Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 13 Okt. 2010
- Beiträge
- 1,114
Ja Calucho,
man muss mit einem geeigneten Fall betroffen sein und den Rechtsweg
erschöpft haben. Die vom VdK vertretene Sache hatte sogar den Vorteil,
dass sie in erster und zweiter Instanz zugunsten der Versicherten entschie-
den worden war und die gegenteilige BSG-Entscheidung auch mit normalem
Menschenverstand nicht fassbar ist. Aber vermutlich hat der VdK die in Be-
tracht kommenden Grundrechtsverstöße in Verfahren über drei Instanzen
nicht geltend gemacht und versäumt, die rechtlichen Überlegungen aus
Rheinland-Pfalz beim BSG einzubringen – also den Rechtsweg nur
durchschritten, aber nicht erschöpft:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Gruß!
Machts Sinn
man muss mit einem geeigneten Fall betroffen sein und den Rechtsweg
erschöpft haben. Die vom VdK vertretene Sache hatte sogar den Vorteil,
dass sie in erster und zweiter Instanz zugunsten der Versicherten entschie-
den worden war und die gegenteilige BSG-Entscheidung auch mit normalem
Menschenverstand nicht fassbar ist. Aber vermutlich hat der VdK die in Be-
tracht kommenden Grundrechtsverstöße in Verfahren über drei Instanzen
nicht geltend gemacht und versäumt, die rechtlichen Überlegungen aus
Rheinland-Pfalz beim BSG einzubringen – also den Rechtsweg nur
durchschritten, aber nicht erschöpft:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Gruß!
Machts Sinn