Guten Morgen,
das Urteil des Landgericht Stuttgart habe ich nun seit ein paar Tagen, fühle mich aber immer noch verarscht! Der Orthopädische Gerichtsgutachter geht auf Neurologische Schäden überhaupt nicht ein und musste sich der Contusio Spinalis erst mal belesen. Der Arzt der Reha wurde als Zeuge und nicht als Sachverständiger geladen. Diagnosen die nach der Begutachtung gestellt wurden, wurden nicht anerkannt, meine Arbeitsunfähigkeit wurde nicht anerkannt! Wie geht so etwas? Ich sitze seit August letzten Jahres zuhause aber wohl aus eigenem Wunsch!
Was bringt mir:
Das Landgericht hat die Gegenseite verurteilt weitere 12.000,00 € nebstZinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem31.7.2015 zu bezahlen und festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind,
Ihnen sämtlichen weiteren künftigen materiellenSchaden und sämtliche weiteren künftigen, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorhersehbaren, immateriellen Schäden, die Ihnen aufgrund des Unfalls entstehen werden, zu ersetzen.
Ach so:
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Von den Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 21 % und Sie 79 %.
Mit welcher Begründung ziehe ich nun vor das OLG ??? Da ja anscheinen bisher Keine Fehler im Verfahren gemacht wurden!
Vor dem Sozialgericht läuft es hingegen besser, die zuletzt befragten Ärzte haben Ihre Diagnosen schriftlich bekräftigt und für den ataktischen Gang hat man nun wohl doch eine Greifbare Ursache gefunden. Man kann folgende Frakturen der BWK ja auch mal übersehen, 4 Keilwirbel, 3 Dornfortsätze und 5-6 Querforsätze, es ist ja nur so das durch die Frakturen des kompletten Halte-System (Distraktionsverletzung) das ganze Hochgradig Instabil ist. Aber ja ich bin hier optimistisch das eine GdB Einstufung "Zeitnahe" erfolgt.
Ich würde mich hier über einen Expertenrat freuen.
MfG
GSXR