Hallo Pepeline
Das sich Dein Anwalt nun schon aus dem Fenster lehnt und mit irgendwelchen Zahlen hantiert... halte ich für zu früh, meiner Meinung nach.
Es spielen X Faktoren mit rein. Das reine Krankenhausgeschehen in so fern schön das alles belegt ist , aber mehr kannst Du dir davon erst mal nicht kaufen.
Berrechnet wird nur der BLEIBENDE Schaden der bis 3 Jahren ab Unfalltag verbleibt.
Nach 1.Jahr wird ein Zwischengutachten erstellt, bei klaren Fällen kommt es hier auch zur Abrechnung/ Auszahlung. Bei der schwere der Verletzungen steht zu vermuten , das bei dir erst mal nach 12-15mon. ein mindestens verbleibender Schaden abgerechnet wird. Die Endabrechnung zum 3Jahres Zeitpunkt.
Danach heißt es wieder abwarten und drauf hoffen das sich der Körper regeneriert. Kein Geld der Welt gibt dir einen heilen Körper zurück. Es ist schön wenn man davon zB sein Haus umbauen kann , aber das was war kommt nicht zurück.
Bei der Berrechnung spielen unter anderem der Vertrag der PUV AUB 60/88/94/99/2000....welchen Du hast, wann abgeschlossen , Progession Ja / Nein ... Spätfolgen wie zB Arthroserisiko ...
Ist Dein Anwalt ein Fachanwalt im Medizienrecht ?
Was BG und Haushaltsführungsschaden angeht, denke da melden sich schon noch die Fachleute, damit kenne ich micht nicht mit aus.
Schönes We
Biggimaus
Das sich Dein Anwalt nun schon aus dem Fenster lehnt und mit irgendwelchen Zahlen hantiert... halte ich für zu früh, meiner Meinung nach.
Es spielen X Faktoren mit rein. Das reine Krankenhausgeschehen in so fern schön das alles belegt ist , aber mehr kannst Du dir davon erst mal nicht kaufen.
Berrechnet wird nur der BLEIBENDE Schaden der bis 3 Jahren ab Unfalltag verbleibt.
Nach 1.Jahr wird ein Zwischengutachten erstellt, bei klaren Fällen kommt es hier auch zur Abrechnung/ Auszahlung. Bei der schwere der Verletzungen steht zu vermuten , das bei dir erst mal nach 12-15mon. ein mindestens verbleibender Schaden abgerechnet wird. Die Endabrechnung zum 3Jahres Zeitpunkt.
Danach heißt es wieder abwarten und drauf hoffen das sich der Körper regeneriert. Kein Geld der Welt gibt dir einen heilen Körper zurück. Es ist schön wenn man davon zB sein Haus umbauen kann , aber das was war kommt nicht zurück.
Bei der Berrechnung spielen unter anderem der Vertrag der PUV AUB 60/88/94/99/2000....welchen Du hast, wann abgeschlossen , Progession Ja / Nein ... Spätfolgen wie zB Arthroserisiko ...
Ist Dein Anwalt ein Fachanwalt im Medizienrecht ?
Was BG und Haushaltsführungsschaden angeht, denke da melden sich schon noch die Fachleute, damit kenne ich micht nicht mit aus.
Schönes We
Biggimaus