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Buch: Gesetzliche Rente 2007

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,
über die Verbraucherzentrale NRW kann folgendes Buch bezogen werden:

Gesetzliche Rente
von Peter Lange
Voraussetzunge, Rentenbescheid, Rechtsschutz

Der Autor dieses Buches, Herr Dr. Peter Lange, ist langjährig als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit tätig.
(Vorsitzender eines Berufungssenates für Rentenrecht/Präsident eines Sozialgerichts) und einer der renommiertesten Referenten im Sozialrecht.

ISBN: 978 3-938174-64-7,
Versand über:
Verbraucherzentrale NRW, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf
Preis: 12.40 EURO einschl. Versandkosten

Anmerkung:
Vielleicht nur ein Druckfehler :confused: - oder die Entscheidung der BG ab dem Jahr 2007 = 50 % MdE :confused: :confused:

Hier der Auszug: Seite 28, Schwerbehinderung
Ausreichend ist aber auch ein Bescheid einer BG, der aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE ) von 50 % ausweist.

Kann man mir sagen, was der Autor damit sagen will :confused:

anaconda
 
Hallo Anaconda,
und was ist mit dem GDB - wird der auch von der BG übernommen? Ich habe eine BK 2108-2110 beabtragt. Ich selbst habe einen GDB von 40%.

Gruß

Uwe
 
Ohne Gewähr !

Hallo :)

Ich lese es so , das wenn ein Bescheid über eine MDE von min 50 % und mehr geschrieben wurde , kann eine Rente genehmigt werden :confused:

Wie immer ohne Gewähr !


MfG

Maik
 
Buch

Hallo,

welche BG gewährt freiwillig eine MdE von 50 % :confused: :confused:
Sicherlich erst nach einem langjährigen Verfahren und dann erst, wenn ein rechtsmittelfähigeer Gerichtsbeschluß vorliegt :(

Auch wenn eine Schwerbehinderung vom Versorgungsamt über 50 % anerkannt wurde, versucht die BG diesen GdB zu drücken.
Somit ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die BG eine MdE von 50 % ohne "Wenn und Aber "anerkennt!
Sollten diese Angaben nicht der Wirklichkeit entsprechen, bitte ich um Korrektur.


anaconda
 
Hallo :)

Hallo liebe / lieber anaconda :)

In der Theorie kann man auch drei Kugeln übereinander stapeln :rolleyes:

Aber die Praxis sieht leider ein bissel anderst aus :mad:

So verhält es sich auch mit den MDE -Bescheiden ...leider

MfG

Maik
 
Hallo Anaconda,

ich glaube in diesem Buch und dem Zitat von Dir geht es um die Frage, dass eine MdE von 50 % zuerkannt durch eine BG (Soll es tatsächlich auch geben) gleichzeitig eine Anerkennung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt bedeutet und das Versorgungsamt nicht extra prüfen muß.
Beispiel: Nach Unfall Amputation eines Beines im Unterschenkel - Keine Grund langwieriges Verfahren zu führen, kann die MdE von 50 % bereits sehr kurz nach dem Unfall vergeben werden und das Versorgungsamt gleich die MdE übernehmen.

Gruß von der Seenixe
 
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