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Bundesversorgungsgesetz (BVG) soll abgeschafft werden durch SGB XIII

Impf2010

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2012
Beiträge
391
Thema: Bundesversorgungsgesetz (BVG) soll abgeschafft werden durch SGB XIII

hier sollen Info eingestellt werden und Beispiele gebracht werden
Was machen die einzelnen Verbände ?
Wie ist der aktuelle Stand ?
Gibt es einen Nachteile für die Betroffenen ?
etc.

Betroffene Gruppen des BVG sind :

Zivildienstgesetz (ZDG)
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Opferentschädigungsgesetz ( OEG)
Rentenkapitalisierungsgesetz-KOV (RentenkapG-KOV)
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz(VwRehaG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und
Soldatenversorgungsübergangsverordnung (SVÜV)
 
Hallo,

SGB XIII – soziales Entschädigungsrecht

Das geplante SGB XIII wird die bisherigen Sozialbücher I bis XII ergänzen. Es ist geplant, das bisherige Opferentschädigungsrecht zu reformieren und in einem neuen SGB XIII zusammenzuführen. Im sozialen Entschädigungsrecht sollen Regelungen für alle Menschen getroffen werden, die Opfer von Gewalt geworden sind und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben. Um die genaue Definition wird noch gerungen. Die Diskussion um den vorliegende Gesetzesentwurf beschäftigt sich u. a. mit der Frage, ob und inwieweit neben den Opfern der beiden Weltkriege auch andere Opfergruppen einzubeziehen sind. Das betrifft z. B. Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt, Opfer von Impfschäden, zivile Opfer andere Kriege oder Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die durch ihren Dienst geschädigt wurden.

Ein Inkrafttreten wird erst in der nächsten Legislaturperiode erwartet. Das Kommunale Bildungswerk e. V. verfolgt die Debatte um den Gesetzesentwurf genau. Es wird rechtzeitig mit einem aktuellen Weiterbildungsangebot reagieren.

Quelle: Seminare zum SGB XIII
 
Hallo Impf2010,

schön, dass Du auf diese Diskussion aufmerksam machst. Damit es nicht zu Verwirrungen kommt hier dann mal der gesammte Kontext.

Referentenentwurf SGB XIV vorgelegt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 20.11.2018 einen Entwurf zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts vorgelegt. Es soll in einem eigenen Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV) geregelt werden.

Das Gesetz soll das Bundesversorgungsgesetz (BVG) als Leitgesetz der Sozialen Entschädigung ablösen und die soziale Entschädigung der Gewaltopfer einschließlich Terroropfern, der künftigen Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege und der durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen regeln.

Als wesentliche Inhalte weist der 246-seitige Referentenentwurf folgende Punkte aus:

Das SGB XIV regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern ziviler Gewalttaten, von auch künftig noch möglichen Opfern der beiden Weltkriege, die eine gesundheitliche Schädigung und daraus resultierende Schädigungsfolge beispielsweise durch nicht entdeckte Kampfmittel erleiden, sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Profilaxe eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Es werden anrechnungsfreie, wesentlich erhöhte Entschädigungsleistungen in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene erbracht. Geschädigte, Witwen oder Witwer und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können statt der monatlichen Entschädigungszahlungen Einmalzahlungen als Abfindung wählen.
Als neue Leistungen werden Schnelle Hilfen eingeführt. Die Schnellen Hilfen – das sind Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements – werden als niedrigschwellige Angebote in einem neuen erleichterten Verfahren zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Entschädigung der Opfer ziviler Gewalt wird der Gewaltbegriff, insbesondere in den Fällen von Stalking und Menschenhandel, um Formen psychischer Gewalt ergänzt.
Für die Krankenbehandlung werden, aufbauend auf den Leistungen nach dem SGB V, den Berechtigten weitergehende Leistungen zur Verfügung gestellt. Einen Schwerpunkt bilden dabei mehr Leistungen im Bereich psychotherapeutischer Maßnahmen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die seelische Verfassung der Betroffenen mit der Vielfalt der zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden zu verbessern.
Der Teilhabegedanke wird deutlich gestärkt, indem Teilhabeleistungen grundsätzliche ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit werden auf der Grundlage des SGB XI erbracht und bedarfsgerecht durch Leistungen bei Pflegebedürftigkeit der Sozialen Entschädigung aufgestockt.
Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.
Die „Besonderen Leistungen“ im Einzelfall ergänzen die übrigen Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Hilfebedürftigkeit.
Die Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte werden wesentlich erhöht.
Personen, die bis zum 31.12.2021 Leistungen nach dem BVG und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, beziehen oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, erhalten im Rahmen des Besitzstandsschutzes weiterhin qualitativ hochwertige Versorgungsleistungen.
Folgende Leistungsverbesserungen werden bereits zum 01.07.2018 umgesetzt: Erhöhung der Waisenrenten sowie der Bestattungskosten, Verbesserungen bei der Übernahme von Überführungskosten sowie die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Gewaltopfer.


