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BSG:B 13 R 44/07 R - Höhere Behinderten-Rente auch rückwirkend

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Hallo,
hier ein neues Urteil:

Höhere Behinderten-Rente auch rückwirkend

BSG: Rententräger muss immer die günstigste Rente zahlen
Rentner, die rückwirkend eine Schwerbehinderung bescheinigt bekommen, haben auch rückwirkend Anspruch auf eine höhere Rente. Das gilt unabhängig von der beantragten Rentenart, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. (Az: B 13 R 44/07 R)

Die klagende Rentnerin aus Baden-Württemberg bezog zunächst eine normale Altersrente für Frauen. Nach zehn Monaten stellte die Versorgungsbehörde fest, dass die Frau schon lange vor Rentenbeginn schwerbehindert war. Die Rentenversicherung Baden-Württemberg behandelte die Frau so, als sei sie erst während des Rentenbezugs schwerbehindert geworden und zahlte daher nun eine Behindertenrente mit Abschlägen. Rückwirkend höhere Leistungen lehnte der Rententräger ab, weil die Frau eine Behindertenrente zunächst nicht beantragt habe.
Doch der Frau steht von Beginn an die höhere Rente für Schwerbehinderte abschlagsfrei zu, urteilte das BSG. Die Rentenversicherer seien verpflichtet, immer die günstigste Rente zu berechnen und auszuzahlen, unabhängig davon, welche Rentenart im Antragsformular angekreuzt wurde.

anaconda
 
Dankeschön liebe Anaconda,
diese Info ist mehr als wichtig für mich... habe rückwirkend ab 2000 eine Schwerbehinderung anerkannt und eingetragen bekommen und hoffe nun auf diesem Wege etwas mehr Rente zu bekommen :) es reicht eh vorn und hinten nicht, da wären schon 50 Euro ne feine Sache.

Wobei mir eine Formulierung nicht ganz schlüssig erscheint.. "immer die günstigste Rente" ... für wen gilt das, günstig für den Rentenversicherungsträger (also weniger Kosten) oder günstig für den Rentner :confused: ich glaube aber eher an die zweite Variante... sonst würde das Urteil keinen Sinn machen *grins* (Entschuldigung, ab und zu kommt der Sarkasmus ganz mächtig wieder in mir hoch ;) )

Herzliche Grüsse vonnet NixchenII
 
Hallo Nixchen II ,

von NIX kommt NIX da muss ich dich ein nixchen entäuschen,
:confused: ich glaube aber eher an die zweite Variante... glaube lieber nichts mehr,

Denn die Bundesregierung mit ihren Niederlassungen ,wie ich hörte ,steht nun offentsichtlich auf den standpunkt:

Arm geboren zu sein ist keine Schande ,aber arm Heiraten schon!

Nachlesen kannste das ganze im link.

Ich suche jetzt eine im heiratsfähige sehr alte wohlhabende witwe,
keine (schwarze) und hoffe dann auf diesem Wege etwas mehr Rente zu bekommen .
Und bitte warum bist du so bescheiden-da wären schon 50 Euro ne feine Sache. - orientiere dich an Hr. Riester(siehe link ) wie der Kohle macht, als UO sollteste die Messlatte immer ganz oben ansetzen,alles andere ist geradezu peinlich, und entspricht nicht dem Sozialrechtlichen Status für UO

Das Nixchen (für wen gilt das,) gilt für alle, für jetzt und in der zukunft, einen schönen 1. Mai und (Entschuldigung, ab und zu kommt der Sarkasmus ganz mächtig wieder in mir hoch ;)

http://www.peng-ev.de/forum/viewtopic.php?p=19133#19133

Ich hoffe diese Info ist für dich wichtig,grins
lg natascha
 
Hallo,
das Urteil steht jetzt in der Urteilssammlung vollständig zur Verfügung.

Gruß von der Seenixe
 
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