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BU Versicherung und Gutachter

Boma

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2015
Beiträge
13
Hallo an alle Mitglieder ich habe hier eine Weile gelesen und bin jetzt verunsichert.
Ich muss bald zu einem Gutachter (OFI Münster). Einen Termin habe ich noch nicht bekommen, nur das Schreiben der Versicherung das OFI mir einen Termin schickt. Darauf warte ich nun seit dem 21.12.14.
Nun habe ich hier so viel schlimmes gelesen und bin erschrocken was das OFI für Gutachten raushaut.

Ich überlege ob es Sinn macht dagegen etwas zu unternehmen?
Münster ist 120 km von mir entfernt, Bielefeld, Hannover wären viel näher für mich. Hätte ich eine Chance wenn ich der Versicherung 2 andere Gutachter anbieten würde? Oder ganz direkt, das ich die OFI für befangen halte?
Oder hoffen das ich Glück habe?

Viele Grüße
Boma

Sorry,nun noch etwas zu meiner Person, leider war die Zeit heute etwas knapp. Ich bin 46Jahre und habe einen BSV mit Lähmung im Bein(seit 8/2013 bin ich AU geschrieben.). Bin seit kurzen ausgesteuert und mein Leistungsantrag bei der BU Versicherung läuft seit Anfang Dezember.
Ich habe hier schon einige Zeit gelesen und auch schon viele Infos gefunden. Nur habe ich Probleme länger als 30 Min. zu sitzen.
Darum habe ich mal meine Fragen eingestellt.
Könnte jeder Gutachterarzt (Orthopäde) ein Gutachten über mich erstellen oder nur ganz bestimmte und falls, wie könnte ich diese dann finden?

Viele Grüße
Boma
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Boma,

herzlich Willkommen hier im Forum.
Bei der BU Versicherung wirst Du wohl erst einmal das Gutachten mit Beauftragung durch die Versicherung wahrnehmen müssen. In den Versicherungsbedingungen ist sicher festgehalten, dass die Versicherung einen Gutachter ihrer Wahl benennen kann. Du wirst im Anschluss das Ergebnis dieser Begutachtung analysieren müssen und mit einem Arzt deines Vertrauens besprechen. Grundsätzlich ist jeder Arzt verpflichtet und in der Lage ein Gutachten zu erstellen.
Aufgrund der Konstellation mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gehe ich aber davon aus, dass erst das Ergebnis der Begutachtung durch die Versicherung dann zu Reaktionen führen kann.

Gruß von der Seenixe
 
Danke, für die Antwort. Dann bringt es wohl auch nichts der Versicherung andere Gutachter vorzuschlagen.
Dann muss ich versuchen unvoreingenommen zu diesem Gutachter zu sein.
Ist schon eine blöde Situation, zu wissen das man dir möglichst die Leistungen verweigern möchte.

Viele Grüße
Boma
 
Gutachter

Hallo Boma, leider bin ich bei einigen Gutachtern der verschiedenen Kostenträger oder Gerichte gewesen. Zwei Gutachten stehen noch aus. Auf die Gutachten / Rehamaßnahmen habe ich mich jedesmal wieder neu aufgestellt.
Wesentlich war für mich die Sachlage neutral darzustellen. Es entwickelte sich bei mir im Laufe der Zeit das ich einen Zeitplan ausstellte mit dem Beginn meiner Krankenkassenbescheinigen mit sämtlichen notierten Dinge der Krankenkassen von dem ersten Tag meiner damaligen Ausbildung bis zu dem heutigen Tage. Da ich seit dem Unfall Konzentrationsprobleme und Merkfähigkeitsprobleme habe, so fing ich an nach der ersten Reha einen Ablaufplan für mich aufzuschreiben. Das machte ich erst nur für mich, irgendwann hatte ich es den Therapeuten und Gutachter und Kostenträgern(BG/private Versicherungen/ Rehaeinrichtungen einfach als eine Grundlage mit den ganzen Rehaberichten / Attesten / Zwischenbeurteilung zur Verfügung gestellt. Ich hätte sonst den Überblick verloren. Hier sende ich Dir eine kleine eigene Zusammenstellung wie eine Begutachtung abläuft. Man kommt sich schnell wie ein Simulant vor. Doch kann ich bis zum heutigen Tage mich nicht groß beschweren. Allerdings werde ich nach dem Abschluss einen Arzt mit Rechtsmitteln angehen der eine Stellungnahme zu einem Gutachten geschrieben hat, auf den Tag der Abrechnung freue ich mich heute schon. Ich kann ja noch den Mund aufmachen, was sagte mal ein Therapeut zu mir: Mit Ihnen kann ich mich noch einfach unterhalten, es würde ganz andere Menschen geben die fast stumm vor ihm sitzen würden. So werden sicher einige Patienten doch eher einfacher abgespeist wie jemand der einfach ruhig bleibt und das Handeln der Therapeuten stets begleitet.

