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Brustwirbelbruch BWK 9 nach Sturz

Maskenman

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Jan. 2017
Beiträge
2
Ich bin im Jahre 2014 bei einem Krankenhausaufenthalt mit einem Essenswagen im Krankenhausflur umgefahren worden und schwer gestürzt. Ich wurde von 3 Krankenschwestern mittels Rollstuhl und unter starkem Schmerzen in mein Bett verfrachtet. Es wurde noch am Abend der Lendenbereich geröntgt. Auch am nächsten Tag wurde ein MRT des Lendenbereichs und eine Röntgenuntersuchung der Rippen durchgeführt, Man konnte keine Veränderung feststellen, Ich hatte jedoch weiter starke Rückenschmerzen und wurde weiter in Richtung der Bandscheibenvorfälle im Lendenbereich behandelt. Leider wurden meine Rückenschmerzen nicht besser und ich konnte mich nur noch mit einem Gehwagen im KH bewegen. Nach 2 Wochen verließ ich das Krankenhaus mit mehr Schmerzen als vorher. Ich bin dann gleich zu meinen Orthopäden gegangen und habe ihm alles geschildert, nebst Unfall und Schmerzen. Er hat dann eine Ganzkörperskelettszintigraphie angeordnet und dabei wurde ein Bruch des 9. Brustwirbel festgestellt. Habe das Krankenhaus verklagt auf Schmerzengeld und Ärztefehler. Ein Gutachter meint auf den vorhandenen Bildern wäre kein Bruch zusehen bzw. nur die Oberkante des 9.BWK und unterstellt mir, dass ich später gestürzt bzw. ein Spontanbruch erfolgt wäre.Die Klage wurde abgewiesen. Leider wurde im KH kein MRT von den Brustwirbeln gemacht. Ich habe auch Osteoporose. Wer kann mir von seinen Erfahrungen in dieser Richtung berichten bzw. Tipps für einen Einspruch geben oder einen erfahrenen Gutachter nennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Maskenman, willkommen im Forum.

Ich kann dir nur soviel sagen, dass du bei einem Unfall im KH über die BG (Berufsgenossenschaft) versichert bist.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

vielen Dank für deine Mühe!
 
Hallo Maskenmann,

Nur BWK9 ? :rolleyes: Sie Glücklicher.

Ich bin über die Bezirksärztekammer gegen das Krankenhaus vorgegangen! Diese haben eine klare Aussagegetroffen, dass die Wirbelfrkaturen (5, 6, 7 und 8) hätten erkannt werden müssen, bei genauem hinschauen!

Weiteres auf Nachfrage.

MfG


GSXR
 
Hallo Maskenmann,

Nur BWK9 ? :rolleyes: Sie Glücklicher.

Ich bin über die Bezirksärztekammer gegen das Krankenhaus vorgegangen! Diese haben eine klare Aussagegetroffen, dass die Wirbelfrkaturen (5, 6, 7 und 8) hätten erkannt werden müssen, bei genauem hinschauen!

Weiteres auf Nachfrage.

MfG


GSXR

Hi GSXR!

Also bei dir gab es auch ein CT (Polytrauma) nach dem Unfall.
Es gab betreffend Wirbelsäule keine Diagnosen. Wie gesagt, das
später masiive Beschwerden auftraten ist mir auch bekannt.
Und genau diese CT-Bilder wurden später genauer betrachtet
und hier sind sehrwohl die Wirbelverletzjngen zu erkennen.

Was mich jetzt interessieren würde ist, wie stellen siich diese
Wirbelverletzungen auf den CT-Bildern dar?
Denn ich bin mittlerweile bereits den Weg gegangen, das ich jemanden
(Gutachter Radiologie) diese CT-Polytrauma und auch alle bisherigen
MR übersendet habe.
Und schon bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme bekam ich
dort zu Gehör, das ich demnach dann noch einen Gutachter aus unfallchirurgischen Bereich benötige. "Sie werden keinen Gutachter
finden der Ihnen diesbezüglich ein Gutachten schreibt, lautete schon
vorab die Aussage"
Natürlich konnten an den CT- Bildern keine Schäden Schäden erkannt
werden. Genau hier liegt aber wiederum der Punkt, das ich selbst einige
Stellen gefunden habe wo ich mir vorstellen könnte, das das Ersichtliche
wohl Anlass geben müsste, iin diesen Bereichen der Wirbelsäule ein MR
oder ein Röngten zu machen.
Deshalb würde mich interessieren wie dies auf den CT-Bildern aussieht.
So weit ich mich erinnern kann, sind ja all diese Bilder von Folgeunteesuchungen
und nicht von der CT vom Unfalltag.

