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Bruch am Fuß (Sprunggelenk) durch Hund - Schadensersatz, Schmerzensgeld?

Schicksal24

Nutzer
Registriert seit
13 März 2010
Beiträge
3
Hallo,

Ich habe den Hund meiner Chefin für einige Tage zur Urlaubspflege. Als ich gestern morgen mit dem Hund Gassi gegangen bin, hat er mich stark an der Leine gezogen und ich bin schließlich auf dem Glatteis ausgerutscht. Dabei habe mir dabei meinen Fuß gebrochen, so dass ich operiert werden musste. Nun bin ich mit Krücken und Gibs unterwegs und auf jeden Fall 6 Wochen arbeitsunfähig. Ich bin selbstständig. Kann ich an die Hundehaftpflichtsversicherung einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen? Mir ist klar, dass die Summe wohl nicht sehr hoch ausfallen wird, aber mir ist wichtig zu wissen, ob ich Anspruch darauf habe?
Über jede Antwort freue ich mich.

Grüße
 
Hallo Schicksal24,

herzlich willkommen im Forum.

Selbstverständlich stellst du bei der Hundehaftpflicht einen Antrag auf Schmerzensgeld und auch auf den zu erwartenden Verdienstausfall sowie die der weiteren Kosten die dir dadurch entstanden sind.
Wie die Versicherung dann reagiert wirst du sehen, ich denke schon das sie sich winden werden, doch da es sich hier nicht um deinen eigenen Hund handelt bin ich der Meinung das sie Schadensersatzpflichtig sind.

Aber was ich nicht verstehe, Selbstständig und Chefin? Wie passt das zusammen? Das ist schon erklärungsbedürftig.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau

Schau mal hier als Beispiel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Antwort. Weiß vielleicht noch irgendjemand mit welcher Summe ich rechnen könnte?

Zur Aufklärung Chefin und Selbstständig: Ich arbeite als freie Mitarbeiterin und erhalte Provision. Für mich ist sie meine "Chefin" ;)

Grüße
 
Hallo Schicksal 24,
ich sehe da ein Problem; denn in D-land gibt es eine "Verkehrssicherungspflicht". Hält sich zwar kaum einer dran.
Nun wird die Tierhaftpflicht sagen, nicht unser Bier und die Haftpflicht des "Verkehrssicherungspflichtigen" wird es auf die Tierhaftpflicht schieben. Hast Du die Adresse des Hauseigentümers oder war es im Park, Wald? Wenn dort "eingeschränkter Winterdienst" ausgeschildert ist, war es auf eigene Gefahr.
Eh Du von €-Summen träumst, kläre erst mal die Zuständigkeiten.
Was hast Du denn bei der Unfallaufnahme gesagt, Glatteis, Hund bzw. Glatteis und Hund.
Auch Deine Krankenkasse wird noch nachfragen, da die sich auch die Kosten vom Haftpflichtigen wiederholen (müssen).
Viel Glück und schönen Sonntag
Paro
 
Hallo Schicksal 24,

dein Zitat:
Ich habe den Hund meiner Chefin für einige Tage zur Urlaubspflege. Als ich gestern morgen mit dem Hund Gassi gegangen bin, hat er mich stark an der Leine gezogen und ich bin schließlich auf dem Glatteis ausgerutscht. Dabei habe mir dabei meinen Fuß gebrochen, so dass ich operiert werden musste etc.
Kann ich an die Hundehaftpflichtsversicherung einen Antrag auf Schadensersatz und Schmerzensgeld stellen?

Nichts geg. dich persönlich und ich kann mit dir auch mitfühlen, aber jetzt beim Hund:eek: eine event. Schuld suchen, dass du beim Gassi geflogen bist, weil er an der Leine gezogen hat:eek:

?

Grüße

Siegfried21
 
[unnötiges Fullquote des vorigen Beitrags entfernt]
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Dazu muss ich sagen, dass es sich hierbei noch um einen 9-monatigen Golden Retriever handelt, der sehr aufgedreht ist und mich auf diese Glatteisstelle gezogen hat. Ich wäre dort nicht gelaufen, hätte er nicht gezogen. Es geht mir auch nicht darum, die Schuld bei dem Hund zu suchen ;) Es geht mir viel mehr darum, dass ich meinen Verdienstausfall bezahlt bekomme.

Es ist auf einem landwirtschaftlichen Spazierweg eines Bauern passiert. Ich muss nun sowieso erstmal warten bis die Hundebesitzerin wieder aus dem Urlaub kommt, dann wird man weiter sehen. Ich danke für die Infos ;)

Grüße
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Schicksal 24,

ich sehe leider auch keinen Schadenersatzanspruch."hat er mich stark an der Leine gezogen und ich bin schließlich auf dem Glatteis ausgerutscht"
DiesesUnfallrisikoist in Deiner Privatsphäre geschehen und hat kausal nichts mit Glatteis usw. zu tun.Den Hund hast Du aus freien Stücken übernommen und betreut. Du warst in diesem Augenblick des Unfall, nicht aufmerksam und wärst wahrscheinlich auch ohne Eis gefallen.Hier jetzt einen Haftpflichtschaden gelten zu machen wird kaum Erfolg haben, denn Du wurdest nicht von dem Hund angegriffen oder um gelaufen.
Das gleiche sehe ich auch bei dem Grundstückseigentümer, denn Du bist nicht gestürzt weil es einfach nur glatt war, sondern aus Eigenverschulden.

MfG.
Pit
 
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