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BUZ-Rente

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Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand die folgenden 2 Fragen beantworten ohne das ich bei meinen VS anrufen muß. (Erlesen habe ich sie hier noch nicht:eek: )

1.) sollte meine PLV mit BUZ nun die BUZ-Rente zahlen, muß ich das der GKK melden, fällt dann mein Krankengeld weg?

2.) ich habe noch eine Krankenzusatzversicherung mit Krankentagegeld.
Fällt das bei BUZ-Rente auch weg?

:D Vielen Dank für jede Antwort.

Gruß von Kai-Uwe
 
BUZ Rente

Hallo Kai-Uwe,

die BUZ ist eine reine private Absicherung für einen Schadensfall. (Der bei dir nun leider ja auch eingetreten ist.)

Diese private Versicherung wird nicht auf deine gesetzliche Rente angerechnet 8Verletztengeld etc.)

Ich bekomme seit 1,5 Jahren meine BUZ Rente bezahlt. BG und der "Rest" weiß davon. Die BUZ wird bei keiner Rente angerechnet.

Hoffe ich konnte dich ein bisschen beruhigen?

Liebe Grüße von mazzu
 
Dankeschön

Hallo Mazzu,

das beruhig mich, ich bekomme aber noch keine Rente oder Geld von der BG, sondern nur Krankengeld der Krankenkasse.
Ich hatte einen (blöden:rolleyes: ) Hausunfall.

Gruß Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

(blöder) Hausunfall; Unfall bleibt Unfall und ist immer blöd.
Um beim Spaß zu bleiben; bin ich jetzt "auch blöder als vor dem Unfall" ;-))

Aber, auch doch wieder schlauer. Man sieht heute nicht mehr so blauäugig in die Zukunft.

Deine BUZ läuft die auf deinen ganz speziellen Beruf?

Liebe Grüße von mazzu
 
Hallo Kai-Uwe,

nur eine grobe Darstellung:

Krankheit ist etwas vorübergehendes, sie endet mit dem Tod oder der Genesung oder mit einem Zustand, der keine Besserung erwarten lässt, dieser dauerhafte Zustand wird je nach Versicherungsart beschrieben als:
Behinderung (GdB)
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Invalidität (in der PUV)
oder, wenn sich dieser dauerhafte Zustand auf den Beruf auswirkt, Berufsunfähigkeit.

Während Deiner Krankheitsbedingten Arbeits-/Berufsunfähigkeit erhältst Du Krankengeld und/oder Krankentagegeld.

Stirbst Du nicht und Du bleibst dauerhaft Krank/Berufsunfähig, dann entfällt Kranken-/Krankentagegeld und BUZ-Rente ist zu zahlen.

Der Übergang zwischen Kranken-/Krankentagegeld stellt sich für den Versicherten oft überraschend dar: Der Kranken-/Krankentagegeld-Versicherer will den Versicherten schnell los werden, der BUZ-Versicherer kennt den Versicherten nicht und bestreitet alle.

Gruß
Luise
 
Hallo Louise, Hallo mazzu,

wer von Euch hat nun Recht?

Meine PKV (Zusatzversicherung auch mit KTG) will nicht mehr zahlen :cool: weil ich die BUZ-Rente beantragt habe. Leider :rolleyes: beide Versicherungen in einem Haus.

Gilt das auch für mein Krankengeld bei der GKV? Dürfen die die Zahlung einstellen? Die Unfallrente wird ja noch dauern......:rolleyes:

Schon einmal Dankeschön für jede Antwort.

Gruß von Kai-Uwe
 
Buz/ktg

Hallo Kai-Uwe,

wir beide haben Recht.

2. Frage von dir:
Die gesezlichen Versicherungen zahlen das Krankengeld/Verletztengeld. Die BUZ ist eine völlige private Versicherung und zahlt unabhängig von der gesetzlichen Versicherung. Also wird deine BUZ nicht auf dein Krankengeld der GKV angerechnet.

1. Frage von dir:
Hat Luise erklärt.
Bist du BU dann zählst du nicht mehr als krank, sondern bist BU. Du wirst dann deine BU zahlung erhalten, aber kein KTG mehr.

Schau bitte noch einmal genau in den Versicherungsbedingungen nach.
LG von mazzu
 
Buz

Hallo mazzu,

dann ist es doch so: auch wenn die BUZ eine private Versicherung ist, sobald meine Berufsunfähigkeitsrente (Privat) anerkannt ist und die Rente läuft, dann bekomme ich weder Krankengeld der GKV noch Krankentagegeld der privaten Zusatzversicherung.

Also dann nur noch die private Berufsunfähigkeitsrente.

Da diese aber weniger ist als das Krankengeld der GKV + Tagegeld der privaten ZKV, wäre es besser gewesen ich hätte noch keine BUZ-Rente eingereicht Oder?:confused:

Muß ich meiner GKV eine Nachricht über die BUZ-Rente geben, sobald diese zahlt

Danke für die Antworten.
Kai-Uwe
P.S. in den Versicherungsbedingungen steht nichts über diese übergreifenden Zusammenhänge, ich dachte es hätte vielleicht ein anderes UO schon so erlebt und könnte mir davon berichten.
 
Hallo Kai-Uwe,

halt, stop! Hier hast Du in mazzu´s Aussagen zuviel hineininterpretiert! Die GKV darf ihre Leistungen nicht aufgrund eines privaten Versicherungsfalls einstellen. Die GKV hat weder mit der PKV noch mit der privaten BUZ etwas zu tun!

Solange die 78 Wochen für die GKV noch nicht abgelaufen sind (oder die GKV die Leistung einstellt mit dem Verweis auf Erwerbsunfähigkeit) kannst Du
a) Krankengeld der GKV + Krankentagegeld der PKV oder
b) Krankengeld der GKV + Rente der privaten BUZ
erhalten (halt je nachdem, welche deiner privaten Versicherungen zahlt).

Du bist auch nicht verpflichtet die GKV vom Erhalt einer privaten BUZ-Rente zu informieren.

Jetzt alles klarer?

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

Danke, dass du es mit so einfachen Worten auf den Punktgebracht hast.

(Leider kann ich mich nicht immer so einfach ausdrücken, wie ich es gerne möchte.)

LG von mazzu
 
Dankeschön

Hallo Joker, Hallo mazzu,

vielen Dank für Eure Antworten.
Nun kann ich wieder etwas besser und ruhiger schlafen:D .

Ist schon ein Stress mit dem Geld:rolleyes: .

Liebe Grüße
Euer Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

es freut mich, dass deine Fragen abschließend geklärt werden konnten. Ich mache daher diesen Thread mal dicht.

Ich wünsche Dir ja, dass keine neuen Probleme/Fragen auftreten, aber dann können diese in einem neuen Thema gestellt werden.

Gruß
Joker
 
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