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BuV zahlt Leistungen für 3 Monate

balli01

Nutzer
Registriert seit
28 Sep. 2006
Beiträge
19
Hallo Leidensgenossen,;)

habe momentan folgende Frage:

Hatte im April 06 Fersenbeinbruch beidseits, jetzt bietet mir die BuV eine ausdrücklich außervertragliche Zahlung für 3 Monate in Ausssicht wenn ich ein entsprchendes Schriftstück unterschreibe und zurückschicke.

Ich bin seit Ende April berufsunfähig und beziehe Krankengeld.
Wäre einerseits mit der Zahlung einverstanden, anderseits aber nicht sicher ob ich damit alle weiteren Zahlungen von vornherein ausschließe.

Wer kennt sich damit aus ?
 
Hallo Balli 01,

willkommen bei uns im Forum.

Ich persönlich würde Dir davon abraten.
Da so vielleicht zu / bei späteren Ansprüchen, hier keine Berücksichtung mehr finden oder schlimmstenfalls gar nicht mehr durch Deine heutige Unterschrift eine Berücksichtigung stattfinden muss. Vorsicht ! Ich gehe davon aus das unsere Luise hier Rat weiß und sicher bald vorbei schaut. In diesem Sinne Dir gute Besserung, sam ;)
 
Hallo Balli,

die Versicherungsbedingungen der privaten Versicherungen können unterschiedlich sein. Aus einer mir vorliegenden Bedingung zitiere ich:

Berufsunfähigkeit, die voraussichtlich wenigstens 6 Monate andauern wird

(1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens 6 Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – nachzugehen.

Berufsunfähigkeit, die wenigstens 6 Monate bestanden hat

(2) Ist die versicherte Person ununterbrochen wenigstens 6 Monate infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls mindestens zu 50 % außer Stande gewesen, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.



Diese Bedingungen gehen von einer Leistungspflicht aus, wenn der Versicherte wenigsten 6 Monate mindestens zu 50 % außer Stande ist, seinem bisherigen Beruf auszuüben.

Für mich als medizinischen Laien stellt sich die Frage, wieso ist ein Fersenbeinbruch (beidseits) nach 6 Monaten noch nicht verheilt oder noch nicht soweit verheilt, dass Du Deinen bisherigen Beruf nicht mindestens zu 50 % ausüben kannst?

Gruß
Luise
 
Zuletzt bearbeitet:
BuV will für 3 Monate zahlen

Hallo Luise,

danke für deine schnelle Stellungnahme:

1.Durfte nach der OP 12 Wochen nicht belasten , wäre um den 20 Juli herum gewesen. da ich noch eine offene Stelle an der linken Ferse hatte sollte ich noch eine Transplantation von einem Lappen bekommen , habe ich aber nicht gemacht war mir zu Heiß.
War bei anderem Chir. der hat mir die offene Stelle mal unter Nark. sauber gemacht und dan ist halt langsam zugewachsen.
Bin seit 30.5 in einer Orthopädischen Reha Praxis und bekomme ca. 2-3 mal die Woche Krankengymnastik und Lymphmassagezusätzlich Laufband und Muskelaufbau auf div. Foltergeräten auf Eigeninitiative, laufe im Moment an Gehhilfen , kann aber schon ein paar Meter ohne Laufen , wenn man das Laufen nennen kann.
Da ich so lange halt nicht belastet habe , ist das Anfangs schwer mit DemStehen gewesen, geht aber jetzt fast täglich mit einigen Rückschlägen besser. Habe schon Antrag auf Reha gestellt , ist noch beim Hausarzt den ich zwischenzeitlich gewechselt habe.
Der alte hat ständig mir einen vorgejammert wegen seinem Budget das ich mit meiner aufwendigen Behandlung anfangs hemmungslos überzogen habe.
Dabei konnte der mir noch nicht einmal einen Verband wechseln, dafür hat er mir ständig andere Mittelchen verschrieben die nichts bewirkt haben, ihm habe ich auch wohl zu verdanken, das das mit dem Belastungbeginn sich so verzögert hat , er hätte mich schon früher zu einem Chir. schicken müssen. Aber habe daraus gelernt.

Ich schreibe gleich weiter, bzw. zitiere mal das Schreiben , dauert aber halt einen Moment, muss meine Tochter ins Judo fahren.
 
BuV

Hallo Luise ,

es folgt Teil 2 :

Unter debn Bedingungen der BuV habe ich folgendes gefunden:

§2 (3)

Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverl., oder Kräfteverfalls , die ärztlich nachzuweisen sind,vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben ,die Aufgrung seiner Fähigk. und Kenntnisse ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Die zu berücksichtigenden Kenntnisse und Fähigkeiten sind auf die Ausbildung und Erfahrung begrenzt.

Soweit die Bedingungen

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe , steht mir da eigentlich was zu ,oder?

