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"BSG-Krankengeld-Falle" - endlich die Sensation !

Justizskandale

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Hier passt, was Richter Heinrich Gehrke zu „Jörg Kachelmann: Verurteilt trotz Freispruch“ für panorama formulierte:

"Keine Justiz, kein Mitglied der Justiz gibt gerne zu, dass es Fehler gemacht hat. Auch sonst ist es ja nicht gerade ein besonders beliebtes Verhalten, aber auch unter Richtern schon ganz und gar nicht, Fehler zuzugeben.
Die Frage ist: Wie weit geht die Wirklichkeit darüber hinaus?
 
Krankengeld-„Recht“sprechungs-Chaos und kein Ende - Revision B 3 KR 22/17

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Beim BSG wurde schon wieder eine Krankengeld-Revision anhängig, Az: B 3 KR 22/17 R.

Rechtsfrage:

Regelt § 47b Abs 1 S 2 SGB 5 für Versicherte nach § 5 Abs 1 Nr 2 SGB 5 (Bezieher
von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld nach dem SGB 3) den Beginn des Kranken-
geldanspruchs für jeden Bewilligungsabschnitt, sodass sich auch der ununter-
brochene Bezug des Krankengeldes für diesen Personenkreis aus dieser Vor-
schrift (und nicht aus § 46 S 1 SGB 5) ergibt?
Vorinstanz: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Neustrelitz, L 6 KR 90/15

http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaen...aengige_rechtsfragen_Senat_03.html?nn=3461716
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UPD gegen Krankengeld-Falle

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Auszug aus der aktuellen Pressemitteilung:

 
Ist die Krankengeld-Falle längst passé?

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Die Krankengeld-Falle ist nach wie vor wirksam.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland,
UPD sprach sich mit Pressemitteilung vom 14.11.
2017 dagegen aus und sieht "Jamaika" gefordert.

Aber gibt es die Krankengeld-Falle überhaupt
noch?


 
Wie lange wirkt die Krankengeld-Falle noch?

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E-Mails an das BSG und
an das Sozialgericht Koblenz:


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Rechtsprechung statt Rechtsbeugung


Organisatorische Auffälligkeiten und die 15-monatige „Recht“sprechungspause
ließen befürchten, dass die beiden einzigen unabhängigen Krankengeld-Sozialrichter
Deutschlands entweder in die "Schwarmintelligenz" der anderen eingeordnet oder
aus dem System entfernt sind.

Endlich – zwei neue Entscheidungen setzen die Serie fort:

SG Speyer, 27.10.2017, S 16 KR 440/16,
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Speyer, 13.10.2017, S 13 KR 85/16,
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Mainz, 25.07.2016, S 3 KR 428/15
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 599/14
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 369/14
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Mainz, 21.03.2016, S 3 KR 255/14
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 160/15
Landesrecht Rheinland-Pfalz
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 409/14
Landesrecht Rheinland-Pfalz
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Einspruch - Alles was Recht ist - Die F.A.Z. für Juristen

titelt heute unter RECHT DES TAGES mit der "Schlag"zeile

RICHTERMANGEL - Staatsversagen

F.A.Z. Einspruch | Kiosk

Aber stimmt der so vermittelte Eindruck? In der Krankengeld-

Rechtsprechung sind es die Sozialrichter, von denen das Staats-

versagen ausgeht. Sie bedürfen vorrangig der fachlichen Hilfe-

stellung der Psychologie, um im Spannungsfeld von Schwarm-

intelligenz und Herdentrieb Staatsversagen wie hier zu ver-

meiden:

Krankengeld-Revision B 3 KR 22/15 R: BSG-Rechtsprechung nun auch im Wahlkampf-Dilemma

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Krankengeld per Verwaltungsakt mit Dauerwirkung



Die im vorletzten Beitrag aufgelistete Solo-Rechtsprechung zur Gewährung von Krankengeld per
begünstigendem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist nicht neu.

Seit 37 Jahren gilt das SGB X mit konkreten Regelungen zum Verwaltungsakt
SGB X - Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
(Entsprechende Bestimmungen enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz )

Der seit Anfang 2015 wieder für Krankengeld zuständige 3. BSG-Senat ging bereits mit seiner Ent-
scheidung vom 27.02.1984, 3 RK 17/83, davon aus, dass es sich bei der Gewährung von Krankengeld
für eine laufende Bezugszeit um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt und § 48 SGB X
anzuwenden ist. Die Bewilligung von Krankengeld bleibe wirksam, solange und soweit sie nicht zurück-
genommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder auf andere Weise erledigt ist (§§ 31, 39 SGB X).
(RdNrn. 18, 15): JURION

Seit dem Urteil des BSG vom 16.09.1986, 3 RK 37/85, ist klar, dass der Inhalt der Krankengeld-
bewilligung durch Auslegung zu ermitteln ist und Unklarheiten zu Lasten der Krankenkasse gehen
(ab Seite 11 Abs. 2): http://up.picr.de/23336073oe.pdf
 
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Können Krankenkassen über Krankengeld entscheiden ...


… oder lassen sie sich 'am Nasenring durch die Manege führen'?

Die Frage stand schon länger im Raum: „Wie ist das im Beschäftigungsverhältnis
nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und der Monatsfrist des § 7 Abs. 3 SGB IV?“

Jetzt hat die ehemalige „Versicherten-Hoffnung“, Herr Ulrich Knispel, Vorsitzender
Richter am LSG NRW, Essen, „genau besehen“ und mit Hinwies auf Sonnhoff
( = „zutreffend“) die Katze aus dem Sack gelassen.

Da ist es wieder, das Spannungsfeld zwischen Schwarmintelligenz und
Herdentrieb.

Also: ALLE ACHTUNG - AUCH IM BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS !!!
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illegale Krankengeld-Falle


Wie die hier

Krankengeld-Revision B 3 KR 22/15 R: BSG-Rechtsprechung nun auch im Wahlkampf-Dilemma

erwähnte Veröffentlichung von Ulrich Knispel, Vorsitzender Richter am LSG
Nordrhein-Westfalen, Essen, zeigt, sind die Krankengeld-Fallen-Praktiken der
Krankenkassen so oder so illegal, entweder weil die Krankengeld-Falle gegen
„Arbeitslose“ eingesetzt wird oder weil sie „Beschäftigte“ verschont.
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