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BWK, Skapula, Rippenserien, Lungenkontusion usw.

Hallo GSXR,

eigentlich müsste deine Frage mit dem Zusatz
"Wer kennt diesen Arbeitsplatz"
noch ergänzt werden!
 
Hallo GSXR,

das ist doch Toll, so kannst du ALG1 beziehen und später wenn nötig ALG2.

Bei einer Erwerbsunfähigkeit, wäre dir nur der Weg zum Sozialamt übrig geblieben.

Die DRV interessiert die Einschätzung vom Arbeitsamt ohnehin nicht.

Also was hätte es dir gebracht beim Arbeitsamt erwerbsunfähig zu sein.

MFG Marima
 
Hallo @All wer kennt einen Arbeitsplatz den ich machen darf?

Danke Ptpspmb,

In der ersten Begutachtung hatte ich keine Einschränkungen, wie sich das auf Nachfrage der Sachbearbeiterin geändert hat!

Hallo Marima,

ich habe bei der Agentur eine gute Sachbearbeiterin die das gleich wörtlich zu mir gesagt hat! Wenn Sie kein Arbeitlosengeld möchten müssen Sie nur widersprechen! Sie hat gesagt das Sie aber eine Nachbegutachtung beantragen kann und die angegebenen Liste ist das Ergebnis.

Am liebsten würde ich wieder Arbeiten gehen aber was! Ich sehe es ja ein das ich kleine "erhebliche" Einschränkungen habe! Und wenn ich etwas in Teilzeit mache dann bekomme ich mehr Alg 1 als ich verdienen würde :( und Gegenseite würde hinstehen und mit dem Finger auf mich zeigen und sagen "geht doch".

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

ich verstehe gerade nicht was du beim Arbeitsamt erreichen möchtest, das Arbeitsamt bezahlt dir keine unbefristete Rente, zudem ist das ALG1 auf ein Jahr begrenzt, was dann.

Meine Liste vom Ärztlichen Dienst ist noch länger und keine Arbeit vor 10 Uhr und trotzdem vollschichtig.

Was ist dein Plan für die Zukunft, was sagt die DRV, muss der Unfallverursacher dir kein Rente zahlen, oder
einen Ausgleich. Ich habe deinen Fall gerade nicht vor Augen.

MFG Marima
 
Antrag auf EM-Rente läuft,

Die Richterin des Landgericht hat keine Arbeitsunfähigkeit im Bezug auf mine letzte Tätigkeit anerkannt. Wie auch immer Sie das konnte!!!

Ich ziehe Ende März vor das OlG.

Mein Ziel ist es Irgend etwas in einem Sterilen Raum zu verkaufen, Katzen zum Beispiel oder Autos die muss man nicht herum tragen!

MfG

GSXR
 
Hallo Gsxr!

Also vorweg: Bin ja aus Österreich und hab von eurem ALG und sowas keine Ahnung. Aber gefühlsmäßig solltest du, wie Marima schon schrieb, einen Plan haben, wo die Reise hingeht. In unseren Fällen ist der Weg halt nicht das Ziel.

Hieße für mich, du willst arbeiten. Aber bevor du Autos verkaufst, solltest du wohl auf Motorräder umsatteln - ob deine höchstpersönliche Beratung dann verkaufsfördernd wirkt, stell ich mal dahin :-SS. Von der Klofrau kann ich nur abraten, da muss man schon viel Strecken und bücken, oft genug ist es zu eng und kalt wirds auch noch.

Also die Richterin ist der Meinung, dass du in deinem alten Job voll arbeiten kannst? Dagegen gehst du auch vor? Du hast sicher mit deinem Anwalt gute Gründe, warum das nicht geht.

Du solltest dich aber darauf konzentrieren was du kannst, und dann schauen ob es auch klappt bzw. wo. Ich hab deine Einschränkungen nicht ganz im Kopf, aber es wäre hilfreich zu wissen was du leisten kannst.

Denn wenn du (mal wieder) einen nicht durchführbar Job machst, weil die Richterin zwischenzeitlich so entschieden hat und du ja auch eine Arbeit finden musst (?), ist das ein Schuss ins Knie, hast du ja bemerkt.
Machst du jetzt 'irgendwas', wird spätestens nach dem OLG die Vers. Sagen, dass du das doch weiter machen kannst.
Also ich würde keinesfalls voreilig eine nicht adäquate Stelle antreten, denn das wird gegen dich verwendet, auch wenns psychisch hilft.


Die Frage lautet also: Was bietest du dem nächsten Arbeitgeber?

