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Buz

Hallo Seenixe,

(Vorab zur Klärung: ich habe 2 BUZ-Versicherungen an je einer LV. Dazu ein private KZV-diese zahlt auch KTG-, eine LV ist im gleichen Haus wie die PKZV)

Nun zahlt die eine LV jetzt "erst mal ein 1/2 Jahr aus KULANZ" mir eine BUZ-Rente. Mit diesem Tag hört die PKZV mit ihren Krankentagegeldzahlungen auf. Mit einem Schreiben "Sie haben ja nun eine BUZ-Rente und doppelt zahlen wir nicht"

Die Heilbehandlung ist noch nicht abgeschlossen.

Nun rief ich meine LV wegen der BUZ-Rentennachzahlung an, ich habe ja erst Rente ein Jahr nach meinem Unfall bekommen.
Sie meinten nun sie müssen keine Nachzahlung leisten weil ich ja meine private Krankentagegeldzahlungen bekommen habe das müsse reichen.

Ich habe aber 2 Versicherungen (leider im gleichen Haus) und für beide habe ich 30 Jahre monatlich gezahlt und nun machen die bei Leistungsforderung eine Leistung/Rente daraus?

Ich bin ja einverstanden das ich kein KTG mehr bekomme, sobald die Heilbehandlung abgeschlossen und die Berufsunfähigkeit auf Dauer anerkannt ist.

Aber so kann es sein das ich plötzlich nach einem 1/2 Jahr überhaupt nichts mehr bekomme und erst klagen muß.

Jeder Tipp ist willkommen:cool:

Gruß Kai-Uwe
 
BUZ - Ende

Hallo,

ich habe jetzt mit div. Anprechstellen für Versicherte gesprochen, keiner kannte den Absatz der Cosmos-Direkt undwollte sich nicht 100%tig äußern:

Ist unser Leistungspflicht aus der Zusatzversicherung enerkannt oder festgestellt, so berechnen wir die leistung aus der Hauptversicherung so, als ob Sie den Beitrag unverändert weitergezahlt hätten

Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung werden durch Rückkauf oder Umwandlung der Hauptversichung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung oder durch Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt.


Da mein Anspruch ja anerkannt ist bin ich davon ausgegangen das die Versicherung bis zur Rente zahlen muß, also bis 65.
In meinem Vertrag steht kein Alter bis zu dem Rente gezahlt wird.
Komisch nur das die Cosmos mir nur eine "Abfindung:eek:" zahlen will.:confused:

Zusammenfassung:
Ich wollte Rente bis 65 Jahre, obwohl die Versicherung in ein paar Monaten ausläuft, aber die Versicherung will mir überhaut keine Rente zahlen sondern nur eine Abfindung.
Hat jemand einen Rat?

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

Du hast mit div. Ansprechstellen für Versicherte gesprochen, keiner kannte den Absatz der Cosmos-Direkt und wollte sich nicht 100%tig äußern.

Ich kenne keine Ansprechstelle für Versicherte, kann mir auch nichts darunter vorstellen.

Bei privaten Versicherungen können die Vertragsbedingungen unterschiedlich sein. Dein Versicherungsvertrag ist 30 Jahre alt, über diesen Zeitraum kamen sicher mehrere Hundert Bedingungen zur Anwendung, nicht jeder „Experte“ kennt alle, vor allem der Laie nicht. Deshalb hat der BGH entschieden:

"Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss.

Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers
ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an.

Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung ist nicht maßgeblich, was sich der Verfasser der Bedingungen bei ihrer Abfassung vorstellte."​
www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=260


Wenn die Bedingung lautet:

Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung werden ......durch Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt.​

dann kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Bedingung so auslegen, dass anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf der Leistungspflicht zu erbringen sind.

Gruß
Luise
 
Guten Morgen Luise,
mein Risoko-LV-Vertrag ist jetzt fast 10 Jahre alt und naiv haben wir geglaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft bis zum Rentenalter, sollte die Berufsunfähigkeit in diesen 10 Jahren eintreten. In meinem Vertrag steht nur der Ablauf der Versicherung mit Datum.

Darum sind wir durch den genannten Absatz sicher gewesen die Cosmos muß zahlen ...eben bis zu meinem 65.Geburtstag.