Jetzt zitiere ich die Außervertragliche Vereinbahrung:

Die Vers. erklärt sich aus Kulanzründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit,aus der BUV ab Nov 06 bis Jan. 07 ein monatl. Rente von xxx zu erbringen.

Aus Kulanzgründen wird auf die Beiträge zur Vers. in dem Zeitraum verzichtet.

Dann ein bißchen Bla Bla

Die Anerkennnung einer BU gem. den zugrundeliegenden Bestimmungen für BU ist mit dieser Leistung nicht verbunden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen dass eine bedingungsgemäße BU sowie die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit nicht abschlißend geprüft wurden.

Nach Erhalt des Befund-und Entlassungsberichts der REha Maßnahme wird die Versicherung xxx die Prüfung fortsetzen.


Wie kann ich das jetzt einschätzen , eigentlich hört sich das ganz gut an aber irgendwie ist da doch ein Haken, bin mir halt nicht sicher.

Auf jeden Fall werde ich nochmal anfragen wenn meine Bu länger als Jan. 07 dauert ob es dann weiter Geld gibt.

Hört sich zwar irgendwie blöd an , aber eigentlich wollte ich schon im Oktober Laufen können, habe jetzt mir als Ziel Dezember gesetzt.

Da ich in meinem Beruf im Außendienst tätig bin,muss ich eigentlich gut Laufen können um die anfallenden Arbeiten erledigen zu können.

Bin mir aber leider nicht ganz sicher ob das jemals wieder funktioniert.

Mein Chef und AG halten bis jetzt noch still, spare denen ja auch ein paar Euro's mit meiner Krankheit.

Na ja ich hätte es dann soweit

Erwarte reichlich,gute Informationen und Ansätze

Danke schon mal vorab

Balli04 ;) ;) ;) ;)
 
Hallo Balli,

der Heilungsprozess bei Dir ist bisher nicht komplikationslos verlaufen. Wie sich das weiter entwickelt und wann Du wieder vernünftig laufen und stehen kannst um Deinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben ist noch nicht abzusehen. Dies sieht offensichtlich auch der Versicherer so und bietet Dir aus Kulanz eine außervertragliche Regelung an. Stellt sich doch die Frage, was einer vertraglich vereinbarten Regelung im Wege steht ?

Der Versicherer bietet für Nov 06 bis Jan 07 eine Rente von xxx an.
Seit dem Beginn Deiner Berufsunfähigkeit Ende April 2006 bis Oktober 2006 sind 6 Monate vergangen. Ist eine Karenzzeit von 6 Monaten vereinbart ? Entspricht die angebotene Rente von xxx der vertraglichen Vereinbarung ?


Du bist seit Ende April 2006 berufsunfähig und beziehst Krankengeld.
Was ist das für ein Krankengeld ? Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung entfallen, wenn BU-Rente gezahlt wird.


Mit dem Angebot einer außervertraglichen Regelung will der Versicherer sich Leistungsfrei stellen.

Vorsicht !
Bei weiter anhaltender Berufsunfähigkeit könntest Du – wenn Dein Arbeitgeber nicht mehr warten kann - arbeitslos werden und ab Feb 07 ohne Krankengeld und ohne BU-Rente sein.

Gruß
Luise
 
BUv

Hallo Luise,

ich denke auch das keine außervertragliche Regelung nötig ist , da ja in der Bedingung der BuV eigentlich steht das nach 6 Monaten die BuV Leistung fällig wird.

Die Karenzzeit ist in §2 (3) doch aufgeführt oder verstehe ich das falsch.

Die angegebene Summe entspricht der vertraglich vereinbahrten Summe.

Das Krankengeld bekomme ich von der gesetzlichen Krankenkasse ( BKK).

Kann mein Arbeitgeber mich denn momentan oder ab Feb. 07 entlassen, ist das rechtlich möglich.?

Werde morgen mal telefonisch mit dem Herrn Kaiser von der XXX Versicherung ein ernstes Wörtchen sprechen müssen und ihm mal den entsprechenden § vorlesen.

Wahrscheinlich wird doch wohl mal ein Anwalt seine Sekretärin zum Diktat bitten.

Danke erst mal für die Info's, ist eben doch besser wenn man jemanden Fragen kann der sich mit der Materie auskennt.

Halte dich auf dem Laufenden !


Balli04
 
Hallo Balli,

Du hast recht, wenn man den §2 (3) „Deiner“ Bedingungen aufmerksam liest

“Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen ...... außerstande gewesen, seinen Beruf ..... auszuüben ,..........,
so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als ..... Berufsunfähigkeit.“

erkennt man eine Karenzzeit von 6 Monaten.

Im Gegensatz dazu die von mir am 06.11.2006, 12:22 zitierten Bedingungen:

(2) Ist die versicherte Person ununterbrochen wenigstens 6 Monate .......außer Stande gewesen, ihrem ..... Beruf .... nachzugehen,
so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.

