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"BSG-Krankengeld-Falle" - endlich die Sensation !

Ja Calucho,

man muss mit einem geeigneten Fall betroffen sein und den Rechtsweg
erschöpft haben. Die vom VdK vertretene Sache hatte sogar den Vorteil,
dass sie in erster und zweiter Instanz zugunsten der Versicherten entschie-
den worden war und die gegenteilige BSG-Entscheidung auch mit normalem
Menschenverstand nicht fassbar ist. Aber vermutlich hat der VdK die in Be-
tracht kommenden Grundrechtsverstöße in Verfahren über drei Instanzen
nicht geltend gemacht und versäumt, die rechtlichen Überlegungen aus
Rheinland-Pfalz beim BSG einzubringen – also den Rechtsweg nur
durchschritten, aber nicht erschöpft:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Gruß!
Machts Sinn
 
"BSG-Krankengeld-Falle" - Tatbestandsverfälschung / Manipulation

.

Die „BSG-Krankengeld-Falle“ ist wieder zugeschnappt – 14 Monate Krankengeld:
einfach „abgetrennt“!

Hier das neueste Urteil – eine Schande für das in der Überschrift genannte Volk:
Fehlzeiten in der Krankmeldung - Seite 6 - Krankengeld - Sozial-Krankenkassen-Gesundheitsforum

Ob die Bundesregierung die Erkenntnisse daraus und die Tatbestandsverfälschung /
Manipulation des Sozialgerichtes wohl in ihre Prüfung einbeziehen wird?

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

ich will dir da deine Hoffnungen nicht nehmen, aber gehe mal davon aus, dass da öfters die Diäten der Bundestagsabgeordneten erhöht werden, bevor diese Manipulation des Sozialgerichtes wohl in ihrer Prüfung einer Verfassungsbeschwerde einbebezogen wird.
Trotzdem würde ich es begrüßen, wenn da endlich ein Richter diese BSG Krankengeld Falle für unwirksam erklären würde. Der VdK hatte da ja einiges auf die Beine gestellt, war aber nach den drei Instanzen beim BSG gescheitert, und hatte die Grundrechtverstöße nicht so richtig verfolgt und es versäumt die richtigen Argumente einzubringen.
Na ja der VdK versucht viel und hat auch schon sehr viel erreicht, aber hier geht es mal wieder um riesige Geldsummen und da sind alle Betroffene mal wieder die dummen kleinen die das nachsehen haben. Schade aber nicht den Mut aufgeben kann nur besser werden.

Viele grüße
Wolle53

Dies ist meine persönliche Meinung, trotzdem wünsche ich aber uns Betroffenen, dass wir mal mehr Erfolg verbuchen können.
 
Nein Wolle53,

da muss ich widersprechen: der VdK hat da nichts auf die Beine gestellt, sondern
offensichtlich voll versagt!

Zwar kam es in der der ersten Instanz beim Sozialgericht Mannheim (unter Beteiligung des
VdK?) zu einem prima Urteil. Aber danach hat sich der VdK auf diesen Lorbeeren ausgeruht,
obwohl er aufgrund des BSG-Urteils vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, gewarnt und hellwach
sein musste.

Offenbar wurde/n nicht nur „die Grundrechtverstöße nicht so richtig verfolgt und es
versäumt die richtigen Argumente einzubringen“ sondern auch unterlassen, die aus
dem Urteil vom 10.05.2012 ersichtlich wichtige Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeits-
Feststellung und Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung geltend zu machen.

Bei Prüfung des Urteils vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R, wird offensichtlich, dass dieses
auf „Bescheinigungs-Daten“ beruht, obwohl es nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V auf
Feststellungs-Daten“ ankäme.

Da gilt wohl der Satz: „Nach den unangegriffenen und damit bindenden Feststellungen des
LSG … “ – kein Wunder, dass der VdK unter solchen Umständen eine Verfassungsbeschwerde
unterließ.

Gerade wenn es „um riesige Geldsummen“ geht, sollten die „dummen Kleinen“ nicht
durch Verschulden des VdK das „Nachsehen“ haben.

Auch ich wünsche "uns, dass wir mal mehr Erfolg verbuchen können." Vielleicht
kann das über Forums-Aktivitäten gelingen.

Gruß!
Machts Sinn
 
Machts Sinn;253140]Nein Wolle53, Hallo Machts Sinn,

da muss ich widersprechen: der VdK hat da nichts auf die Beine gestellt, sondern
offensichtlich voll versagt! :) Ja da stimme ich dir zu, dass er viel erreicht hat bezog sich auf andere Verfahren im allgemeinen.