Ich muß dazu sagen, wir haben die Risiko-LV nur wegen meiner vielen Auslandsaufenthalte gemacht um meine Frau und die Kinder abzusichern, die BUZ war nur ein netter Anhängsel. Darum....leider....haben wir auch nicht auf die Laufzeit geachtet.

Mit Ansprechstellen meine ich die : info@pv-anspruchshilfe.de
und den Bund der Versicherten, beide haben mir nett und freundlich eine schnelle Auskunft gegeben....beide kannten den Absatz nicht, waren aber der Meinung das nur bis Vertragsende gezahlt werden muß. Der SB der Cosmos meinte: "dieser Absatz kann überhaupt nicht in Ihren Bedingungen sein, der ist veraltet" Schriftlich ist er aber nicht weiter darauf eingegangen.

Komischerweise haben 2 RA, dennen ich diese Frage in einem RA-Forum gestellt habe(gegen Gebühr:rolleyes:), gemeint die Versicherung muß bis 65 zahlen. Als ich die RA aber mit dem Fall beauftragen wollte waren sie plötzlich ganz anderer Meinung und sahen kein Erfolg in einer Klage.

Gruß Kai-Uwe

P.S. ich habe noch eine 2.BUZ die ist fast 30 Jahre alt. Da ist diese Absatz nicht drinnen, auch kein Endalter (gut das dieser Vertrag noch viele Jahr läuft)
 
Hallo Kai-Uwe,

die Meinung des SB der Cosmos: "dieser Absatz kann überhaupt nicht in Ihren Bedingungen sein, der ist veraltet" ist natürlich doppelter Quatsch. Wenn der Absatz so in den Bedingungen steht, dann steht er so da! „Veraltete“ Bedingungen gibt es nicht! Im laufe der Zeit verändern sich die Bedingungen bei Neuabschlüssen, Bedingungen eines vor Jahren abgeschlossenen Vertrages veraltern nicht, sie sind und bleiben Vertragsbestandteil !

Aus aktuelle Bedingungen der Cosmos

http://www2.cosmosdirekt.de/owx_medien/media2/222.pdf

zitiere ich:

Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung / Basis-Schutz

§ 1 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung ... berufsunfähig , so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
b) Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente, .....

(4) Der Anspruch erlischt .....bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer.​
Demnach gibt es eine Versicherungsdauer und eine Leistungsdauer.
Die Versicherung endet am 01.02.2008 (Versicherungsdauer) aber wann ist der Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer ?

Sieh bitte nochmals in Deinem Versicherungsvertrag (Versicherungspolice/Versicherungsschein) nach!

Wenn dort nichts vereinbart sein sollte:
Eine lebenslange Rente wird es nicht sein, eine Rente bis zum 65. Lebensjahr auch nicht.
Da es sich um eine Berufsunfähigkeits-Rente handelt, kann man davon ausgehen, dass diese Rente bis zum voraussichtlichen Ende Deiner Berufstätigkeit (wenn die Berufsunfähigkeit nicht eingetreten wäre) zu zahlen wäre.

Verdächtig ist doch, dass die Cosmos nicht ganz einfach die Rente die wenigen Monate bis zum 01.02.2008 zahlt und dann die Zahlungen einstellt, sondern eine Abfindung zahlen möchte.

Gruß
Luise
 
Guten Abend Luise,
Danke das Du Dir mit meiner Sache soviel Zeit nimmst.

Bei mir steht unter der Hauptversicherung:
Beginn der Versicherung 01.02.1998
Ablauf der Versicherung 01.02.2008
Ablauf der Beitragszahlung 01.02.2008

das gleiche steht bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Der §1 Pkt 4 steht bei mir genauso. Aber da geht es um den Anspruch - sehe ich so: nach dem Ablauf der Versichung kann man keinen Anspruch mehr stellen.

Der andere Spruch (auf den wir uns beziehen) steht unter §9 Pkt 9

und der sagt eindeutig das durch Ablauf der Hauptversicherung eine anerkannte Leistung nicht berührt wird.

Und das mit der Abfindung fanden wir auch sehr komisch...nur haben wir bis jetzt keinen RA gefunden der es so sieht wie wir.

