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BU unfähig, bin oder bin nicht

Rebell-78

Nutzer
Registriert seit
20 Jan. 2007
Beiträge
5
Hallo Leute,

bin Neu hier. Nur als Info: Hatte 2002 einen Motorrad Unfall, Polytrauma in 12 Punkten.
U.A LWK Bruch, Teillehmung Oberarm Rechts, usw. aber sonst geht mir Heute gut.

Jezt zum Thema BU.
Also ich darf meinen Beruf als Papiermacher nicht ausüben. Es wurde direkt nach Reha Umschulungsmaßnahmen genehmigt, habe aber nicht im Aschpruch genommen, da eine Stelle im Quali freigeworden ist. Nun habe ich die Stelle bekommen. Meinen BU Versicherung sagte ich nichts. Was ist wenn die Stelle abgebaut wird? Eingentlich bin ich ja BU unfähig als Pap. Macher, ABER was sagt mein Versicherung Habe ja lezte Jahre als Papiermacher gearbeitet. Als Quali Typ brauche die Papiermacher Kenntnisse.

Mein BU Versicherung leistete Zahlungen (Nürnberger VS, über 6 Monate nicht gearbeitet) ohne zum fragen was ich momentan mache.

Also ich habe eine Schreibe (LVA) das ich als Papiermacher nich arbeiten kann. Bin aber im Prüfraum wo die kenntnisse als Pap. Macher gebraucht werden.
Was ist wenn die Stelle abgebaut wird? Also Papiermacher werde ich arbeitslos und als (Papiermacher)Prüfer auch Leistet die BU VS überhaupt noch was?
 
Ich schätze Du bist eher nicht berufsunfähig im Sinne des § 240 SGB VI, denn Du scheinst einen zumutbaren Verweisungsberuf zu haben.
Der BU Begriff der privaten BUZ ist ein anderer als der der ges. RV.
Dort gibt es je nach Vertrag auch Regelungen wie: BU ist, wer in seinem alten Beruf nur noch weniger als 50% arbeiten kann. (konkret individueller Berufsbegriff ohne Verweisungsklausel) Hat zwar Seltenheitswert, gibt es aber.
Außerdem: Wie alt bist Du?
§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auch Versicherte, die
1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2. berufsunfähig
sind.
(2) 1Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. 2Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. 3Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. 4Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

mfg
JOS
 
Danke.

Bin 28 und es sieht schlecht für mich die nächste Jahre aus.
Umschulung v. der LVA habe ich nicht angenommen, da ich den "Gnadenjob" im Prüfraum angenommen habe (schlime Zeiten gewesen, Reha und Kind bekommen und ohne Arbeit).

Also Paiermacher arbeitet an Maschienen wo ich nicht mehr arbeiten kann. Angenommen ich werde Arbeitslos? Es gibt keine "Gnadenjobs" zum vergeben.

Im besten Fall übe ich ca. 30% von meine gelernte Tätigkeiten aus die restlicht 70% geht nicht.
Es ist Firmen abhängig, es gibt Firmen die haben keine Qualitätskontrolle.
 
neuer Beruf = Ende der BU Rente

Ich befürchte, daß du keinen Anspruch :mad: auf BU Rente mehr hast, da Du ja bereits "einen neuen" Beruf in der Qualitätssicherung ausübst und auch offensichtlich ausüben kannst - und somit nicht berufsunfähig (mehr) bist.

BU Rente wird nur so lange gezahlt, wie der Zustand der BU anhält. Nach einer Umschulung hat man auch einen neuen Beruf und die Rente entfällt, egal ob man einen Job findet oder nicht.

Hättest du den neuen Job nicht angetreten, würde ich die Leistungspflicht der BU-Versicherung bejahen, da du ja in deinem aktuell ausgeübten Beruf zu mehr als 50% nicht mehr arbeiten kannst. Hier ist noch die Möglichkeit der "abstrakten oder konkreten Verweisung" in eine deinen Kenntnissen entsprechende andere Tätigkeit gegeben. Verzicht auf diese Verweisung gibt es nur bei guten Versicherungen und auch das erst seit kurzem (Vertrag sollte nicht älter als 5 jahre sein)

Trotzdem viel Glück.
 
Danke euch.

Habe meinen BU Versicherung gekündigt.
Die haben mir für 6 Monaten gezahlt und das micht Ach und Krach. Die haben mich zum Arzt geschickt und die Kossten habe ich zahlen müssen.Es sind die "kleingedruckte" ( Nürnberger VS)
 
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