Hier ein Link zum aktuellen Referentenentwurf

Gruß von der Seenixe
 

Anhänge

  • Referentenentwurf_SGB_XIV_Stand_20112018.pdf
    1.7 MB · Aufrufe: 10
Hallo zusammen!
Mich würde interessieren was mit Personen passiert, die als Kind geschädigt wurden bzw der Kindheitsschaden höher bewertet wurde als der im Erwachsenen Alter oder die einfach bei der Schädigung noch kein Einkommen hatten?
Laut neuem Gesetz was hoffentlich nie so kommen wird, hätte diese Gruppe keinerlei Ansprüche mehr weil ja gefragt wird was man vor der Schädigung verdient hat und was nach der Schädigung.....
Außerdem soll die Erholungshilfe völlig entfallen.
Was noch sauer aufstößt, man muss sich alle 5 Jahre einem Gutachten unterziehen bzw auch immer wieder neu beantragen und quasi als Geschädigter beweisen man wäre noch krank.
Wie krank ist das bitte?
Glauben da welche es gibt nach 10 Jahre oder 20 Jahre Wunderheilungen?
Ich sehe keinerlei Verbesserung.
Für Menschen die vollen BSA erhalten und einen höheren Schädigung Grad haben eher Nachteile!
Ich würde zwar 30 Euro mehr Grundrente erhalten dafür keinerlei Ausgleich Leistungen.
Ergo würde ich zum Sozialamt gehen müssen.
Das darf niemandem zugemutet werden.
Alleine von meiner unbefristeten EM Rente kann keiner leben.
 
Hallo, ich beschäftige mich jetzt auch eine Weile mit den neuen Gesetzen. Mir macht auch das, was @Süssegaby formuliert hat, große Sorgen.

Der Berufsschadensausgleich wird durch eine neue Leistung, die sich Leistungsverlustausgleich nennt, ersetzt werden. Für Opfer, die aufgrund der Schädigung nicht arbeiten konnten, wird es erst ab 50% GDS eine Entgeltung beruflichen Schadens geben. Das könnte Altfälle, die das betrifft, und die bislang BSA erhalten haben, und nach einer Begutachtung auf 40% fallen, hart treffen, da sie keinen betuflichen Schaden mehr erhalten können. Bislang konnte man ab 30% GDS einen BSA bekommen. Eine Erhöhung der GdS durch besondere berufliche Betroffenheit gibt es nach dem neuen Entwurf nicht mehr.

Es gibt zwar eine Übergangsregelung mit einer Besitzstandsschtzregelung für Altfälle, jedoch vermag ich bis dato nicht einzuschätzen, inwiefern diese hilfreich ist, wie lange sie befristet ist z.B. . Ich konnte das bislang leider nicht verstehen.

Ich habe den BMAS angeschrieben, und die neu vorgesehene Begutachtungspraxis kritisiert, da alle 5 Jahre ein neuer Antrag gestellt werden soll. Eventuell wird es eine Fachtagung von einer Opferorganisation geben, ich werde da hingehen, sollte etwas terminiert werden. Das Bundesministerium ermöglicht Beteiligungsmöglichkeiten für Vereine und andere. Ich werde mich auch noch mal an den BMAS wenden, wenn ich die Regelung für BSA und die Übergangsregelungen verstanden habe. Dies kann natürlich jeder andere ebenso machen, wenn er oder sie das will.
 
Hallo Kaempfer, willkommen im Forum.

Schau mal in diesen Thread Petition Bundesteilhabegesetz.
Es gibt (nicht nur) eine Petition zu dem Problem und Vorhaben der Änderung.
Vielleicht schilderst du deine Vorgangsweise in dem oben verlinkten Thread auch.

LG

P.S. Bin grad unsicher. Ich hoffe, ich würfel hier nichts durcheinander.
Dann sorry.
 
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