Mein Unfall war 2011, jetzt läuft gerade die zweite Begutachtung für die BG und eine weitere Begutachtung für das Landgericht wird in dieser Woche erst vom Gericht in Auftrag gegeben. Das zum Zeitfenster. Wenn bei mir mal hier und da ein Wort fehlt, meine Probleme kann ich leider nicht leugnen.

Text für mein Anschreiben an den Gutachter bei der Übergabe meiner Unterlagen.

Leider sind meine Erfahrungen in meinem Krankheitsverlauf nicht immer die besten Erfahrungen gewesen. Um unsere Zusammenarbeit für beide Seiten richtig abwickeln zu können sende ich Ihnen wichtige gemeinsame Grundsätze dass die Begutachtung am 09.12.2014 für alle Seiten offen und ehrlich abläuft.
• Anforderungen an den Gutachter
• Darstellung eines freien Mitarbeiters
• Bestätigung der Übernahme der in dem Inhaltsverzeichnis genannten Dinge
Das sind einfache Dinge wie sie im täglichen Leben benannt und genutzt werden.


Ablaufplan einer Begutachtung
1. Anamese
2. Beschwerden des Begutachtenden
3. Fachspe. Funde
4. Allgemeiner körperlicher Funde
5. Angaben zum Verhalten des zu Begutachtenden
6. Diagnose bzw. Diagnosen und Beschreibung der dadurch bedingten Gesundheitsstörungen
7. Bei Kausalitätsgutachten die Zusammenhangsbeurteilung einer oder mehrerer Ursachen mit einer Gesundheitsstörung
8. Gefühl das der Gutachter mich nicht ernst nimmt? Hinweis Objektivitätspflicht, kann zum Abbruch kommen
9. Dauer des persönlichen Gesprächs - notieren
10. Ungestörtheit
11. Wer führt das Gutachten durch?
12. Welche Qualifikation der hat Mensch der das Gutachten durchführt?
13. Wurde die Arbeitsfähigkeit durch die Methode EFL bewertet?


Themen einer freien Mitarbeiterin
• Freie Mitarbeit
Möglichkeit und Recht, eigene Arbeitnehmer zu beschäftigen
Unternehmerrisiko
Eigenes Auftreten am Markt
Eigene Betriebsmittel
Mehrere Auftraggeber
• Subunternehmer
• Scheinselbständigkeit
Eingliederung in Betrieb des Auftraggeber
Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers
• Statusfeststellung
Prüfung der Sozialversicherungspflicht
Unabhängiges Antragsrecht beider Vertragspartner
Nicht möglich bei angekündigter Betriebsprüfung
Grundsätzlich kostenlos
• Konsequenzen einer Scheinselbständigkeit
Arbeitsrechtliche Beurteilung
Sozialversicherungspflicht
Steuerrechtliche Auswirkungen
Ggf. strafrechtliche Konsequenzen

Hier noch eine Adresse um sich mal Einzulesen.

Forschungsabschlussbericht zum Projekt zur Erarbeitung eines Leitfadens zur Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Privaten Berufsunfähigkeitsrente

Das Prinzip ist so ähnlich wie ich früher als Vertriebsleiter mit Kunden und Mitarbeitern gesprochen habe. Die Handlungsfähigkeit muss der anderen Seite unmissverständlich ordentlich mitgeteilt werden. So werden mögliche Unstimmigkeiten offen angesprochen.

