oerni
Erfahrenes Mitglied
1. Richtigstellung des Passivrubrums
Am 10.03.2016 wurde unter dem Passivrubrum
./. Bundesrepublik Deutschland v.d.d.Bundesministerium der Vertei- digung v.d.d. Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
oder verkürzt
./. BRD v.d.d. BMVg v.d.d. BAPersBw
Klage erhoben.
Mit Datum 15.03.2016 bestätigt das Gericht den Eingang der Klage zum Rechtsstreit
./. Bundesrepublik Deutschland unter dem Aktenzeichen S 11 VS 24/16. Die so gerichtlich vorgenommene Änderung des Passivrubrums
./. Bundesrepublik Deutschland zum Az.: S 11 VS 24/16. hält der Kläger für eine unzulässige Verkürzung seines Rechtsbegehrens.
In der streitgegenständlichen Rechtsangelegenheit ist allein das federführende Bundes- ministerium der Verteidigung passiv legitimiert.
http://www.nva-radar.de/infos/160901-Bundeswehr_Radarsoldat_Begruendung_seiner_Klage.pdf
Am 10.03.2016 wurde unter dem Passivrubrum
./. Bundesrepublik Deutschland v.d.d.Bundesministerium der Vertei- digung v.d.d. Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
oder verkürzt
./. BRD v.d.d. BMVg v.d.d. BAPersBw
Klage erhoben.
Mit Datum 15.03.2016 bestätigt das Gericht den Eingang der Klage zum Rechtsstreit
./. Bundesrepublik Deutschland unter dem Aktenzeichen S 11 VS 24/16. Die so gerichtlich vorgenommene Änderung des Passivrubrums
./. Bundesrepublik Deutschland zum Az.: S 11 VS 24/16. hält der Kläger für eine unzulässige Verkürzung seines Rechtsbegehrens.
In der streitgegenständlichen Rechtsangelegenheit ist allein das federführende Bundes- ministerium der Verteidigung passiv legitimiert.
http://www.nva-radar.de/infos/160901-Bundeswehr_Radarsoldat_Begruendung_seiner_Klage.pdf