Zwar kam es in der der ersten Instanz beim Sozialgericht Mannheim (unter Beteiligung des
VdK?) zu einem prima Urteil. Aber danach hat sich der VdK auf diesen Lorbeeren ausgeruht,
obwohl er aufgrund des BSG-Urteils vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, gewarnt und hellwach
sein musste.

Offenbar wurde/n nicht nur „die Grundrechtverstöße nicht so richtig verfolgt und es
versäumt die richtigen Argumente einzubringen“ sondern auch unterlassen, die aus
dem Urteil vom 10.05.2012 ersichtlich wichtige Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeits-
Feststellung und Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung geltend zu machen.

Bei Prüfung des Urteils vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R, wird offensichtlich, dass dieses
auf „Bescheinigungs-Daten“ beruht, obwohl es nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V auf
Feststellungs-Daten“ ankäme.

Da gilt wohl der Satz: „Nach den unangegriffenen und damit bindenden Feststellungen des
LSG … “ – kein Wunder, dass der VdK unter solchen Umständen eine Verfassungsbeschwerde
unterließ.

Gerade wenn es „um riesige Geldsummen“ geht, sollten die „dummen Kleinen“ nicht
durch Verschulden des VdK das „Nachsehen“ haben. Deshalb bin ich auch aus dem VdK ausgetreten.

Auch ich wünsche "uns, dass wir mal mehr Erfolg verbuchen können." Vielleicht
kann das über Forums-Aktivitäten gelingen. Dies wäre uns allen zu wünschen um auch wieder an die Gerechtigkeit feste zu Glauben und den Erfolg genießen zu können
Gruß
Wolle53


Gruß!
Machts Sinn[/QUOTE]
 
die Autorität des 1. BSG-Krankengeld-Senates ...

... bröckelt gewaltig:

SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77-12
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}

SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 247/12
http://up.picr.de/19139055kn.pdf

SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={48B3777E-D3C9-41A9-A073-0A51D2507A53}

LSG NRW, 17.07.2014 - L 16 KR 160/13, L 16 KR 208/13
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171682&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171637&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Und das LSG Rheinland-Pfalz lässt noch hoffen.

Hat lange gedauert – bis sich Rechtsanwender aus der Masse der
„Abschreiber“ herauslösten. Aber besser spät als nie!

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo,

hier ein weiteres Urteil des SG Mainz vom 04.06.2014, S 3 KR 298/12:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={02D3A383-755C-4BFB-AC5D-11EAED819A53}


Sätze daraus:

Die Rechtsprechung des BSG erweist sich vor dem Hintergrund des hiermit einhergehenden Verstoßes gegen das Gesetzesbindungsgebotes der Art. 20 Abs. 3 und 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG) als nicht vertretbar.


Die Auffassung des BSG erweist sich sowohl wegen der Überschreitung der Wortlautgrenze und des hiermit einhergehenden Verstoßes gegen das Gesetzesbindungsgebot als auch nach Maßgabe der Vorzugsregel des § 2 Abs. 2 SGB I als nicht vertretbar.


Gruß!
Machts Sinn
 
Sensation

Wenn diese Information stimmt


19748919oz.jpg



Fundstelle Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?modul=esgb&id=171637&exportformat=HTM

haben wir hier tatsächlich eine Sensation - Rechtskraft trotz ausdrücklich zugelassener Revision!
(Grundsatzfrage mit Auswirkungen für fast ein Jahr Krankengeld)

Gruß!
Machts Sinn
 
BSG - BVerfG - EGMR

Die Revolution gegen die Fiktionsrechtsprechung des 1. BSG-Senats zum Krankengeld läuft:


SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77-12 - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}
SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 247/12 - http://up.picr.de/19139055kn.pdf
SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11 - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={48B3777E-D3C9-41A9-A073-0A51D2507A53}
SG Mainz, 04.06.2014, S 3 KR 298/12 - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={02D3A383-755C-4BFB-AC5D-11EAED819A53}

LSG NRW, 17.07.2014 - L 16 KR 160/13, L 16 KR 208/13, L 16 KR 429/13, L 16 KR 146/14
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171682&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171637&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171751&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Die Verantwortlichen der 10-jährigen SGB I, V und X-widrigen Rechtsprechung zum „Selbstvollzug fiktiven Krankengeld-Rechts per abschnittsweiser Krankengeld-Bewilligung durch konkludenten Verwaltungsakt für die jeweils festgestellte Dauer der Arbeitsunfähigkeit“ geraten unter Druck.Willkür, Verletzungen des rechtlichen Gehörs, des Rechtsstaatsprinzips, des allgemeinen Gleichheitsrechts und der Eigentumsgarantie werden zunehmend deutlicher.