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

ich komme noch mal auf deine Ausgangsfrage zurück, zu welchem Zeitpunkt überhaupt eine BU eingetreten ist. In einem BGH-Urteil AZ IV ZR 66/05 vom 11.10.2006)ist es jetzt zumindest inhaltlich erläutert worden. Allerdings mal wieder sehr schade, dass dem beweisbelasteten Versicherungsnehmer mit diesem Urteil eigentlich sämtliche Beweismöglichkeiten aus der Hand genommen werden und ausschließlich dem Gerichtssachverständigen gefolgt wird.

6 Der Kläger habe nicht bewiesen, dass er bereits ab Unfalleintritt berufsunfähig gewesen sei. Vollständige Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 BUZ setze voraus, dass der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuwei-sen seien, voraussichtlich dauernd außer Stande sei, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Er-fahrung ausgeübt werden könne und seiner bisherigen Lebensstellung entspreche. Entscheidend sei daher der Zeitpunkt, zu dem erstmals die Prognose gestellt werden könne, dass der Zustand des Versicherten nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen auf eine Besserung mehr rechtfertige. Dieser Zeitpunkt sei rückschauend zu ermitteln. Dabei sei weder auf frühere Prognosen der den Versiche-rungsnehmer behandelnden Ärzte abzustellen noch auf den Zustand des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Vielmehr sei maßgebend, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand des Versicherungsnehmers als gegeben ansehe, der keine Bes-serung mehr erwarten lasse.

7 Die Formulierung "voraussichtlich dauernd" in § 2 Abs. 1 BUZ sei entgegen der Auffassung des Klägers nicht dahin auszulegen, dass es darauf ankomme, ob mit einer Wiedereingliederung des Versicherungs-nehmers in das Arbeitsleben zu mehr als der Hälfte seiner Arbeitskraft binnen sechs Monaten zu rechnen sei. Vielmehr komme es schon unter Berücksichtigung des Wortlauts der Klausel darauf an, ob eine Verände-rung des aktuellen, die Berufsunfähigkeit begründenden Zustands nicht absehbar sei. Zu Unrecht stütze sich der Kläger für seine Ansicht auf einen Umkehrschluss aus der in § 2 Abs. 3 BUZ enthaltenen Fiktion, wo-nach die Fortdauer eines Zustandes im Sinne des § 2 Abs. 1 BUZ über einen Zeitraum von sechs Monaten als (vollständige oder teilweise) Be-rufsunfähigkeit gelte. Die Fiktion des § 2 Abs. 3 BUZ mache im Gegenteil deutlich, dass "an sich" auch nach sechsmonatiger Berufsunfähigkeit grundsätzlich noch nicht von ihrer Dauerhaftigkeit ausgegangen werden könne.

Gruß
Joker
 
Guten Morgen Joker,
danke für die Mühe, aber wie Du schon richtig sagst, es ist schwer nach über einem Jahr einen Arzt zu finden der diese Aussage unterstreicht.

Ich habe ja gleich nach dem Unfall sehr viele verschiedene Ärzte aufgesucht, weil ich keine Diagnose hatte und 2/3 der Ärzte meinten ich solle Rente einreichen. (Wohl auch weil sie keine Lust hatten mich genau zu untersuchen und sich Zeit zu nehmen)

Aber wer denkt nach einem Unfall gleich das er nie wieder arbeiten könne? Diese Hoffnung zerfällt doch erst ganz langsam.

Die Versicherungen haben immer die besseren Karten:eek:, dazu ist ihr Kopf auch nicht mit Opiaten :eek:vernebelt.
Was ich besonders schlimm finde ist, sobald man Ansprüche bei einer Versicherung gelten macht wird man behandelt wie ein Versicherungsbetrüger.

Ich habe jetzt meinen "Fall" an die Finanzaufsicht der Banken geschickt, sollten auch sie der Meinung sein ich verstehe die VBedingungen falsch...dann werde ich mich damit abfinden.

Einen schönen Feiertag für alle
Gruß Kai-Uwe

P.S. Gestern kam ein Brief von meiner Versicherung...sie drängen auf meine Entscheidung:cool:. Warum haben die wohl so eine Eile damit das ich die Abfindung unterschreibe:confused:
 
Hallo Kai-Uwe,

Joker schreibt an Dich:

...ich komme noch mal auf deine Ausgangsfrage zurück, zu welchem Zeitpunkt überhaupt eine BU eingetreten ist.

Habe ich da was falsch verstanden ?
Ich dachte, es geht darum, wie lange Anspruch auf Berufsunfähigkeits-Rente besteht, nicht auf den Beginn des Anspruchs.