Mach´s nicht gut, nein, mach´s besser. Fietz62
 
hallo boma,

das wäre vermutlich ein thema, zu dem dir buchfreundin recht kompetent was sagen kann. vielleicht meldet sie sich noch zu wort bzw. lese mal ihre beiträge.

hast du schon einen fachanwalt? ich würde dir dringend raten diesen schon vor dem gutachtlichen termin aufzusuchen.

gruss
ger.kaiser
 
Moin moin!

ger.kaiser ich habe mich inzwischen zu Vielem fortgebildet aber vorallem auf dem sozialgerichtlichem Gebeit.
Die PUV kommt erst dann dran, im Moment macht mein RA da jedes Jahr das Murmeltier. Jährliche Verlängerung der Verjährungsfrist.

Hat den Vorteil, ich muß mich nicht in diversen Gerichtsverfahren durchquälen. Und ich habe für die PUV schon einen Stapel Gutachten. Und vllt. so denn das LSG und irgendwelche Götter ein Einsehen haben, einen ausdiskutierten und ausargumentierten, für mich positiven Gerichtsbescheid.

VG ist zwar grundsätzlich andere Baustelle.
Aber ich denke auf der Schiene, dem Richter Arbeit machen mit den Gutachten, den Argumenten und der drohenden Arbeit, die auf den Richter zukommt, wenn er meint, den Stapel Gutachten und Literatur und und und zum Einen durcharbeiten zu müssen und zum Anderen sich dann im Rahmen einer erneuten Gutachtenschlacht noch mehr ARbeit zu verschaffen.
Statt sich den SG-Gerichtsbeschluß durchzuschauen und zu beschließen "Ist gut begründet und wird zuviel Arbeit dagegen zu Arbeiten. Schließe mich dem Urteil".

Und nein, ich glaube nicht an den Weihnachtsmann ;).

Zu deinen Fragen Boma, zumindest zu denen, die ich beantworten kann:

Das Thema jeder Gutachter oder nur ein bestimmter ist ein recht kontroverses Thema.
Grundsätzlich kannst du, solange du/deine Versicherung diesen bezahlt, jeden Gutachter nehmen, den du möchtest.

Das Problem ist, wie fähig ist er auf dem benötigten Gebiet?
Beispielhaft, ich bin kein Facharzt für Schmerztherapie.
Trotzdem kann ich dir inzwischen die Gutachten auf diesem Gebiet nachweisbar und nachprüfbar auseinandernehmen.
Weil ich mich, verfahrensbedingt, auf diesem Gebiet auf Facharzt-Niveau weiterbilden mußte um gegen die Gutachter angehen zu können.
Dazu kommt, daß ich einem "normalen" Gutachter gegenüber durch die Informationen hier im Forum als auch durch eigene Weiterbildung im Netz voraus habe, daß ich die juristischen Begriffen und der juristischen Argumentation besser anweden kann. Bzw. dem Gutachter durch das Wissen um diese Spezifität entsprechende Fehler nachweisen kann.

Solange ich nachweisen kann - und dazu reicht der korrekte Nachweis über die Literatur -, daß das was ich behauptete korrekt ist und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.

Dieses gilt übrigens auch für die Gutachten der Gegenseite. Wenn der Gutachter keine Literaturnachweise aufführt, die seine Aussagen bestätigen ist der Inhalt seiner Aussagen nicht nachweisbar und damit sein Gutachten nicht nachprüfbar.

Falls ein Literaturnachweis nicht vorhanden ist, immer schon darauf herumhacken! Dies kann zu einem Nachweis in Rahmen der Verletzung der Amtsermittlungspflicht oder des rechtlichen Gehörs werden.

[FONT=&quot]OLG Düsseldorf 21.08.95 - 10 W 66/95: "Ein Gutachten ist mangelhaft, wenn der Sachverständige in nicht nachprüfbarer Weise nur das Ergebnis seiner Untersuchungen mitteilt." bzw.

[/FONT][FONT=&quot]BVerwG, 2010-06-30,2 B 72/09: "Weicht der Sachverständige von einer solchen Stellungnahme ab, so muss er im Gutachten auf diese fachkundige Äußerung eingehen und den Grund für seine abweichenden Feststellungen nachvollziehbar darlegen. Andernfalls ist das Gutachten unvollständig und deshalb fehlerhaft und nicht verwertbar ".[/FONT]


Andererseits ist deine Argumenationsschiene bei Gutachtern der Gegenseite genau die fehlenden Fachkompetenz. Sprich falsches Fachgebiet.

