oerni
Erfahrenes Mitglied
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger
mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Mai 2021 entschieden. (Az.: 6 C 12.19)
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 30/2021 v. 14.05.2021
Mal sehen was das dann für die gesetzlichen UV Träger tatsächlich bedeutet und wie wir als Versicherte darauf Einfluss nehmen können.
Berufsgenossenschaften unterliegen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unfallversicherungsträger
mit ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. Mai 2021 entschieden. (Az.: 6 C 12.19)
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 30/2021 v. 14.05.2021
Mal sehen was das dann für die gesetzlichen UV Träger tatsächlich bedeutet und wie wir als Versicherte darauf Einfluss nehmen können.