Hallo Seenixe,
(Vorab zur Klärung: ich habe 2 BUZ-Versicherungen an je einer LV. Dazu ein private KZV-diese zahlt auch KTG-, eine LV ist im gleichen Haus wie die PKZV)
Nun zahlt die eine LV jetzt "erst mal ein 1/2 Jahr aus KULANZ" mir eine BUZ-Rente. Mit diesem Tag hört die PKZV mit ihren Krankentagegeldzahlungen auf. Mit einem Schreiben "Sie haben ja nun eine BUZ-Rente und doppelt zahlen wir nicht"
Die Heilbehandlung ist noch nicht abgeschlossen.
Nun rief ich meine LV wegen der BUZ-Rentennachzahlung an, ich habe ja erst Rente ein Jahr nach meinem Unfall bekommen.
Sie meinten nun sie müssen keine Nachzahlung leisten weil ich ja meine private Krankentagegeldzahlungen bekommen habe das müsse reichen.
Ich habe aber 2 Versicherungen (leider im gleichen Haus) und für beide habe ich 30 Jahre monatlich gezahlt und nun machen die bei Leistungsforderung eine Leistung/Rente daraus?
Ich bin ja einverstanden das ich kein KTG mehr bekomme, sobald die Heilbehandlung abgeschlossen und die Berufsunfähigkeit auf Dauer anerkannt ist.
Aber so kann es sein das ich plötzlich nach einem 1/2 Jahr überhaupt nichts mehr bekomme und erst klagen muß.
Jeder Tipp ist willkommen
Gruß Kai-Uwe
(Vorab zur Klärung: ich habe 2 BUZ-Versicherungen an je einer LV. Dazu ein private KZV-diese zahlt auch KTG-, eine LV ist im gleichen Haus wie die PKZV)
Nun zahlt die eine LV jetzt "erst mal ein 1/2 Jahr aus KULANZ" mir eine BUZ-Rente. Mit diesem Tag hört die PKZV mit ihren Krankentagegeldzahlungen auf. Mit einem Schreiben "Sie haben ja nun eine BUZ-Rente und doppelt zahlen wir nicht"
Die Heilbehandlung ist noch nicht abgeschlossen.
Nun rief ich meine LV wegen der BUZ-Rentennachzahlung an, ich habe ja erst Rente ein Jahr nach meinem Unfall bekommen.
Sie meinten nun sie müssen keine Nachzahlung leisten weil ich ja meine private Krankentagegeldzahlungen bekommen habe das müsse reichen.
Ich habe aber 2 Versicherungen (leider im gleichen Haus) und für beide habe ich 30 Jahre monatlich gezahlt und nun machen die bei Leistungsforderung eine Leistung/Rente daraus?
Ich bin ja einverstanden das ich kein KTG mehr bekomme, sobald die Heilbehandlung abgeschlossen und die Berufsunfähigkeit auf Dauer anerkannt ist.
Aber so kann es sein das ich plötzlich nach einem 1/2 Jahr überhaupt nichts mehr bekomme und erst klagen muß.
Jeder Tipp ist willkommen
Gruß Kai-Uwe