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Buz

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo, ich habe noch eine Frage zu meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sollte diese der BUZ-Rente zustimmen und zB am 01.10.07 zahlen, bekomme ich dann noch eine Nachzahlung, sowie bei der privaten Unfallrente?

Der Unfall war im Sep06, ich (meine Frau) habe meine Versicherungen sofort ein Info geschickt, im Mai eine Berufsunfähigkeitsbestätigung
(in %) von meinem behand. Arzt. Danach hat er Formulare der Versicherung bekommen und ausgefüllt......danach lange nix.

Nun meine Frage: ab wann muß die Versicherung zahlen. In den Bedingungen steht "ab Eintritt der Berufsunfähigkeit" dieses ist aber am Unfalltag eingetreten...oder seh ich das falsch:confused:?

Liebe Grüße von
Kai-Uwe
 
Hallo Kay-Uwe!

Ist zu deiner Frage nichts in den Versicherungsbedingungen festgelegt?

Nach meiner Auffassung müßte erstens ein Arzt deine Berufsunfähigkeit festgestellt haben und zweitens müstest du deine Tätigkeit in diesem Beruf nachweisbar aufgegeben/gekündigt haben.

Die Versicherung kann ja weitere Begutachtungen und Bewährungszeiten abwarten.

Es ist meine private Meinung. Was deine Versicherung von meiner Meinung hält, weiß ich nicht.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
 
Hallo Kai-Uwe,
Du hast schon recht. Wenn da steht ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, dann heißt dies ab Unfalldatum. Dann also auch rückwirkend und meiner Meinung nach sogar verzinst.

Gruß von der Seenixe
 
Danke Seenixe, so habe ich es auch verstanden.

Hallo Johann.A, das Attest des Arztes habe ich schon vor Monaten abgegeben, genau nach Minuten/Arbeit gegliedert.

Ich habe eine vorläufige BUZ-Rentenankündigung, aber sie schreiben nix von Nachzahlung. Und ich wollte mich erst etwas schlauer machen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Kai- Uwe,
Warte doch ersteinmal, bis die da ist, nicht dass sich der Start dadurch verzögert. ;-)
Fristen dürften dadurch eigentlich keine verfallen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, genau das habe ich mir auch gedacht, ich will erst einmal die Rente abwarten, vielleicht kommt die Versicherung ja ganz von
alleine;) auf eine richtige Abrechnung.
Ich bin schon sehr froh das sich nun langsam was bewegt:D

Danke und einen schönen Gruß
Kai-Uwe
 
BUZ wie lange läuft sie

Hallo, schon habe ich wieder eine Frage:

mein einer BUZ-Vertrag (Risoko-Lebensversicherung mit Zusatzversicherung für Berufsunfähigkeit) läuft am 01.02.2008 aus. Sollte die Berufsunfähigkeitsrente anerkannt werden (die Berufsunfähigkeit ist ja schon lange eingetreten) , wie lange läuft sie dann?
Ich kann in den Bedingungen keine Laufzeit erlesen, nicht mal ob sie bis zum 65.Lebensjahr läuft.:rolleyes:

Oder läuft sie nur solange der Versicherungsvertrag besteht?

Danke:)
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,
Die BUZ wird bis zum normalen Renteneintritt gezahlt. Bei vielen BUZ-Versicherungen ist es so, dass die Zahlungen für die BUZ mit Leistungseintritt nicht mehr bezahlt werden muß.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe, ich habe jetzt folgendes in den Unterlagen gefunden:

Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% sinkt, wenn Pflegebedürftigkeit nicht mehr besteht, wenn der Versicherte stirbt oder bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer.
Ein Vertragsende ist doch etwas anderes als eine Leistungsdauer:confused:..oder? Aber die Leistungsdauer habe ich nirgens gefunden.

Und unter "Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung":
Ist unser Leistungspflicht aus der Zusatzversicherung enerkannt oder festgestellt, so berechnen wir die leistung aus der Hauptversicherung so, als ob Sie den Beitrag unverändert weitergezahlt hätten

Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung werden durch Rückkauf oder Umwandlung der Hauptversichung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung oder durch Ablauf der Hauptversicherung nicht berührt.

Wie würdes Ihr es auslegen:confused:

Einen schönen Abend für alle
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

hier mal eine Zusammenfassung zum Thema BUZ

Berufsunfähigkeit

Wer aus gesundheitlichen Gründen unter einer dauernden Beeinträchtigung leidet und seinen bisher ausgeübten Beruf dadurch nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeit kann nach einem Unfall, bei langer Erkrankung oder Behinderung erfolgen. Eine dauerhafte Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Betroffenen für eine nicht absehbare Zeit (in der Regel ab 6 Monaten) eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50% aufweist. Die Berufsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Gutachten belegt werden.

Im Gegensatz zu der Erwerbsunfähigkeit kann der Betroffene bei einer Berufsunfähigkeit weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Beeinträchtigung bezieht sich bei der Berufsunfähigkeit nur auf den bisher ausgeübten Beruf. Der Betroffenen kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn er diesen nur noch unter sechs Stunden am Tag ausführen kann. Bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit handelt es sich nicht um eine Berufsunfähigkeit. In diesem Fall spricht man von der Arbeitsunfähigkeit. Für Beamte gelten gesonderte Regelungen. Hier spricht man von der Dienstunfähigkeit.

Bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit besteht für die Betroffenen, die nach dem 02. Januar 1961 geboren wurden, kein Anspruch mehr auf gesetzliche Leistungen. Mit dem 01. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschafft. Es gibt aber auch die Möglichkeit im Vorfeld eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständige Versicherung abgeschlossen werden, oder als Zusatzversicherung zu einer Renten- oder Lebensversicherung. Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Versicherte bei vollständiger Berufsunfähigkeit eine monatlich vereinbarte Rente. Die Versicherungsdauer kann mit der Versicherung individuell vereinbart werden. In der Regel endet die Leistungszeit der Versicherung mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters. Die Höhe der Versicherungsbeiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich meist nach dem Eintrittalter, dem derzeiten Gesundheitszustand des Versicherten und nach der Höhe der vereinbarten Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Morgen Seenixe, vielen Dank. Das werde ich jetzt für meine Versicherungen schon einmal vorab bereit halten.:D

Lieben Gruß von
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

mein Mann hatte Anfang 2006 einen schweren Wegeunfall. Wir hatten zum Glück auch eine BU.

Es ist so, zumindest bei den meisten Versicherern, dass sie eine BU-Rente erst nach einem halben Jahr zahlen. Wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich drei Jahre andauert, bekommst du das erste halbe Jahr nachgezahlt. Es ist leider nicht in jedem Vertrag diese gute Klausel drin. Lese in deinen Bedingungen nach ob es so da steht.
In unserem Fall hat die Versicherung auch erst nicht so richtig reagiert, dann haben wir uns einen Anwalt gesucht und es hat relativ schnell geklappt. Leider hat man allein meistens nicht so gute Chancen.

Gruß
gin81
 
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