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"BSG-Krankengeld-Falle" - endlich die Sensation !

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Prof. Dr. Lauterbach, SPD, meint:


"90 Prozent der Bürger sind gesetzlich versichert. Wir vertreten bei diesen Verhandlungen also 90 Prozent der Bürger." Die SPD müsse in den Verhandlungen bei Gesundheit viel erreichen, "weil wir sonst nicht durch das Mitgliedervotum kommen".

Damit könnte er recht haben. Immerhin hat die SPD dem Antrag der Grünen im BT-Gesundheitsausschuss auf Verschrottung der illegalen BSG-Krankengeld-Falle am 12.06.2013 zugestimmt. Damals waren die Halbwertszeiten für Wendehälse allerdings noch länger. Zwei Jahre später trug die SPD in der GROKO entscheidend dazu bei, die illegale BSG-Krankengeld-Falle ab 23.07.2015 in den Stand der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle zu erheben. Seitdem verdient sie die Bezeichnung „SPD-Krankengeld-Falle“. Daran ändern auch Phrasen von einer ZEIT FÜR MEHR (SOZIALE) GERECHTIGKEIT nichts. Aber vielleicht passt das Thema zu den Jusos und zur Basis-Abstimmung über die GROKO: http://up.picr.de/31622023lv.pdf
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Malu Dreyer, SPD

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Heute tagt die Arbeitsgruppe Gesundheit
Viel Erfolg der Verhandlungsführerin der SPD, Malu Dreyer
und ihrem Co. Karl Lauterbach

Machts Sinn on Twitter
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Die Spielraum ist zwar begrenzt. Aber das Ende der
Krankengeld-Falle
muss auch im Interesse der
CDU sein.

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10 Jahre illegale BSG-Krankengeld-Falle und 3 Jahre
unverhältnismäßige gesetzliche Krankengeld-Falle -
endlich tut sich wieder was:

Vor 5 Jahren war Jens Spahn beteiligt. Hier seine damalige
Absage:



Jetzt wird das große Versagen der Krankenkassen,
der Krankengeld-Rechtspflege und der Politik eingeräumt,
aus Jens Spahns Bundesgesundheitsministerium
wörtlich dass:

… ein vollständiger und dauerhafter Verlust eines
Rechtsanspruchs … unangemessen ist. Das vollständige
und dauerhafte Entfallen des Krankengeldes bei verspäteter
Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit stellt insoweit für
Versicherte, deren den Anspruch auf Krankengeld gewährleistende
Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 vom lückenlosen
Bestand des Anspruchs auf Krankengeld abhängig ist, eine
besondere Härte dar. Dies gilt insbesondere, wenn bei
schwerwiegenden Erkrankungen eine zwischenzeit-
liche Genesung nicht anzunehmen ist …


Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere
Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)
Seite 85:
https://www.bundesgesundheitsminist.../Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/TSVG_RefE.pdf.
 
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Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist offenbar das "bessere BundesSOZIALgericht":

https://www.zeit.de/gesellschaft/ze...htshof-urteil-sozialleistungen-schadensersatz
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...um=2018&Sort=3&nr=86170&anz=130&pos=0&Blank=1

Während dort ernst genommen wird, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden, leistet sich die sog. SOZIALgerichtsbarkeit
seit 13 Jahren eine Krankengeld-Falle. Sie ist die vom 1. BSG-Senat unter Umgehung zwingender gesetzlicher Vorschriften der SGB I, V und X
detailliert ausgetüftelte und vom Gesetzgeber vor 3 Jahren leicht entschärft legalisierte Konstruktion zur Trennung der Versicherten
von ihren mit Zwangsbeiträgen erworbenen Krankengeld-Ansprüchen.

Wie lange noch? Macht Jens Spahn ernst? Seinen "Referenten" ist jedenfalls keine vernünftige Formulierung eingefallen.
Und was wir vom AOK-Bundesverband und vom GKV-Spitzenverband diesmal zu erwarten haben, dürfte kaum
besser sein als damals vor gut 3 Jahren. Immerhin geht es darum, Fehler zu kaschieren.

Aber die Volksvertreter im Bundestag werden schon nicken, wenn es so weit ist.
 
Stellungnahme zu Artikel 1,
Nr. 23, § 46 SGB V, Krankengeld,
des Referentenentwurfs zum TSVG
 

Anhänge

  • Stellungnahme an das BMG.pdf
    178.7 KB · Aufrufe: 10
Hallo Machs Sinn,

allesamt sind es Versager, aber nicht nur beim KTG.
Auch die Politik wird Dir nicht helfen, geschweige den Hr. Jens Spahn.

Ich bin in Sachen SGB VII Aktiv §200 Abs. II
 
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Regierungsentwurf vom 26.09.2018 zum
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
(Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)



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