• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

BWK 12-Fraktur

R-K

Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2009
Beiträge
52
Hallo,

ich habe am 29.06.2009 einen Arbeitsunfall gehabt, bei dem ich aus drei Meter Höhe abgestürzt bin.
Dabei habe ich mir eine Kompressionsfraktur des BWK 12 mit ventaler Höhenminderung um etwa 1/3 der Wirbelkörperhöhe zugezogen. Ventaler Versatz von Vorderkantenfragmenten deckenplattennah. Geringer Versatz der deckenplattennahen Hinterkante um etwa 3 mm nach dorsal in den Spinnkanal.
Geschlossene Reposition der Fraktur und anschließend die dorsale Spondylodese mittels DPF von BWK 11 auf LWK 1.
12 Wochen Stützkorsett.
Nach dem Entlassungsbericht des Krankenhauses soll der DPF nach 6 Monaten entfernt werden, MdE wird voraussichtlich verbleiben.

Nun mein Problem: Starke Schmerzen im Lendenwirbelbereich, kann kaum Gewicht heben, nicht lange Sitzen. Bruch sieht auf Röntgenbild sehr gut aus.
Mein behandelnder Arzt verschreibt mir Reha-Maßnahme und empfielt die Entfernung des DPF.
Ich wurde durch die BG aufgefordert, bei einem D-Arzt in Halle zur ambulanten Heilverfahrenskontrolle zu erscheinen.
Das war meiner Ansicht nach keine Untersuchung. Nach Ansicht des Röntgenbildes und meiner Narbe stellte dieser Arzt fest, daß ich ab der 44. KW wieder voll arbeitsfähig bin, und keine MdE zu erwarten ist.
Auf die Frage von mir was mit meinen Schmerzen im LW-Bereich ist, antwortete er, daß dieses normal sei und sich mit der Zeit geben würde.
Da ich von meinem Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, schlägt dieser Arzt eine arbeitsterapeutische Austestung vor.
Es kommt mir so vor, daß dieser Arzt nach Wunsch der BG gehandelt hat.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
 
Hallo R.K. ,

herzlich willkommen hier im Forum für Unfallopfer...!
Da der BWK 12 der letzte Brustwirbekkörper ist strahlen die Schmerzen natürlich auch in den Lendenwirbelbereich aus!
Du solltest also vermeiden schwere Dinge zu heben da es nicht auszuschließen ist das der Wirbel durch die Einwirkungen weiter zusammenbricht! Ja und die Hinterkante stärker betroffen ist als im Moment! Falls noch nicht operiert wurde? http://www.medizinfo.de/ruecken/anatomie/wirbelsaeule.shtml
Mir wurde schlicht gesagt wir operieren erst ab 50 Prozent! Bei mir ist da ich keine Hilfe hatte zu Hause der Wirbel bis auf 33 % zusammengebrochen mit Nekrose Hinterkante..
Das mit den Schmerzen ist leider so, es sollte allerdings der Schmerzpegel möglichst niedrig gehalten werden! Weil der Schmerz ansonsten chronisch werden kann! (Anästhesist..> Schmerztherapie).
Da Du ein Recht auf eine Zweitmeinung hast würde ich zu einem anderen Orthopäden gehen und ihn um seine Meinung bitten > docinsider.de ! Ich würde Dir schlicht raten Dir überhaupt einen anderen Arzt zu suchen..!
Denn es ist schon irgendwo ein schlechter Witz wenn man Dir sagt das Du ab 44 KW wieder arbeitsfähig sein sollst!
Wenn die Wirbelsäule versteift wird Spondylodese dann ergibt das in etwa eine MdE von 20 aber bitte nicht darauf festnageln!
Das mit der arbeitstherapeutischen Austestung wird kommen! Wenn Du nicht gerade am Schreibtisch gearbeitet hast, evtl. Deine alte Arbeit nicht mehr machen kannst! Nach ca. ein /zwei Jahren wird ein Gutachten gemacht!
Also möglichst anderen Arzt suchen, es braucht kein D-Arzt zu sein! Dann schlau machen welcher Beruf Dir evtl. noch etwas bringt falls eine Umschulung notwendig wird falls Du nicht schon über 50 bist..? Soviel erst einmal grob von mir... Da bei Dir nicht so arg viel drin stand neben der Diagnose..!
Die Narbenbehandlung ist sehr wichtig, die Ärzte schreiben dies unter Lymphdrainage...!
Viele Grüße
Joachim

http://www.dr-gumpert.de/html/spondylodese.html
http://www.litos.com/downloads/Allgemeine_Hinweise.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich bin Zimmermann von Beruf.
Die Narbe sieht sehr gut aus. Die Reha läuft einigermaßen gut. Nur danach merke ich im Rücken, daß ich ihn belastet habe.
Nächste Woche habe ich wieder einen Termin bei meinem Arzt. Mit dem kann man gut reden. Mal sehen wie er auf diesen "Befund" reagiert. Kann ich mir schon vorstellen.
Kennt jemand solche Stellen in der Nähe von Dresden, wo eine arbeitsterapeutische Austestung gemacht wird?