Lg
Torwaechter
 
Guten Morgen,

hoffentlich sind alle gut durch die Feiertage gekommen!

Torwächter du hast vollkommen recht mit der Angabe: "nur nichts voreilig" den ich sollte ja einen Job machen den ich auch 30 Jahre ausüben kann. Sonst stehe ich nachher wie der Depp da. leider ist ein solcher Job in meiner Umgebung nicht ausgeschrieben aber das wichtigste ist dran zu bleiben.

Ab dem 15 Januar bekomme ich Arbeitslosengeld und damit habe ich noch etwas ein Puffer einen Job zu finden, was auch mein Wunsch ist. Die Agentur für Arbeit wird mir aber keine große Hilfe sein habe ich so das Gefühl. Ich darf nun die angegebenen Einschränkungen der Agentur für Arbeit meinem Rechtsanwalt übermitteln.

Seit Anfang Dezember kam keine Info von dem Sozialgericht bei dem ich den Vorschlag angenommen hatte, ob das normal ist?

Ich wünsche allen noch einen Guten Rutsch in das Jahr 2019.

MfG


GSXR
 
Hallo!

Das Amt wird dir vermutlich nicht viel helfen, bei uns hier landet man mit Einschränkungen in der Schublade 'nicht vermittelbar', auch wenn das nie offiziell wird.

Aber wenn du selbst vielleicht einen halbwegs annehmbaren Posten findest, könnte man eventuell mit Hilfe des Amtes dem Arbeitgeber klar machen, dass mit nur wenig Anpassung der Arbeit, du einsteigen könntest.
Da gibt es bei uns ansehnliche Förderungen für Arbeitgeber, denen man das schmackhaft machen kann. Und das macht das Amt dann wieder gerne, erhöht ja deren Quote.

Meinst du beim Sozialgericht das Jahr 2018? Hmm, dann finde ich das total normal, sind ja seit Dezember schon Feiertage, wenigstens hier :)

Wünsche auch ein fröhliches 2019, mit Humor geht alles leichter!

Lg,
Torwächter
 
Hallo Torwächter

ich glaube dass die immer noch Feiertage haben!

Aktuell fällt es mir schwer wegen anhaltender Schmerzen einen klaren Gedanken zu fassen aber sicher gibt es eine Tätigkeit da draußen die mir Freude bereiten wird! Die Polizei sucht z.B. einen der abends Rentner im Park verschreckt. Das wäre etwas für mich!

Immer Locker durch die Hose Atmen!

MfG

GSXR
 
Guten Morgen,

mein Schwerbehindertenausweis wurde Anfang Januar nur wegen dem fehlenden Bild ausgebremst! Er ist nach Einsendung des Bild innerhalb 3 Tage bei mir eingetroffen.

MfG

GSXR
 
Zuletzt bearbeitet:
Diesen Monat steht noch der Termin vor dem OlG an.

Das OlG hat das Urteil des Sozialgericht noch nicht erhalten und den beteiligten Rechtsanwälten übersendet! Wie wird das wohl ausgehen? Sicher wie folgt: "Wir konnten uns noch nicht einarbeiten und werden unsere Stellungnahme Zeitnahe (in Wochen) nachreichen."

Ich bin gespannt.

MfG


GSXR
 
Habe mir heute mal etwas Fachliteratur gekauft:

Typ-B-Distraktionsverletzungen.

Fazit für die Praxis Die vorliegende retrospektive Studie stellt die bisher größte Untersuchung zumThema Fehldiagnostik von Distraktionsverletzungen der thorakolumbalen Wirbelsäule dar. Beinahe 42% aller BVerletzungen wurden mit Hilfe der primären Röntgen- und CT-Diagnostik nicht erkannt. Sämtliche Frakturen wurden dabei als A-Verletzungen unterklassifiziert und die korrekte Diagnose konnte erst intraoperativ gestellt werden. Da auch andere Autoren über ähnliche Probleme berichten, muss die primäre Diagnostik alle klinischen und radiologischen Zeichen berücksichtigen, damit nicht potenziell instabile Verletzungen übersehen werden. Im thorakolumbalen Übergang (BWK 12 bis LWK 2)sind B1-Verletzungen signifikant häufiger zu finden als B2-Verletzungen. Da bei 29% der B1-Verletzungen keinerlei diagnostische Hinweise im Röntgen und CT vorliegen, ist im Zweifelsfall eine weiterführende Diagnostik mit MRT indiziert. Ob einfachere Verfahren wie der Ultraschall eine ausreichende Sensitivität und Spezifität besitzen, muss in weiteren Studien untersucht werden.

Sehr interessant.

MfG GSXR
 
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