http://up.picr.de/19637909dm.pdf


Offenbar hat der Sozialrichterratschlag im Mai 2014 seine Chance nicht genutzt:
30. Sozialrichterratschlag vom 16. bis 18. Mai 2014 in Berlin

Ob und wie sich der Deutsche Sozialrechtsverband e. V. am 16./17.10.2014 positionieren wird, ist besonders wegen fragwürdigen Konstellationen völlig offen:
Wieder / Wider die Krankengeld-Willkür an deutschen Sozialgerichten – Deutscher Sozialrechtsverband e. V.

Das gilt gleichermaßen für die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins vom 30.10.2014 bis 01.11.2014 und des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 20. und 21.11.2014:
Wieder / Wider die Krankengeld-Willkür an deutschen Sozialgerichten – Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins
Wieder / Wider die Krankengeld-Willkür an deutschen Sozialgerichten – Deutscher Sozialgerichtstag e. V.


Auch vom VdK ist nichts Hilfreiches zu erwarten:
VdK, BSG und Krankengeld - nur ein Beispiel?


So bleibt es wegen der wohl sehr fest gestrickten Macht- und Monopolstellung des 1. BSG-Senates zunächst bei der Frage nach der Fiktionslage
Krankgengeld-Probleme – wie ist die Fiktions-Lage?


und der Suche nach Auswegen. Vorerst helfen Visionen, z. B. dass die Teilnehmer der 27. Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsinstitutes (DAI) am 27. / 28.02.2015 offiziell über „Aktuelle Probleme und Entwicklungen im Krankengeldrecht“ informiert werden:
https://www.anwaltsinstitut.de/seminarZeigeDetails.php?tagungsNummer=042114


Und die DeutscheAnwaltAkademie bietet am 28.11.2014 in Berlin eine Fachanwalts-Sozialrechts-Fortbildung (§ 15 FAO) zum Thema EGMR-Beschwerden aus dem Eigentum an. Nach den Beschreibungen dazu ist der Schutzbereich des Eigentums in der Konvention viel weiter, als der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es lohne sich deswegen, auch Fälle aus dem Sozialrecht mit eigentumsrechtlichem Bezug einer konventionsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
https://www.anwaltakademie.de/product/19162


Und in der Tat: unabhängig davon ob der verlängerte Arm der BSG-Spitze bis zum Bundesverfassungsgericht reicht, gibt es da immerhin noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, der Deutschland bei rechtlichen Verirrungen aus übergeordneter Position schon mehrfach auf Justitia´s schmalen Pfad zurück verholfen hat.


Zur Einstimmung schon mal drei Links:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Merkblatt_EGMR.pdf?__blob=publicationFile
http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/A...scherGerichtshoffuerMenschenrechte/_node.html
http://www.aktiv-gegen-diskriminier...g/europarat/beschwerdeverfahren-zum-egmr.html


Gruß!
Machts Sinn
 
Zwischenstationen zu ordentlicher Krankengeld-Rechtsprechung

.
Nachdem weitere Entscheidungen, aktuell der Beschluss des Sozialgerichtes Speyer vom 08.09.2014,
S 19 KR 519/14 ER, dazu gekommen sind, sieht die Gesamt-Übersicht der BSG-feindlichen Rechtsprechung
inzwischen so aus:

SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77-12 - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}

SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 247/12 - http://up.picr.de/19139055kn.pdf

SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11 - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={48B3777E-D3C9-41A9-A073-0A51D2507A53}

SG Mainz, 04.06.2014, S 3 KR 298/12 - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={02D3A383-755C-4BFB-AC5D-11EAED819A53}

SG Speyer, 08.09.2014, S 19 KR 519/14 ER - http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={14895B0B-9053-4B32-B33C-C249899B9C46}

LSG NRW, 17.07.2014 - L 16 KR 160/13, L 16 KR 208/13, L 16 KR 429/13, L 16 KR 146/14
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171682&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171637&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171751&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=171761&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Das alles sind aber nur Zwischenstationen auf dem Weg zu ordentlicher Krankengeld-Rechtsprechung.

Gruß!
Machts Sinn
 
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