Hallo,
hier ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht:
"Vorschriften zum automatischen Kontenabruf verstoßen
teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz"
Bei vermutetem Sozialleistungsbetrug muss der Staat allerdings noch die Bedingungen dafür präzisieren...
Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens.
http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?threadid=4407&sid=93a613e2058d7e10e6ecc429184719cf
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-078.html
anaconda
hier ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht:
"Vorschriften zum automatischen Kontenabruf verstoßen
teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz"
Bei vermutetem Sozialleistungsbetrug muss der Staat allerdings noch die Bedingungen dafür präzisieren...
Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens.
http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?threadid=4407&sid=93a613e2058d7e10e6ecc429184719cf
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-078.html
anaconda