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BSG-Entscheidung zu § 109 SGG

seenixe

Super-Moderator
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31 Aug. 2006
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8,875
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Berlin
Hallo,

an weiterer Stelle wird der Inhalt in anderer Art aufgegriffen. Schaue einfach auch hier

BSG: Patienten dürfen Gutachter benennen - Streit um kubanische Spezialbehandlung

Im Streit mit der Krankenkasse um die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden sind auch Sachverständige aus dem Ausland zulässig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Eine Krankenkasse hatte die Anhörung eines italienischen Gutachters vor dem Sozialgericht abgelehnt. Der Bürger hat jedoch das Recht, eigene ärztliche Gutachter zu benennen. Im konkreten Fall leidet der Kläger unter Retinitis Pigmentosa, einer Augenkrankheit, die zur Erblindung führt. Als seine Sehkraft bereits weniger als fünf Prozent betrug, beantragte er 2002 bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Spezialbehandlung in Kuba.

Keine gesetzliche Grundlage?
Diese "Kuba-Therapie" verspricht eine dauerhafte Verbesserung hinsichtlich Sehschärfe und Gesichtsfeld - sie ist aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Außer in der kubanischen Hauptstadt Havanna wird die Therapie inzwischen auch in Bologna durchgeführt. Im Streit mit der Kasse beantragte der Kläger daher, den dortigen Arzt vor Gericht zu hören. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern und die Kasse verweigerten dies jedoch mit der Begründung, das sehe das Gesetz nicht vor. Es könnten nur deutsche Ärzte gehört werden und dann jeweils nur zur individuellen Situation des Patienten.
Dem hat nun das Bundessozialgericht widersprochen: Einem Antrag, einen im Ausland tätigen Arzt zu beauftragen, muss entsprochen werden, wenn es - wie hier - besondere Gründe für die Auswahl eines Arztes gibt. Dabei reicht es aus, wenn der Arzt allgemeine Aussagen zur gewünschten Therapie machen kann. Das Recht der Bürger, vor Sozialgerichten einen eigenen Gutachter zu benennen, soll die Chancengleichheit mit den Behörden waren, die meist auch auf eigene Experten zurückgreifen: Aktenzeichen: B1/ 3KR 22/08 R


Sobald das Urteil vorliegt, werden wir weiter berichten ;)

Gruß von der Seenixe
 
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