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Bundessozialgericht entscheidet erneut über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrente

ruediger

Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
92
Ort
Berlin
Hallo ,

habe ich gerade gefunden ,

http://www.sozialticker.com/bundess...g-bei-erwerbsminderungsrenten-2_20080813.html

Bundessozialgericht entscheidet erneut über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten
Der 5. Senat des BSG wird sich am 14.08.2008 mit der Frage des Rentenabschlages bei Erwerbsminderungs- bzw. Hinterbliebenenrente vor dem 60. Lebensjahr befassen.

Hinweise zum rechtlichen Hintergrund:

§ 77 SGB VI in der mit Wirkung vom 1.1.2001 geltenden Fassung:

(1) Der Zugangsfaktor richtet sich nach dem Alter der Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod und bestimmt, in welchem Umfang Entgeltpunkte bei der Ermittlung des Monatsbetrags der Rente als persönliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind.

(2) Der Zugangsfaktor ist für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren,

1. …

2. bei Renten wegen Alters, die

a) vorzeitig in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,003 niedriger als 1,0 und

b) nach Vollendung des 65. Lebensjahres trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0,

3. bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei Erziehungsrenten für jeden Kalendermonat, für den eine Rente vor Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, um 0,003 niedriger als 1,0,


4. bei Hinterbliebenenrenten für jeden Kalendermonat,

a) der sich vom Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist, bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 63. Lebensjahres des Versicherten ergibt, um 0,003 niedriger als 1,0 und

b) für den Versicherte trotz erfüllter Wartezeit eine Rente wegen Alters nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch genommen haben, um 0,005 höher als 1,0.

Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder ist bei Hinterbliebenenrenten der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres verstorben, ist die Vollendung des 60. Lebensjahres für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend. Die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten gilt nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme.

ruediger
 
Hallo Ruediger,

Danke für Deinen Hinweis. Ja, morgen wird ein spannender Tag für die Empfänger von Erwerbsminderungsrenten. Es ist eigentlich eine Grundsatzentscheidung, ob es weiter weg vom Sozialstaat geht und ob man den eigenen Richterkollegen in den Rücken fällt.
Schauen wir, was morgen rauskommt.

Gruß von der Seenixe
 
Na das ist nicht gut ausgegangen, hier der Pressetext zum heutigen Urteil:

Kürzung der Erwerbsminderungsrente ist Rechtens:eek:

Kassel: Das Bundessozialgericht hat den Abschlag auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen-Renten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, am Donnerstag für Rechtens erklärt. Damit wurden die Klagen von vier Betroffenen in Musterprozessen zurückgewiesen. Der 5. Senat des BSG sieht in dem Abschlag von 10,8 Prozent keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
Wegen der Überalterung der Gesellschaft hatte der Gesetzgeber vor einigen Jahren Rentenabschläge für den Fall eingeführt, dass vor dem 65. Lebensjahr eine Rente bezogen wird. Seit 2001 sollte dies auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten. Danach müssen Betroffene einen bis zu 10,8 Prozent hohen Abschlag hinnehmen, Altersrentnern droht ein bis zu 18 Prozent hoher Rentenabschlag.
Die vier Kläger sehen sich benachteiligt und kritisieren auch die Höhe des Rentenabschlags unverhältnismäßig. Sie argumentieren, Beschäftigte könnten für ihre Altersrente zusätzlich Geld einzahlen, um später mehr zu erhalten. Erwerbsminderungsrentner hätten diese Möglichkeit nicht.
Der 5. Senat folgte dieser Argumentation nicht. Der Gesetzgeber habe mit der Regelung nur auf die demografische Entwicklung reagiert. Andernfalls drohe eine erhebliche Mehrbelastung für die Rentenversicherung. Statt den Rentenbeitrag um 0,5 Prozent anzuheben, habe sich der Gesetzgeber zu einer Kürzung bei den Rentnern entschlossen. Dies sei sein Entscheidungsermessen.
Rentenversicherung drohten Milliarden Kosten
Der Rentenabschlag sei auch nicht willkürlich vorgenommen worden, erklärte der Senat. Die Bezieher könnten die Erwerbsminderungsrente zwar nicht mit zusätzlichen Zahlung aufstocken, dafür falle bei ihnen der Rentenabschlag geringer aus als bei den Altersrentnern.
Mit dem Urteil bleiben der Rentenversicherung Milliardenkosten erspart. Nach Berechnungen der Bundesregierung hätte bei der Rechtswidrigkeit des Rentenabschlags für das Jahr 2007 rund 500 Millionen Euro gezahlt werden müssen. Langfristig wäre die Rentenversicherung mit 1,8 Milliarden Euro jährlich belastet worden. Derzeit gibt es 926.000 Anspruchsberechtigte von Erwerbsminderungs- und 700.000 von Hinterbliebenenrenten.
Der Deutsche Rentenversicherung Bund wies darauf hin, dass der 5. und der 13. Senat des BSG eine einheitliche Rechtsauffassung haben. Sie seien einer anderslautenden Position des 4. Senats nicht gefolgt. Dieser hatte am 16. Mai 2006 entschieden, dass die Praxis der Rentenversicherungsträger, bei Renten wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent zu berücksichtigen, rechtswidrig sei. Die Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren summierten sich nach Angaben des Rentenversicherungsbundes auf rund 110.000.
Die Kläger erklärten in Kassel, sie prüften nun, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht zögen.
(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 5 R 98/07 u.a.)