[FONT=&quot]BGH NJW 1982, 1094: "[...] wenn sich ein Facharzt auf ein anderes Fachgebiet begibt, so muß er regelmäßig dessen aktuellen Standard in allen Ausprägungen gewährleisten.[...]";

[/FONT][FONT=&quot]Ergebnisniederschrift der 1. Sitzung der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" (Wahlperiode 2003/2007) am 25. Juni 2003 bei der BÄK in Köln zu TOP 4: "[...] gebietsfremde Gutachten sind prinzipiell abzulehnen mit Ausnahme der aus Orthopädie und Unfallchirurgie wegen der Nähe und Gemeinsamkeiten der Fachgebiete.[...]";

BSG-Urteil vom 29.09.1999 – B6 KA 38/98 R zur Einhaltung der Fachgebietsgrenzen. „Die Gründe, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Senats unter verfassungsrechtlichen Aspekten für die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die Notwendigkeit der Beschränkung des für ein Fachgebiet zugelassenen Arztes auf die Tätigkeit in diesem Fachgebiet angeführt worden sind, haben weiterhin Gültigkeit.“.[/FONT]


Das nächste Problem zum Thema Gutachter ist die freie Beweiswürdigung des Gerichtes. Dem Gericht steht es grundsätzlich frei, welchem Gutachter es glaubt. Egal wieviel Schwachsinn er so schreibt.

Das Gericht muß allerdings begründen, warum es welchem Gutachter folgt.
Und dazu reicht es nicht, wenn es Sätze schreibt wie "überzeugende Darstellung" oder "nachvollziehbare Argumentation".

Will das Tatsachengericht von den medizinischen Feststellungen und Einschätzungen eines Sachverständigen abweichen, bedarf es jedoch einer eindeutigen Aussage darüber, aus welchem Grund die Abweichung erfolgt, welche Kompetenz dem LSG für seine auf medizinischem Gebiet liegende Beurteilung zukommt und worauf diese medizinische Sachkunde beruht (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl nur Urteil vom 9. März 1988 - 9/9a RVs 14/86, JURIS)(BSG, Urteil vom 11. 11. 2004 - B 9 SB 1/03 R).

Dieser Erkenntnisstand ist aber auch die Basis für die Beurteilung des Sachverständigen, von der er nur wissenschaftlich begründet abweichen kann, und macht sein Gutachten für die Beteiligten und das Gericht transparent und nachvollziehbar. Denn auch für die Beurteilung des Einzelfalles kommt es nicht auf die allgemeine wissenschaftliche Auffassung des einzelnen Sachverständigen an, sondern den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand.

Dieser wissenschaftliche Erkenntnisstand ist jedoch kein eigener Prüfungspunkt bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs, sondern nur die wissenschaftliche Grundlage, auf der die geltend gemachten Gesundheitsstörungen des konkreten Versicherten zu bewerten sind (vgl BSGE 18, 173, 176 = SozR Nr 61 zu § 542 RVO.

Und dazu gibt es auch einige BSG-Urteile (wer diese zur Hnad hat, kann sie bitte ergänzend posten), die dazu sagen, das Gericht muß begründen. Ansonsten ist es ein Verfahrensfehler.

Sprich, was ich dir dazu raten kann, wenn du dir deinen Gutachter ausgesucht hast, telefoniere mit ihm.
Bespreche mit ihm die Probleme, auf die du hingewiesen worden bist. Frage ihn nach seiner diesbezüglichen Haltung. Sage ihm, was dir beim Gutachten wichtig ist. Erkläre ihm, wo deiner Meinung nach der Fehler im Gutachten der Gegenseite liegt. Ggf. zeige ihm deine Literaturnachweise dazu.

Formuliere dieses ggf. im Rahmen einer email-Bestätigung schriftlich. Damit kann die Gegenseite nicht sagen, habe ich nix von gewußt.

