Nicht unterschätzen!
Nun ist mir`s um solche wie M.Schuhmacher nicht unbedingt bange -
JoachimD,
das Beispiel mit dem M. Schumacher solltest du nicht unterschätzen und "missachten"!
Die Sache mit dem Unfall des M.Schuhmacher (Verletzung nach Motorradunfall), zeigt der Öffentlickeit auf, wie mit Unfallopfern in der Erstversorgerklinik tatsächlich umgegangen wird - wenn man denn die Öffentlichkeit darauf hinweist/aufmerksam macht!
Wenn ich oder du oder dealim sich darüber beklagen, dass die Erstaufnahmeklinik nicht korrekt untersucht hat, nicht die geeigneten, den Beschwerden angemesssenen Untersuchungen angestellt hat, die Befunde unkorrekt ausgewertet (falsche, unkorrekte, bzw nicht ausführliche Befundauswertung), dann wirst du oder ich oder dealim als Nörgler, als Besserwisser, als Rentenneurotiker ausgewiesen.
Bei M. Schumacher kann man das nicht so einfach. Deshalb ist
sein Fall für alle UO, die ähnliche Verscheisserung durch Erstaufnahmekliniken erfahren haben,
sehr wichtig.
Es geht dabei nicht um den Rennfahrer selbst, sondern um die Sache, um die
unfassbare Korrumption der Arzte, die sich nicht einmal bei einer so berühmten Person scheuen, ihr korruptes versicherungsphiles Verhalten zu unterlassen.
Die Sache bei Schumacher zeigt auf, dass die initialen Symptome von Nervenfunktionsdefiziten selbst bei so schweren Verletzungen nicht so offensichtlich sind,
und man sie für med. Laien einfach verschweigen kann, oder nicht erkennen weil so gering, oder ignorieren kann ohne dass es auffält.
Auffallen tut es dem UO schon, denn der hat seine entsprechenden Beschwerden, die entweder nicht aufgezeichnet/dokumentiert werden, und auch nicht ernst genommen werden. Deshalb ging ja Schumacher sofort nach seinem Nachhauseflug in eine Klinik oder mehrere, nicht weil er Anspruchsteller ist, sondern weil er richtig Beschwerden hatte - und sicher noch hat.
In einem Urteil habe ich mal gelesen, dass der Arzt frei gesprochen wurde, weil der Patient nicht deutlich sichtbar/hörbar seine Schmerzen geäussert hätte.
Ein Schumacher schreit und jammert nicht wegen seiner heftigen Schmerzen, diese Schmerzzustände am Kopf lassen es gar nicht zu, dass man mehr sagt als nötig.
Mit sind viele Verunfallte bekannt, die nach dem Unfallereignis sagten, es geht mir gut - der Horror kommt meist erst, wenn man entlassen ist.
Und das ist das, worauf die Versicherungsärzte spekulieren mit ihrem frühen entlassen.
Mir ist nicht verständlich, warum in einem Unfallopfer-Forum dieser Vorfall mit Schumacher nicht als Thema aufgegriffen wurde, obwohl doch so viele behaupten, dass die Dokumentationen nach ihrem Unfall in der Erstaufnahmeklinik nicht vollständig, unkorrekt und die Bildaufnahmen fehlerhaft ausgewertet wurden.
In einem Forum der BG für Unfallopfer, da kann ich das gut verstehen, dass man so ein wichtiges Thema für UO nicht aufgreift.
Jeder, der in seinem GA oder ineinem Prozess gesagt bekommt, die initialen Dokumentationen, fehlender ärztlicher Nachweis der Symptome für Unfallverletzungen,
kann dieses Beispiel von M.Schumacher anfüren als Beweis, dass man sogar Verunfallte mit
schwersten Verletzungen (Schädelbasisverletzungen sind immer knapp am Exitus vorbei - wenn man sie überlebt), wie bei Schumacher, die Patienten als gesund entlassen mit: sie seien unverletzt!
Man kann auch anhand von Schumacher glaubhaft erklären, selbst mit schwersten Verletzungen kann man sich auf einen Nachhauseflug begeben, und von einem Arzt zum anderen rennen und anderes, man ist deswegen nicht gleich als ausgeheilt einzustufen!
Sieht man sich das Bild Seitaufnahme des WK bei dealim (oben) an, dann sieht man keinen Bruch, aber ein versierter Radiologe kann trotzdem an einigen markanten Veränderungen erkennen, dass da eine Fraktur vorliegt, und eine Dislokation des Frakturteils.
Zeigt man (Erstaufnahmearzt) dem Patienten, oder der GA dem Richter
nur die Seitaufnahme, dann sagt der Richter, der Anspruchsteller ist ein Rentenneurotiker.
Es sagt nicht, was richtiger wäre, der GA ist ein korrupter Günstling der Behörden oder Versicherungen. Und der Erstaufnahmearzt ist nicht besser, als diejenigen, die Patienten bei einer OP einfach Organe entnehmen, oder Hausärzte bestechen, damit sie die Patienten an die Kliniken überweisen.
Dem Richter kann man zur Entlastung zugestehen, er ist halt kein Mediziner, er kann nicht wissen, dass da auch Weichteilaufnahmen erstellt werden müssen, jedoch muss halt der Anwalt des Mandanten dieses fordern, dass hier Befundmängel vorliegen. Die meisten Anwälte sind aber auch nicht besser, als erstaufnehmende Ärzte!
Wenn die Kliniken wirklich auf Patienten angewiesen sind, dann sollten sie sich korrekter und besser um die Unfallopfer kümmern, davon gibt es doch jeden Tag aufs Neue ohne Bestechungsgelder!
Es ist richtig, dass nicht alle Ärzte so korrumpiert arbeiten, da, wo man nichts verschleiern und verschweigen kann, (Forderung der Versicherungsmedizin ist: man darf dem Verunfallten nicht zuviel von seinen Verletzungen berichten, man könnte sonst bei ihm eine Anspruchshaltung auf Schadensersatz erzeugen), da wird schon das nötigste - z.B. bei offensichtlichen Knochenbrüchen an den Extremitäten, getan und verdient.
Knochenbrüche hinterlassen ja auch kaum chronische Beschwerden - mit Verschlimmerungstendenz!
Also: Das Beispiel Schumacher zeigt, dass einmal sogar schwerste Unfalverletzungen nicht sofort - initial nach dem Unfall - deutlich erkennbare (oder überhaupt) deffizitäre Symtome der Nervenfunktionen auftreten müssen. Und selbst wenn diese deffizitären Symptome auftreten, dann verschwiegen werden können oder nicht erkannt werden können.
Solange der Verunfallte im eingermassen vigilen Zustand ist, er sich selbstständig bewegen kann, dies jedoch nicht gegen eine schwerste Verletzung spricht, wird versucht, eine Unfallverletzung auszureden unter Anwendung der idiotischen Haltbarkeitsdaten von Unfallverletzungen.
Der BGH hat in einigen Urteilen diese Kausalitätsumstände als gegeben formuliert, jedoch die Versicherungsmediziner sowie deren Helfershelfer, die Versicherungsphilen Anwälte,
wissen es zu verhindern, dass ein Anspruchsteller jemals in höhere Instanzen gelangt, um sein Schadensersatzanspruchsrecht, auf dem Rechtsweg, durchzusetzen.
Gruss Ariel