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Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger
mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Mai 2021 entschieden. (Az.: 6 C 12.19)
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 30/2021 v. 14.05.2021

Mal sehen was das dann für die gesetzlichen UV Träger tatsächlich bedeutet und wie wir als Versicherte darauf Einfluss nehmen können.
 
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