Grüsse

Gery
 
Hallo Gery,

bei mir waren es ja MRT Bilder vom Unfalltag. Bei mir muss man dazu sagen das das Krankenhaus wenige Wochen später geschlossen wurde! :D

In meiner Begutachtung durch die Ärztekammer heist es am Schluss:

Die Rückblickend als hochgradig instabile Wirbelsäulenverletzungen der Brustwirbelsäule eingestuften Verletzung wurde nach gutachterlicher Einschätzungin der ... Klinikvorwerfbar übersehen. Dies ist als behandlungsfehlerhaft zu werten.

Bei mir kam es aber auch nur wegen ganz klaren Indizien zu diesem Urteil! Bei mir hat es 6 Rippen direkt an den Wirbelkörpern, an über 4 Wirbel die Dorn und Querfortsätze (1 WK Re & Li) abgeschlagen. Da sollte man dann schon etwas genauer hinschauen!


MfG


GSXR
 
Hallo Gery,

bei mir waren es ja MRT Bilder vom Unfalltag. Bei mir muss man dazu sagen das das Krankenhaus wenige Wochen später geschlossen wurde! :D

In meiner Begutachtung durch die Ärztekammer heist es am Schluss:

Die Rückblickend als hochgradig instabile Wirbelsäulenverletzungen der Brustwirbelsäule eingestuften Verletzung wurde nach gutachterlicher Einschätzungin der ... Klinikvorwerfbar übersehen. Dies ist als behandlungsfehlerhaft zu werten.

Bei mir kam es aber auch nur wegen ganz klaren Indizien zu diesem Urteil! Bei mir hat es 6 Rippen direkt an den Wirbelkörpern, an über 4 Wirbel die Dorn und Querfortsätze (1 WK Re & Li) abgeschlagen. Da sollte man dann schon etwas genauer hinschauen!


MfG


GSXR

OK,

Verstehe, bei mir gab es eben nur ein CT-Polytrauma und weder Röntgen noch
MR. Daher sind auch eben nur CT- Aufnahmen der Wirbelsäule vorhanden.

Danke für die Antwort!

Grüsse

Gery
 
Hallo Gery,

ich kann dir auch eine Kopie der Begutachtung als PDF schicken. Schreibe mir einfach eine Nachricht mit deiner eMail.

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR!

Es nicht nötig mir das zu übersenden, denn die Bilder die Du
in deinen Beiträgen von den Wirbeln hast, habe ich schon
lange gesehen. Und wie Du jetzt erklärt hast das dies MR-
Bilder vom Unfalltag sind ist es ohnehin klar.
Wie gesagt braucht man da gar nicht genauer hinsehen um
etwas zu erkennen, eindeutig für einen Laien zu erkennen das
die Wirbelkörper einen Schaden haben.
Eine kleine Möglichkeit in meinem Fall wären diese Rohdaten
der CT-Polytrauma. Nochmal zur Erklärung, das wäre die Original-
Datenmenge der damaligen CT-Untersuchung. Und dies Datenmenge
ist bedeutend größer als das was ich (CT-Polytrauma) auf der CD habe.
Anhand dieser Rohdaten kann man nachfolgend gewisse Bereiche
genauer kontrollieren.

Es wird angeführt, das man nicht verpflichtet ist diese Rohdaten
aufzubewahren, und daher habe ich diese bis Heute nicht bekommen.

Wenn das der Wahrheit entspricht, müssten auch bei allen anderen
Patienten die CT-Rohdaten nach einigen Monaten nicht mehr vorhanden
sein?

Grüße

Gery
 
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