Hallo Gsxr!
Also vorweg: Bin ja aus Österreich und hab von eurem ALG und sowas keine Ahnung. Aber gefühlsmäßig solltest du, wie Marima schon schrieb, einen Plan haben, wo die Reise hingeht. In unseren Fällen ist der Weg halt nicht das Ziel.
Hieße für mich, du willst arbeiten. Aber bevor du Autos verkaufst, solltest du wohl auf Motorräder umsatteln - ob deine höchstpersönliche Beratung dann verkaufsfördernd wirkt, stell ich mal dahin :-SS. Von der Klofrau kann ich nur abraten, da muss man schon viel Strecken und bücken, oft genug ist es zu eng und kalt wirds auch noch.
Also die Richterin ist der Meinung, dass du in deinem alten Job voll arbeiten kannst? Dagegen gehst du auch vor? Du hast sicher mit deinem Anwalt gute Gründe, warum das nicht geht.
Du solltest dich aber darauf konzentrieren was du kannst, und dann schauen ob es auch klappt bzw. wo. Ich hab deine Einschränkungen nicht ganz im Kopf, aber es wäre hilfreich zu wissen was du leisten kannst.
Denn wenn du (mal wieder) einen nicht durchführbar Job machst, weil die Richterin zwischenzeitlich so entschieden hat und du ja auch eine Arbeit finden musst (?), ist das ein Schuss ins Knie, hast du ja bemerkt.
Machst du jetzt 'irgendwas', wird spätestens nach dem OLG die Vers. Sagen, dass du das doch weiter machen kannst.
Also ich würde keinesfalls voreilig eine nicht adäquate Stelle antreten, denn das wird gegen dich verwendet, auch wenns psychisch hilft.
Die Frage lautet also: Was bietest du dem nächsten Arbeitgeber?
Lg
Torwaechter