Aramis
Erfahrenes Mitglied
Hallo Leidgenossen,
nach Beinamputation 2010 hat mein Lebensgefährte ein von GB 70.
Nachfragen bei RA und VDK waren einstimmig: o.k.
Isländer meinte schon vor Jahren, dass bei den ganzen anderen Verletzungen (Bauchraum,etc.) ein "Verböserungsantrag" nötig wäre.
Anfang dieses Jahres hatten wir " Langeweile" und schickten über den VDK diesen Verschlimmerungsantrag ans VA.
Natürlich hatten wir die Freigabe eines ausführlichen Gutachtens eingeholt.
Der neue GB meines Lebensgefährten : 90 !
Unser RA hat dies dem LG weitergeleitet.
Meine Frage: kann die Neueinschätzung des VA irgendwas beim LG im Haftpflichtfall verändern?
Und mit welchen Frechheiten der Gegnerischen müssen wir nun rechnen?
Z.B. " unbefristete EU-Rente kriegt jeder..."
LG
Aramis
nach Beinamputation 2010 hat mein Lebensgefährte ein von GB 70.
Nachfragen bei RA und VDK waren einstimmig: o.k.
Isländer meinte schon vor Jahren, dass bei den ganzen anderen Verletzungen (Bauchraum,etc.) ein "Verböserungsantrag" nötig wäre.
Anfang dieses Jahres hatten wir " Langeweile" und schickten über den VDK diesen Verschlimmerungsantrag ans VA.
Natürlich hatten wir die Freigabe eines ausführlichen Gutachtens eingeholt.
Der neue GB meines Lebensgefährten : 90 !
Unser RA hat dies dem LG weitergeleitet.
Meine Frage: kann die Neueinschätzung des VA irgendwas beim LG im Haftpflichtfall verändern?
Und mit welchen Frechheiten der Gegnerischen müssen wir nun rechnen?
Z.B. " unbefristete EU-Rente kriegt jeder..."
LG
Aramis