Du schreibst:

Die Versicherungen haben immer die besseren Karten, dazu ist ihr Kopf auch nicht mit Opiaten vernebelt.

Ich weiß nicht, ob und womit die ihren Kopf benebeln. Jedenfalls haben die nach meiner Erfahrung in den seltensten Fällen die besseren Karten.


Was ich besonders schlimm finde ist, sobald man Ansprüche bei einer Versicherung gelten macht wird man behandelt wie ein Versicherungsbetrüger.

Jau, das gehört zum Geschäft.

Ich habe jetzt meinen "Fall" an die Finanzaufsicht der Banken geschickt, sollten auch sie der Meinung sein ich verstehe die VBedingungen falsch...dann werde ich mich damit abfinden.

Was soll denn die BAFIN damit ?

Gestern kam ein Brief von meiner Versicherung...sie drängen auf meine Entscheidung. Warum haben die wohl so eine Eile damit das ich die Abfindung unterschreibe

Denk mal drüber nach!

Gruß
Luise
 
Hallo Luise.....was glaubst Du worüber ich den ganzen Tag grübel:rolleyes:.

Die Finanzaufsicht der Banken nimmt Beschwerden von Versicherungsnehmern über Versicherungen an und prüft diese. Man muß seine kompletten Unterlagen einschicken. Sozusagen letzter Versuch:rolleyes:

Der Streit mit meiner Versicherung geht nicht nur darum ob sie über die Ablaufzeit der Versicherung hinaus zahlen müssen, sondern auch ab wann.

Schönen Feiertag für Dich
Kai-Uwe
http://www.fwdienste.de/grundlagen/beschwerden/beschwerden.htm
hier mal der Link
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kai-Uwe,

zwar hattest Du in Deinem Erstbeitrag vom 02.08.2007, 15:11 nach dem Beginn einer BUZ-Rente gefragt, in der Folge aber nur nach deren Ende. Daher nahm ich an, die Frage nach dem Beginn würde sich nicht mehr für Dich stellen. Wie es auch sei:

Die Frage nach dem Beginn hat Joker beantwortet, die Frage nach dem Ende wurde von mir beantwortet.

Der Versicherer bietet einen Vergleich an, den Du annehmen oder ablehnen kannst.

Jetzt verstehe ich nicht, welche Fragen Du noch hast. Vor allem verstehe ich nicht, was Du von der BAFIN erwartest:

Ich habe jetzt meinen "Fall" an die Finanzaufsicht der Banken geschickt, sollten auch sie der Meinung sein ich verstehe die V-Bedingungen falsch...dann werde ich mich damit abfinden.

Unabhängig davon was die BAFIN Dir antwortet, die für Dich entscheidende Antwort gab ich am 28.09.2007, 18:32 ! Diese vom BGH vorgenommene Normierung trifft auch auf die BAFIN zu, es kommt nicht darauf an, wie die BAFIN Versicherungsbedingungen auslegt, sondern

Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss.​

Gruß
Luise
 
Hallo Luise...Du rennst bei mir offene Türen ein, ich sehe es ganz genauso wie Du.
Nur mein RA (und der läuft schon über die Rechtschutzversicherung, da kann ich ihn doch wohl nur mit zusätzlichen Kosten tauschen) sieht es ganz anderes und ich will ihn mit einer Antwort von der FaBa beweisen das wir Recht haben.
Nicht einmal Deine Antwort hat ihn überzeugt.

Nun wollen wir es erst einmal selber in die Hand nehmen und sammeln dafür Beweise/Fakten die wir der Versicherung dann zuschicken werden.

Dazu kommt das die Finanzaufsicht die Versicherung dann auch selber anschreiben wird, was uns ja auch helfen wird.

Luise, wir kämpfen auf verschiedenen "Baustellen" (3 Versicherungen) und ich kann nur sehr wenige Std/Tag (an manchen Tagen überhaupt nicht)wirklich darann arbeiten, sicher stehen wir damit nicht alleine....aber gerade darum sind wir dankbar für jeden Tipp.
Seit meinem Unfall haben wir schon den 3.RA und keiner hat wirklich für uns gearbeitet, aber kassiert!
Jetzt müssen wir auch noch Überzeugungsarbeit bei dem 3.RA machen.

Du hast uns sehr geholfen, dankeschön.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
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