Ich z. B. habe es so mit meinem algesiologischen Gutachter gemacht. Und zwar ohne Probleme von seiner Seite. Und da der Gutachter korrekt und ehrenhaft gearbeitet hat, war es überhaupt kein Problem.
Und meine Hinsweise auf ggf. noch fehlende Argumente wurden bewertet, erklärt warum der Gutachter ggf. Dinge nicht so formulieren konnte, wie ich es gerne hätte. Denn manchmal kann der Gutachter es mangels Beweisen nicht. Weil er sonst selbst ungllaubwürdig wird.


Ich kann mir vorstellen, daß dir jetzt der Kopf raucht.

Und es ist dir sicher auch kein Trost, daß du nicht alleine bist. Sondern hier in guter Gesellschaft.


Das Wichtigste und Schwierigste wurde dir schon geraten.
Du brauchst einen guten Fachanwalt. Daß heißt, ein Anwalt mit Biß und fundiertem Rechtswissen auf dein Rechtsgebiet spezialisiert.

Ein Anwalt, der sich in medizinische Texte wie Gutachten einlesen und diese auch im Wesentlichen Verstehen kann. Einen Anwalt, der mit dir auch Vorschläge vor dir zum Weiteren vorgehen durchdiskutiert. Respektive Denkansätze hier aus dem Forum.

Du fragst uns, welchen Anwalt? Das ist etwas, was dir keiner sagen kann. Du wirst feststellen, hier im Forum hat der Eine mit Anwalt XY gute Erfahrungen gemacht der Andere schlechte. Jeder wird dir also etwas anderes raten.
Deswegen wirst du von mir diesbezüglich keinen Rat bekommen. Weil ich weder deinen Fall noch dich noch sonst etwas von dir gut genug dafür kenne. Und damit kann ich dir keinen Rat geben.

Und du brauchst dich. Denn es wird deine Aufgabe werden, deinem Anwalt zuzuarbeiten. Sich mit den Gutachten auseinanderzusetzen und ihre inhaltlichen und auch fachlichen Fehler auszuklamüsern. Diese Arbeit kann dir dein Anwalt nicht abnehmen. Dazu hat er gar nicht die Zeit und auch den Überblick über deine Akte.

Gruß
 
Hallo fietz62,

bitte entschuldige, aber ich habe in deinem Beitrag etwas nicht verstanden!
Zitat:Ablaufplan einer Begutachtung!
Das habe ich verstanden!
Zitat:Themen einer freien Mitarbeiterin!
Verstehe ich nicht! Die Themen verstehe ich ja noch, aber freien "Mitarbeiterin" verstehe ich nicht!
Was hat das mit Zitat:Text für mein Anschreiben an den Gutachter bei der Übergabe meiner Unterlagen.
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=267686#ixzz3TKvOWWeA
Zu tun?

Hallo buchfreundin,
vielen Dank für deinen Beitrag! Sehr interessant!
 
hi fietz62, ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen was du boma und dem forum sagen willst.

der versuch, dich mit deinem punktekatalog auf gleiche augenhöhe des GA´s zu "diktieren" könnte dir als arrogantes verhalten ausgelegt werden. sowas sollte (falls überhaupt nötig) ein anwalt für dich machen. ist meine meinung.

dass wir unsere rechte unbedingt schützen und uns behaupten müssen, bleibt aber unbestritten.

gruss, ger.kaiser
 
Vielen Dank für an euch das Ihr mir die vielen Infos gibt.
Ich hatte vor 4 Wochen meinen Gutachtertermin der Versicherung. Der Gutachter war sehr nett und er hat alle meine Beschwerden bestätigt. Ich bin allerdings nicht so Blauäugig das dann alles gut wird. Ich muss jetzt einfach abwarten wann das Gutachten fertig ist (ich bekomme zur selben Zeit eine Nachricht wenn das Gutachten zur Versicherung raus geht).

Alle weiteren Schritte kann ich ja erst gehen wenn ich weiß wie das Gutachten ausgefallen ist. Wie lange es dauert bis so ein Gutachten fertig ist, weiß ich leider nicht. Vielleicht dauert das auch noch einige Wochen oder Monate. Gibt es dafür eigentlich eine Höchstgrenze?

Viele Grüße
Boma
 
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