Ich werde bei Zuspruch meiner EM Rente trotzdem Widerspruch einlegen
und warten was die Sozialverbände nun unternehmen werden.

ondgi
 
hallo allerseits :)

vielen lieben Dank für den ausführlichen Pressebericht ...

Ein Urteil nach Kassenlage *pfui teufel

rufen wir die obersten Gerichte so lange an, bis so geurteilt wird, wie es passt, anstelle die Gesetze "idiotensicher" zu erstellen bzw. zu ändern.

Ich hoffe, daß die Kläger die Nerven haben vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen ...

nun ja, es geht aufwärts ... es sind ja bald Wahlen ... o(_) (_)o

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo,

meine Meinung:

Nichts anderes habe ich aus dem BSG erwartet, denn die Richter sind beeinflussbar und wollen schließlich nicht dort landen, wo Prof. Dr. Meyer gelandet ist.

Hoffe auch die Kläger werden weiter machen.

Schade das in Deutschland keine Sammelklagen zugelassen sind, sonst wäre ich schon dabei.
 
Hallo,
wer ist denn Prof. Meyer und wo ist er gelandet
Ich bin froh, dass es noch Menschen gibt, die trotz ihrer Erwerbsminderung alle Kraft zusammennehmen (die sie eigentlich gar nicht haben, sonst wären sie nicht EU..), einen Kampf gegen Golliath anzutreten. Ein Fünkchen Hoffnung gibt es noch, wenn auch nur ein ganz kleines....
Alles dreht sich zur Zeit um die Kosten, die Rentenversicherungen haben kein Geld mehr. Und warum Zum Teil weil hier in Deutschland so viel von den Beschäftigten erwartet wird, dass sie irgendwann zusammenbrechen, oder weil Ärzte so blöd und ignorant sind erwerbsgefährdete oder Erwerbsunfähige als 100% erwerbsfähig einstufen und somit die totale EU erzeugen. Ich denke, in meinem Fall wäre es gesundheitlich nicht so weit gekommen, wenn ich nach meinem Unfall und der langen Krankheitszeit danach (über 1 Jahr) nicht wieder hätte voll arbeiten müssen. Bei 3 bis 4 Stunden wäre ich vielleicht heute gesundheitlich besser dran und könnte vielleicht immer noch 3-4 Stunden arbeiten. Geschweige von der Lebensqualität, die ich seitdem nicht mehr habe....
 
Hallo,
warum die Renten- und Krankenkassen kein Geld haben? Weil sie u.a. für Leistungen aufkommen müssen, die in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften fallen.
Wer bezahlt die Berufsgenossenschaften? Die Wirtschaft und Betriebe, die immer sparen müssen wegen ihrer Gewinne....
Deshalb fehlen die Milliarden von Euro in diesen Kassen....Geschenke u.a. auch vom Staat, der soetwas zuläßt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

ist das dann noch unser Staat? Ein Staat der sich um uns nur kümmert wenn es ans wählen geht? Manchmal komme ich mir vor wie in einem B. -staat.
Nach diesem neuen Urteil wird dies richtig zementiert!

Ich hatte vor dem Unfall einmal die irrige Meinung, dass wir in einem Sozialstaat leben und der Staat sich für die wirklich Schwachen einsetzt!
Jetzt wäre dies aber nur noch ein absolut schlechter Witz!

Ich habe in diesem Forum einmal versucht heraus zufinden wie ich den Satz Heute auch in den Nachrichten im Höchstfall werden von der Erwerbsminderungsrente 10.8 Prozent abgezogen, zu werten habe?
Bisher ohne Erfolg!

Was ist wenn (zur Teilerwerbsminderungsrente) eine kleine Unfallrente besteht, heisst dies dann das die Abzüge noch höher ausfallen?
Es ist doch irgendwo seltsam wenn ich mit Hartz IV (inclusive Unfallrente) ganze 10 Prozent mehr bekomme! Ich würde mich freuen wenn ich da eine Antwort bekommen würde!

Teilerwerbsminderungsrente + Unfallrente etwas über 650 Euro
Hartz IV + Unfallrente rund 690 Euro

Mit freundlichen Grüßen
JoachimD.
 
Hallo,

im von ondgi eingestellten Pressetext steht:

Mit dem Urteil bleiben der Rentenversicherung Milliardenkosten erspart. Nach Berechnungen der Bundesregierung hätte bei der Rechtswidrigkeit des Rentenabschlags für das Jahr 2007 rund 500 Millionen Euro gezahlt werden müssen. Langfristig wäre die Rentenversicherung mit 1,8 Milliarden Euro jährlich belastet worden.

Wer hätte die 1,8 Milliarden Euro jährlich aufbringen sollen?
Die Altersrentner durch entsprechende Abzüge oder die Versicherungspflichtigen durch höhere Beiträge?

Gruß
Luise
 
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