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Bruch heilt nicht zusammen

Hallo Nightwalker,

danke das Du meine Aussage bestätigt hast zur Rentenkürzung MdE bis auf das Datum, dass einem Widerspruch oder eine gewonnen k
Hallo Kasandra

Ja ist richtig,die Begutachtung ist wegen meinem Rentenantrag - was soll das denn für ein Arzt sein über den man absolut nichts findet?

Die Erkenntniss das keine Umschulung - Weiterbildung statt findet wurde bei der BG Sprechstunde mit der Rehamanagerin der VGB und den Ärzten und mir besprochen.Eine Umschulung bzw Schule und lernen schaffe ich nicht mehr,das habe ich bei einem Sprachkurs erst wieder festgestellt das ich mich nicht mehr konzentrieren kann u.s.w.

Hast Du das schriftlich???? Und wie sieht die Begründung aus??? Wäre diese zumindest sinnvoll dem GA der DRV vorzulegen?

Was Deine Frage zu dem GA Dr. W. Langer angeht verweise ich an die LÄK NRW und Rückfragen bei der DRV zur Vita und Kompetenz des Arztes! Welcher Facharzt? Welche Qualifikationen???
Hast Du die GA-Begleitung für Dich schon geregelt und angemeldet?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Pepelin
Wenn du von der Bg schriftlich hast, dass keine Wiedereingliederung und warum du nach Einschätzung der BG nicht mehr arbeiten kannst, dann reiche diese Unterlagen ein bei der DRV. Den Hinweis finde ich richtig.
Ebenso Kasandras Frage: "Hast Du die GA-Begleitung für Dich schon geregelt und angemeldet?" (Klicke das Feld an, in dem du Kasandras Antw. findest.)

Dass ein GA der DRV nicht im www zu finden ist, ist - glaube ich - nicht so ungewöhnlich. Die arbeiten - soweit ich das weiß - i.d.R. fest für die DRV und haben keine eigene Praxis. Ich kenne sowas (in anderem Zus.hang, nicht DRV) auch, dass ich über einige GA-Namen nichts im www finden konnte.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das Schreiben von der BG habe ich vor mir liegen ^^ Ich weiß nicht ob mich jemand zu dem Begutachtungstermin begleiten kann aber ich werde versuchen dies anzumelden - nur bei wem (bei dem Arzt wo ich hin muss oder bei der Rentenversicherung)?
Ist es nicht wichtig zu wissen was für eine Fachrichtung der Begutachtene Arzt hat ??


Es ist ja ärgerlich das man keinen Ansprechpartner bei der Rentenversicherung hat,ich habe die Dame kontaktiert von der ich das Schreiben mit der Begutachtung bekommen habe aber die meint sie wäre kein Ansprechpartner sondern die Steuerstelle der Rentenversicherung in Münster,an wen wende ich mich denn da denn ich möchte die darauf aufmerksam machen das die wahrscheinlich die letzten 3 relevanten Gutachten noch gar nicht gesehen haben da die relativ neu sind und eventuell relevant zur Beurteilung ob es eine Erwerbsminderungsrente gibt ,hilfreich sein könnten.
Das Schreiben von der BG füge ich dann auch bei wenn ich weiß an wen ich das senden soll ...


Grüße Pepeline
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pepeline,

wenn dir schnurz ist, dass deine Unterlagen auch von Personen gelesen werden, die nicht zuständig sind, dann schicke die Unterlagen doch an beide / alle Stellen - Münster, DRV und Arzt/Gutachter. Eigentlich sind medizinische Befunde ja vertrauliche Daten, deshalb wäre natürlich sinnvoller, sie nicht unnötig zu vergeben.

Die Begleitperson würde ich beim Gutachter anmelden, kannst du der anderen Stelle natürlich auch als Info zukommen lassen, musst du aber nicht.

Worüber ich stolpere: Wenn du fragst, ob du sie dem Gutachter schicken sollst, dann scheinst du seine Adresse zu haben und dann vielleicht auch eine Telefonnr.? Dort könnte man dann ja auch nachfragen, welche Favhrichtung der Arzt hat. Das könntest du sonst auch bei der Stelle in Münster versuchen zu erfragen.

Beim Amt für Versorgung (wo man Schwerbehindertenausweis beantragt) ist es so, dass die Fachrichtung nicht unbedingt passt, aber wie das bei Gutachten der DRV ist, bei denen man eingeladen wird, weiß ich leider nicht.

Worüber ich auch stolpere: Die Begutachtung für die DRV findet statt in einem Institut für medizinische Begutachtung. Ist das immer / normal bei DRV-Gutachten? (= Frage an alle mit Erfahrung darin) Der Gutachter hat dies Institut.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade auf der Seite der DRV gefunden:

Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit

Sind Sie arbeitslos und können aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Und von der Agentur von Arbeit habe ich Schriftlich vom Medizinischen Dienst das ich nur noch 15 Stunden in der Woche - sprich 3 Stunden am Tag arbeiten kann also was will die DRV dann noch mit Gutachter ???

Grüße - Pepeline
 
Hallo Pepeline,

"gelten Sie als voll erwerbsgemindert". Aber das ist die Definition bei Arbeitslos.
So wie ich Deinen Fall in Erinnerung habe bist Du aber aktuell nicht arbeitslos sondern AU, richtig, oder?

Hast Du denn schon mal telefoniert was für ein FA der Gutachter vom IMB ist?

Ich persönlich wundere mich ebenfalls das die DRV ein IMB beauftragt. Ich denke dies ist nicht die Regel.

"Und von der Agentur von Arbeit habe ich Schriftlich vom Medizinischen Dienst das ich nur noch 15 Stunden in der Woche - sprich 3 Stunden am Tag arbeiten kann also was will die DRV dann noch mit Gutachter ???"

Die DRV ist nicht die Agentur für Arbeit!

Du kannst und darfst nicht alles vermengen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich bin Arbeitslos weil Verletztengeld ausgelaufen ist - deswegen habe ich ja auch das Schreiben vom Arbeitsamt ^^1
Grüße - Pepeline
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
OK,lese ich aber ich verstehe trotzdem nicht warum ich zur Begutachtung muß obwohl es den Passus mit den 3 Stunden für Arbeislose = voll Erwerbsgemindert gibt !
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Weil es ein anderer Kostenträger ist!

Du willst Rente die kommt nun von der DRV und nicht von der KK oder dem Arbeitsamt!

Lies Dir wirklich mal alles durch was ich Dir im Link geschrieben habe. Da steht alles drinnen was mit Dir gemacht wird und auch die Dokumentation wie das GA aussieht.

Ich verstehe nicht warum Du Dich so sträubst und andere Richtungen aufmachst.

Konzentriere Dich auf das wesentliche, lies den LINK!!!! und frag endlich mal nach was das für ein GA ist z. B. beim Amt oder der Ärztekammer.

Viele Grüße

Kasandra
 
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