zu befragen oder irgendwelche Nachweise zu haben. Bis heute glaubt keiner meiner Ärzte an ein solche Erkrankung.

Der Gutachter gibt in seinem Gutachten folgendes bezüglich Arbeitsfähigkeit an:" Arbeiten im Wechsel von Sitzen, Gehen und Stehen, das Heben und Tragen bis max. 15 kg gelegentliches Arbeiten über der Horizontalen, gelegentliches Arbeiten auf Gerüsten erscheint möglich (das mit dem Gerüst revidiert er in einer Mündlichen Verhandlung).

Aktuell sitze ich an einer Ausarbeitung, dafür beschäftige ich mich ausgiebig mit deinem Post vom Donnerstag. Danke nochmal
 
Hallo @All

Zitat

"für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Schuldner dem Kläger sämtliche weiteren, künftigen materiellen Schäden und sämtliche weiteren, künftigen, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden, die Ihm auf Grund des Unfalls vom 23.09.2013 in der ... entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind."


Oha wo kann ich mich diesbezüglich beraten lassen?
 
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