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Bruch heilt nicht zusammen

Hallo Pepeline,

bist Du mit der Arbeitseinschätzung des externen Gesundheitsdienst einverstanden?
Dies hat ja Dein AG vereinbart.

Was hat Deine BG bislang unternommen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich hatte vorher nach meinem Herzinfarkt schon Probleme meinen Job zu bewältigen und es wird immer weniger Rücksicht auf ältere behinderte Mwnschen genommen von daher bin ich froh wenn ich nicht mehr dort hin muß und da ich Unfallopfer bin darf mir finanziell kein Nachteil entstehen und eine Umschulung schaffe ich nicht und zu was ? Selbst nur sitzen geht nicht also Büromäßig.Die BG macht nun nix weiter außer die ganzen Gutachten nun für die BG Rente vorantreiben.Grüße
 
Hallo,ich hoffe es antwortet mir jemand bezüglich des neusten Sachstandes.
1. Mein Verletztengeld ist jetzt seit Ende Oktober ausgelaufen und zum Glück wurde Arbeitslosengeld bewilligt.

1. Da es ja ein Wegeunfall war und alle Gutachten abgeschlossen sind (durch BG und private Unfallversicherung) hat die BG in einem Ausschuß beschlossen die %der Gutachten von 50 auf 40% zu kürzen wogegen ich über den SoVD Widerspruch eingelegt habe. -
Frage 1: Wird denn trotz Widerspruch die kekürzte Rente wohl erst einmal gezahlt? Bescheid hatte ich bekommen das nun von der BG eine monatliche Rente von XXX gezahlt wird aber bleibt das trotz Widerspruch erst einmal so?

3. Da die Versicherung vom Unfallgegner seit März 2017 wenig Zahlungswillig ist trotz eindeutiger Sachlage was auch nicht bestritten wird hatte ich mich bei Facebook über die Unmenschlichkeit der Versicherung bei Unfallopfern beschwert woraufhin von denen Kontakt zu meinem Anwalt und Kontakt zu mir aufgenommen wurde wo besprochen wurde das nun ersteinmal eine Zahlung erfolgt und ein Großschadenabwickler rauskommt um über eine Einigung zu verhandeln.
Frage 2: Auf was muss man bei so einer Verhandlung achten (ich sorge lieber vor weil ich mit Anwälten genug schlechte Erfahrungen gemacht habe).

3. 5Monate nach Beantragung derr Erwerbsminderungsrente habe ich nun Bescheid bekommen in Hagen durch
Dr. med. Wolfgang Langer Institut für medizinische Begutachtung begutachtet werde.Ich habe ja schon vor dem Unfall eine Schwerbehinderung von 50% mit Merkzeichen G gehabt und nun Neurologisch 10% Schädigung fest laut Gutachten und Unfallchirogisch 40% wobei irgendwann wohl der linke Fuß versteift werden muss und durch Atrhose der Zustand auch schlechter wird.
Frage 3: Kennt jemand den Gutachter? Wie verhalte ich mich bei der Begutachtung da ich Angst vor Ablehnung habe,die aktuellen Gutachten hat der Rententräger wohl noch nicht vorliegen da recht neu. Laut Gespräch beim Arbeitsamt brauche ich mich nirgendwo bewerben oder Vorstellig werden da zuviel Einschränkungen daher dachte ich das der Erwerbsminderungsrente nichts entgegensteht.


Ich würde mich über Tips freuen,gerne auch per PN an toto-1@mail.de

Grüße - Pepe
 
Hallo Pepe,

hat das Arbeitsamt kein Gutachten erstellen lassen, eigentlich dürfen die nur zahlen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Hat die private Unfallversicherung schon Gutachten beauftragt.

Wer hat die aktuellen Gutachten beauftragt die du dem Rententräger zur Verfügung stellen möchtest.

Ich würde eine Mappe zusammenstellen und diese Gutachten dem Rententräger übergeben, dann vorab bei dem Gutachter abgeben und nochmal zum Termin beim Gutachter mitnehmen, sicher ist sicher.

MFG Marima
 
Hallo Pepe,

hat das Arbeitsamt kein Gutachten erstellen lassen, eigentlich dürfen die nur zahlen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Das Arbeitsamt hatte die Ärztlichen Unterlagen angefordert also der Medizinische Dienst und ich bin froh Arbeitslosengeld zu bekommen !

Hat die private Unfallversicherung schon Gutachten beauftragt.
Ja die private Unfallversicherung hat ebenfall Chirogisch und Neurologische Gutachten durchführen lassen die ich auch in Kopie habe aber alles mit 1/8 und 2/6 und so,ich warte noch auf Post von denen das von dort was kommt.

