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Die Krankenkassen und ihre Verbände aber auch der Gesetzgeber müssten wissen, wozu mit dem SGB IV vor gut 40 Jahren unter Grundsätzen und Begriffsbestimmungen in § 7 SGB IV
§ 7 SGB IV Beschäftigung die „
Beschäftigung“ definiert wurde.
Zumindest die Erkenntnis, dass „
Beschäftigung“ nicht gleich „Arbeit“ ist und „
Beschäftigungsverhältnis“ nicht gleich „Arbeitsverhältnis“ sollte von allen an der Gesetzgebung beteiligten Personen / Organisationen erwartet werden dürfen, insbesondere von den Teilnehmern der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 16.01.2019
Deutscher Bundestag - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), jedenfalls aber vom Vorsitzenden und von den Sprechern, Obleuten der Fraktionen
Erwin Rüddel, CDU/CSU
Karin Maag, CDU/CSU
Michael Hennrich, CDU/CSU
Sabine Dittmar, SPD
Prof. Dr. Axel Gehrke, AfD
Christine Aschenberg-Dagnus, FDP
Prof. Dr. Andrew Ullmann, FDP
Harald Weinberg, Die Linke
Dr. Achim Kessler, Die Linke
Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen
Aber auch die übrigen 30 Mitglieder des Gesundheitsausschusses tragen Verantwortung und sollten vorher erfahren, was sie später abnicken.
Deutscher Bundestag - Ausschuss für Gesundheit
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