Ein schöner Beleg dafür, dass die Bedingungen bei den privaten Versicherungen sehr unterschiedlich sein können.


Ob bei Bezug einer privaten BU-Rente weiter Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, entzieht sich ebenso meiner Kenntnis wie die Frage, ob Dein Arbeitgeber Dich bei BU entlassen kann..

Ich stelle die Frage an anderer Stelle ans Forum.

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=731

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=3352#post3352

Gruß
Luise
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Balli 01,
ich bin auch ein Leidensgenosse ( Umweltsepp) ich habe heute mal die Beiträge gelesen. Kann dir nur anraten Unterschreibe nichts voreilig ohne rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Die Versicherung so scheint mir bietet dir ein Deal an, der anscheinend für dich im Moment gut ausschaut doch dann ist Sie in der Regel für alle Zeiten aus dem Problem raus.Mein Arzt hat mir empfohlen ja nichts unterschreiben in Sachen Abfindung.Mit deinem Unfall kannst -und werdes Du in Zukunft noch Probleme haben,das weiß auch deine Versicherung.Ich habe eine BG Unfall da läuft es etwas anders,doch ich habe gelesen das eine Calcaneusfraktur zu den teuersten Unfällen bei der BG zählt und man im Anfangsstadium alles daran setzt den Zustand so gut wie möglich herzustellen wegen den Späteren Folgen.In Sachen Kündigung haßt ausser der Ordentlichen Kündigungsfrist leider nicht viel mehr in der Tasche gegen deinen Arbeitgeber wenn er böse ist.
Gruß Josef
 
Hallo Balli, mein Unfall ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich hatte auch eine private BUZV. Da sich meine Krankschreibung über ein halbes Jahr zog, hat mein Versicherungsvertreter einen Antrag auf Rentenzahlung bei der zust. Vers. gestellt. darauf hin hat die Vers. ein Gutachten in Auftrag gegeben wobei dann eine 100% Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, ist aber bei einer bds. Calcaniusfraktur Anfangs nicht anders möglich. Darauf hin wurde mir eine Rente gezahlt, bis zum Abschluss meiner Umschulung. ( in Deinem Fall wahrscheinlich bis zur Arbeitsfähigkeit), also nichts unterschreiben.! VG Calcaneus bds
 
Kündigung

Hallo Balli, ich weiss nicht ob es noch aktuell ist, aber ich glaube wenn Du einen Antrag auf Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz beim Verorgungsamt stellst hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Bin mir aber nicht sicher. VG Calcaneus bds
 
BuV

Hallo Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

habe gestern frech bei der Versicherung angerufen und gesagt das ich den außervertraglichen Text nicht unterschreibe.

War ein bißchen vor den Kopf gestoßen der gute Herr Kaiser von der XXX Versicherung.:p :p :p

Erklärte ihm das mir diese Leistung , nach genauem Studium meiner Vers.Bedingungen soweiso zustehen.:cool:

Dann müssen wir die Sache Prüfen meinte er, da meinte ich ,dann tun sie das mal. Dauert so 2-3 Wochen, na ja wer's glaubt.
Bekomme aber das nochmal schriftlich.

Dann wieder das leidige Gebrabbel, wenn sie aber nicht 50 % BU sind und eine andere Tätigkeit nachgehen können , dann wäre es nichts mit Leistungen aus der BuV.

Mein Hausarzt schreibt mich bis auf weiteres BU , ich bin noch bei meinem AG als Angestellter geführt, naja so halbwegs mich gibt es noch da , aber ich bin im Moment ja nur papiertechnisch vorhanden, für die Excel Fetischisten.
Wie soll ich jetzt eine Tätigkeit ausführen die wenigstens 50 % meiner bisherigen Tätigkeit entspricht?

a) Mein AG geht davon aus das ich wieder im techn. Außendienst tätig werde, Innendienst wäre vielleicht möglich.

b) Da ich ja einen Abeitsvertrag habe in dem festgelegt ist das ich auf keinen Fall eine Tätigkeit ausüben darf , die bei der Konkurrenz ist.
(ach ja ich bin in der Telekommunikations - und Informationstechnik beschäftigt)

c) Ich bekomme Krankengeld von der ges.Krankenkasse , da darf ich doch sowieso nicht Arbeiten , oder etwa doch ?

Na gut jetzt warte ich erst mal diese Woch ab , bis das Schreiben kommt.
Und werde dann mal nachfragen wie der Stand der Prüfung ist.
Soll angeblich über die Agentur für Arbeit gehen.Na da bin ich mal gespannt, was die so dazu meinen? Die haben doch genug mit ihrem Mist zu tun und kommen nicht in die Pötte.

Habe noch eine Frage zur Reha mach ich aber nen neuen Thread auf!

Bis denne

Freue mich schon auf eure Antworten!

Balli04
 
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