Wer hat die aktuellen Gutachten beauftragt die du dem Rententräger zur Verfügung stellen möchtest.
Die BG und meine Unfallversicherung

Ich würde eine Mappe zusammenstellen und diese Gutachten dem Rententräger übergeben, dann vorab bei dem Gutachter abgeben und nochmal zum Termin beim Gutachter mitnehmen, sicher ist sicher.
Ich darf aus Urheberrechtlichen Gründen die Gutachten nicht weiterreichen - die müßten angefordert werden !

MFG Marima

Grüße - Pepe
 
Hallo Pepeline,

zum Haushaltsführungsschaden gibt es doch das Buch von Schah-Sedi, mir hat das bei der Berechnung (und Begründung....) sehr geholfen.

Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wirst Du nicht zufrieden sein (und gerecht ist es hier in Deutschland auch meiner Meinung nach nicht). Was ist ein vergeigtes Leben wert?? Hier in Deutschland eher nichts.......Daher....wundere Dich nicht was hinterher dabei rauskommt.

Gute Besserung!

Vetty
 
Hallo Pepeline,

warum und mit welchem Bescheid hat Dich die BG aus dem Verletztengeld geworfen?

Bitte diese Frage mal beantworten.

Desweiteren wirfst Du gewisse Gesetzbücher durcheinander. Hier wäre es in Deinem Fall hilfreich
differenziert Deine Fragen und Problemstellungen hier zu posten.
Dann erhälst Du auch Themen und gesetzbezogene Antworten! Die Vermischung bringt dich nicht weiter und irritiert dich nur!


Viele Grüße

Kasandra
 
warum und mit welchem Bescheid hat Dich die BG aus dem Verletztengeld geworfen?

Weil ich nicht mehr weiter Therapierbar bin (laut Ärzten) und mein Arbeitgeber auch keinen Leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.Meine Beine wachsen ja nicht zusammen bzw sehr zaghaft und wie lange dieser Prozess alleine noch dauern wird weiß niemand.
Mit welchem Bescheid? Im Rehaplan wurde das mit den Ärzten besprochen und als es fast soweit war das es ausläuft bekam ich den Bescheid das es zum XXX ausläuft.


Bitte diese Frage mal beantworten.

Desweiteren wirfst Du gewisse Gesetzbücher durcheinander. Hier wäre es in Deinem Fall hilfreich
differenziert Deine Fragen und Problemstellungen hier zu posten.
Dann erhälst Du auch Themen und gesetzbezogene Antworten! Die Vermischung bringt dich nicht weiter und irritiert dich nur!

Ich kann in meiner Verzweiflung nur schreiben was mich belastet - wie man das hier ordnen soll oder wie die Reihenfolge sein soll/darf weiß ich leider nicht.
Wenn das nur verwirrt dann einfach löschen ......


Grüße - Pepeline

Viele Grüße

[QUOTE="Vetty,

Ja das wird leider so sein ... Vielen lieben Dank für die Gute Besserungswünsche
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pepeline,

mal eine grobe Aufstellung für Dich zur Orientierung.

- Schmerzensgeld + Haushaltsführungsschaden = Zivilrecht!

- GdB = Sozialrecht

- MdE = BG - SGB VII

- Verletztengeld = BG - SGB VII

Manche SGB´s überschneiden sich auch.

Also warum und mit welcher Begründung hat die BG das Verletztengeld eingestellt?
Nach welcher Erkrankungszeit von Dir?
Aufgrund welcher Gutachten?
Wie alt bist Du?
Welche Umschulung wurde Dir angeboten?

Viele Grüße

Kasandra
 
Also warum und mit welcher Begründung hat die BG das Verletztengeld eingestellt?
Austherapiert
Nach welcher Erkrankungszeit von Dir?
78 Wochen seit März 2017
Aufgrund welcher Gutachten?
Aufrund BG Sprechstunde mit den behandelnen Ärzten wo mehrere von nicht weiter Therapierbar sprachen und so wurde der Rehaplan dann festgelegt mit Versuch von Leidensgerechten Arbeitsplatz was laut meinem Arbeitgeber nicht möglich ist,aufgrund von schon vor dem Unfall 50% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G (beides unbefristet) und schon leichtere Täigkeit auf der Arbeit keine noch leichtere Tätigkeit möglich und bisherige laut EFH Test oder wie der heißtauch nicht möglich.Umschulung aufgrund der Vorerkrankungen und des Alters (fast 55) nicht möglich/erforderlich.
Wie alt bist Du?
Fast 55
Welche Umschulung wurde Dir angeboten?
Umschulung aufgrund der Vorerkrankungen und des Alters (fast 55) nicht möglich/erforderlich.
Grüße - Pepeline
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pepeline,

deine Frage lautete: ?????
Bruch heilt nicht zusammen ???
Wenn du merkst, dass deine Frage nicht mehr im Mittelpunkt der Antworten steht, dann kannst du ja beherzt eingreifen und auf deine eigentliche Frage verweisen!
 
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