René
 
Hallo R-K.,

ich hoffe das Dein Arzt nicht nur gut reden kann, ansonsten nützt Dir dies gar nichts! Wie sieht es mit einer Schmerztherapie aus...?
Was die arbeitsterapeutische Austestung angeht wäre eine Adresse wohl das Berufsförderungswerk in Dresden oder Leipzig! Allerdings wäre es das Beste wenn Du eine Umschulung in einer Firma machen könntest! Da der Arbeitsplatz da evtl. sicherer ist!
Evtl. kann Dir Jette72 etwas dazu sagen ich habe das Gefühl das sie nicht so arg weit weg von Dresden wohnt! (halt einmal eine PN schreiben).

VG Joe
 
Hallo,

war heute wieder beim Arzt. Bin noch AU, habe neue Physio bekommen.
Und das beste ist, die BG lenkt ein, da ich gegen die "Untersuchung " und den Befund von Halle Beschwerde eingelegt habe.
Vorschlag der BG: BG-Krankenhaus Berlin
Gegenvorschlag: Uni-Klinik Dresden
BG-Mitarbeiterin kümmert sich um Termin.
Also ein kleiner Teilerfolg.

So, nun noch was zu meinem Gesundheitszustand. Starke Schmerzen im LW- und BW Bereich, Drehen nur unter Schmerzen möglich.

Viele Grüße!

R-K
 
Hallo,

hier erst mal das Neueste von mir.
Bg hat mir auf Grund der Untersuchung in Halle telefonisch mit geteilt, daß die Zahlung des VL-Geldes eingestellt wird.
Meinem behandelnden D-Arzt wurde schriftlich verboten mich weiter AU zu schreiben.
Den zugesagten Termin in Dresden wollte der SB verhindern.
Nachdem ich Ihm mitgeteilt habe, daß ich rechtliche Schritte dagegen einleiten werde, hat er einen Termin in Dresden Vereinbart und mir mitgeteilt, daß ich mich arbeitslos melden solle.
Befund in Dresden: sofortige Bandscheiben-OP notwendig, ich war und ich bin mit dieser Verletzung nie arbeitsfähig.
Reaktion der BG steht noch aus.
Zwischenzeitlich habe ich Akteneinsicht beantragt, welche natürlich mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wurde.
Widerspruch dagegen ist weggeschickt.

LG
R-K
 
R.K.

ich hätte den D-Arzt gefragt - ja wenn die BG die Behandlung usw. bestimmt für was braucht es dann noch einen Arzt?
Nun kenne ich Deinen gesundheitlichen Zustand nicht so genau - Kompressionsfraktur des BWK 12 mit ventaler Höhenminderung um etwa 1/3 der Wirbelkörperhöhe...Bandscheiben-OP..!
Aber Du hast das Recht auf eine Zweitmeinung! Ich würde mir an Deiner Stelle einen guten Orthopäden suchen und mich von dem weiter behandeln lassen! Dies braucht kein D-Arzt zu sein, es gibt die so genannte H-Arzt (1) Regelung!
Was das Thema Verletztengeld angeht würde ich mir da schon einmal rechtliche Hilfe holen! Egal ob von einem Rechtsanwalt oder dem VDK bzw. SoVD !
Wenn Du als Zimmermann gearbeitet hast kann ich mir nicht so richtig vorstellen das Du in dem Beruf weiterarbeiten kannst! Das heisst das evtl. die Frage einer Umschulung oder Weiterqualifizierung steht! Ich weis nicht ob Du den Widerspruch selbst geschrieben hast!
Da Du aber zu viel "Baustellen" hast von der Akteneinsicht... würde ich mir schon wie bereits geschrieben Rechtliche Hilfe holen! Manchmal ist es nicht so schlecht wenn in so einem Schreiben ein/ zwei § in so einem Widerspruch udgl. drin stehen
Bei mir wurden die Kosten des Rechtsanwalts zu einem geringen Teil übernommen und zwar da wo ich gegenüber der BG Recht bekommen habe!
Manchmal muss man auch die Zähne zeigen!

Viele Grüße
Joachim

(1)- Heilarzt siehe auch Wikipedia > D-Arzt...)
 
Hallo,

war heute bei meinem D-Arzt. Der Bericht aus Dresden war noch nicht da.
Habe Ihm gesagt was war. Hat mich sofort wieder AU geschrieben und das CT machen lassen.
Die "Akte" ist mir persönlich per Einschreiben zugeschickt worden. Keine Durchnummerrierung und keine Bestätigung der Vollständigkeit.
Kann ich das nicht eigentlich verlangen? Gibt es irgendwelche Gesetze oder Richtlinien, wie die Akte zu führen ist?

LG
R-K
 
Top