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"BSG-Krankengeld-Falle" - endlich die Sensation !

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Die Probleme mit der 10-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle und mit
der 3-jährigen unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle erledigen
sich damit nicht. Die vorgesehene Rechtsänderung geht von unzutreffenden Voraus-
setzungen aus und schreibt lediglich die illegale BSG-Krankengeld-Falle erneut fort.
Was mit den vielen tausend Opfern aus 13 Jahren ist, wurde offensichtlich noch
nicht angedacht. Aber immerhin hat die Regierung bereits eingeräumt, dass
die damals zum Gesetz erhobene Krankengeld-Falle unangemessen ist
und zu besonderen Härten führt. Dies gilt erst recht für die vorher-
gehende 10-jährige illegale BSG-Krankengeld-Falle.
 
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Morgen geht die deutliche Entschärfung der illegalen BSG-Krankengeld-Falle in
der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle
(GKV-VSG ab 23.07.2015) über den Tisch des Bundesrats.

Die – bisher vernachlässigte – Frage lautet:
Was wird aus den Opfern des staatlichen Versagens der letzten 13 Jahre?

https://www.krankenkassenforum.de/-vp90426.html#90426
 
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

regt an, auch die Versicherten finanziell zu entschädigen, die seit Inkrafttreten des
Versorgungsstärkungsgesetzes ihren Anspruch auf Krankengeld verloren haben.

Seiten 11/12 https://www.bundestag.de/blob/58690...76a705aae54/19_14_0053-12-_vzbv_tsvg-data.pdf

Und was meint die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, zur Frage
nach der Grundgesetzwidrigkeit der 13-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle in
der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle?

Leistungskürzungen: Sozialverband nennt Hartz-IV-Sanktionen grundgesetzwidrig - SPIEGEL ONLINE - Wirtschaft
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Siehe da: die Sozialverbände stehen gar nicht auf der Sachverständigen-Liste
https://www.bundestag.de/blob/58575...e95a5f7c/sachverstaendigenliste_tsvg-data.pdf
obwohl tausende willkürliche Opfer Personen sind, die während der Arbeitsunfähig-
keit arbeitslos oder während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig wurden (während
die Krankengeld-Bezieher mit ruhendem Arbeitsverhältnis gleichermaßen beliebig
verschont blieben – Krankengeld-Falle auch für "Beschäftigte" - Krankenkassenforum ).
Das vereinfacht die öffentliche Anhörung im BT-Gesundheitsausschuss am 16.01.2019
Deutscher Bundestag - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
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Die Krankenkassen und ihre Verbände aber auch der Gesetzgeber müssten wissen, wozu mit dem SGB IV vor gut 40 Jahren unter Grundsätzen und Begriffsbestimmungen in § 7 SGB IV § 7 SGB IV Beschäftigung die „Beschäftigung“ definiert wurde.

Zumindest die Erkenntnis, dass „Beschäftigung“ nicht gleich „Arbeit“ ist und „Beschäftigungsverhältnis“ nicht gleich „Arbeitsverhältnis“ sollte von allen an der Gesetzgebung beteiligten Personen / Organisationen erwartet werden dürfen, insbesondere von den Teilnehmern der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 16.01.2019 Deutscher Bundestag - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), jedenfalls aber vom Vorsitzenden und von den Sprechern, Obleuten der Fraktionen

Erwin Rüddel, CDU/CSU
Karin Maag, CDU/CSU
Michael Hennrich, CDU/CSU
Sabine Dittmar, SPD
Prof. Dr. Axel Gehrke, AfD
Christine Aschenberg-Dagnus, FDP
Prof. Dr. Andrew Ullmann, FDP
Harald Weinberg, Die Linke
Dr. Achim Kessler, Die Linke
Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen

Aber auch die übrigen 30 Mitglieder des Gesundheitsausschusses tragen Verantwortung und sollten vorher erfahren, was sie später abnicken.

Deutscher Bundestag - Ausschuss für Gesundheit

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gaukeln und jonglieren ...

… sollten keine Praktiken des rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens sein.
Dennoch drängen sich entsprechende Befürchtungen – aktuell wieder – geradezu auf.

Für Kenner der 13-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle in der Entwicklungssstufe der
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle (GKV-VSG ab 23.07.2015) sind beliebige
Konstruktionen nicht neu. Erstaunlich ist jedoch die am 23.07.2018 formulierte Erkenntnis, dass
die Sozialrechts-Guillotine „unangemessen“ ist und für Versicherte eine „besondere Härte“ dar-
stellt.

Das aber wäre nicht schlimm – im Gegenteil! Erbärmlich erscheint jedoch, wie in unserem sogen.
sozialen Rechtsstaat mit dieser Einsicht umgegangen wird. Jetzt will es natülich keiner gewesen
sein, niemand die Verantwortung übernehmen.

So liegt nahe, die ganze Sache nun möglichst unbemerkt unter den Teppich zu kehren und
die Schicksale vieler tausend Opfer schwerwiegenden staatlichen Versagens einfach zu
ignorieren - just in dem Moment, als Hubertus Heil und die WELT grundsätzliche
Überlegungen zur Zahl 13 und zum Sozialen Entschädigungsrecht anstellen

Hubertus Heil: Verzicht auf 13. Sozialgesetzbuch aus Aberglaube - WELT
Referentenentwurf SGB XIV - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
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