stef
Nutzer
- Registriert seit
- 11 Sep. 2006
- Beiträge
- 34
Hallo,
ich habe eine Antwort bekommen, die hoffen lässt. Sehen wir, was daraus tatsächlich wird. Hier einige Auszüge, die ich für interessant halte:
... kann ich Ihren Unmut gut verstehen. Ich stimme Ihnen zu, dass einzelne Zivilverfahren in Deutschland zu lange dauern. Aus diesem Grund müssen manche Kläger erhebliche Zeit auf ihr Geld warten. Sie ersehen aber auch aus vorstehenden Anmerkungen, wie wirtschaftlich gewichtig und rechtlich komplex die Feststellung und Bemessung eines Schadenersatzanspruches für einen gesundheitlichen Dauerschaden ist. Gerade für Fälle wie den Ihren, in dem es um voraussichtlich lebenslang eintrende und sich weiter erhöhende Schäden und damit hohe Summen geht, ist auch an die Relevanz von
Verhandlungstaktik zu erinnern.
Es gibt z.B. Studien dazu, dass die Höhe der ersten Forderung - sei sie auch offenkundig überhöht - einen dauerhaften psychologischen Effekt (..Ankereffekr) bewirkt, der sich auf das Verhandlungsergebnis auswirkt. Die Studien zeigen auch auf, dass die Anspruchstellerseite oftmals das Potenzial zum Entgegenkommen der Anspruchsgegnersefte nicht ausschöpft, z.B. weil sie die Vorteile einer Einigung für den Gegner nicht verhandlungstaktisch geschickt betont oder weil sie die tatsächlich zu erwartende Urteilssumrne zu niedrig einschätzt.
All dies und z.B. auch die zeitliche Koordinierung etwalger außergerichtlicher Verhandlungsschrttte sind jedoch Fragen, die nur in Ihrem Einzelfall und nur mit der Hilfe versierter Rechtsanwälte und ggf. Fachleute optimal in Ihrem Sinne ausgearbeitet werden können....
...Unabhängig davon kann ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber ebenfalls das Problem der Verfahrensdauer bei Zahlungsklagen gesehen hat. Die Bundesregierung und die Länder haben daher den Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz erarbeitet und in den Deutschen Bundestag eingebracht Dieser Gesetzesentwurf wird derzeit im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Wann das Gesetz In Kraft treten wird, kann noch nicht gesagt werden.
Das Forderungssicherungsgesetz sieht die Einführung einer sog. vorläufigen Zahlurigsanordnung in die ZMlprozessordnung (ZPO) vor. Mit der vorläufigen Zahtungsanordnung sollen Kiäger in einem laufenden Zivilverfahren schneller an ihr Geld kommen. Damit kann gerade auch Unfallgeschädigten in Prozessen gegen die Schädlger oder deren Versicherungen geholfen werden. Aus einer vorläufigen Zahlungsanordnung kann der Kläger nämlich — ggf. gegen Sicherheitsielstung — sofort vollstrecken und braucht das Ende des Verfahrens nicht abzuwarten.
Die vorläufige Zahlungsariordnung kann daher ein Mittel gegen eine Prozessverschleppung durch den Beklagten sein. Außerdem kann eine vorläufige Zahlungsanordnung helfen, wenn ein Sachverständlger sein Gutachten noch nicht vorgelegt hat oder auch wenn das schriftliche Gutachten zwar vorliegt, eine Anhörung des Sachverständigen aber noch ergänzend erfolgen muss.
Voraussetzung für den Erlass einer vorläufigen Zahlungsanordnung wird sein, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung des Richters hohe Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem muss der Erlass einer vorläufigen Zahlungsanordnung notwendig sein, um die besonderen Nachteile abzuwenden, die sich für den Kläger aus der voraussichtlichen Verfahrensdauer ergeben.
In diesem Sinne viele Grüße
Stefanie
ich habe eine Antwort bekommen, die hoffen lässt. Sehen wir, was daraus tatsächlich wird. Hier einige Auszüge, die ich für interessant halte:
... kann ich Ihren Unmut gut verstehen. Ich stimme Ihnen zu, dass einzelne Zivilverfahren in Deutschland zu lange dauern. Aus diesem Grund müssen manche Kläger erhebliche Zeit auf ihr Geld warten. Sie ersehen aber auch aus vorstehenden Anmerkungen, wie wirtschaftlich gewichtig und rechtlich komplex die Feststellung und Bemessung eines Schadenersatzanspruches für einen gesundheitlichen Dauerschaden ist. Gerade für Fälle wie den Ihren, in dem es um voraussichtlich lebenslang eintrende und sich weiter erhöhende Schäden und damit hohe Summen geht, ist auch an die Relevanz von
Verhandlungstaktik zu erinnern.
Es gibt z.B. Studien dazu, dass die Höhe der ersten Forderung - sei sie auch offenkundig überhöht - einen dauerhaften psychologischen Effekt (..Ankereffekr) bewirkt, der sich auf das Verhandlungsergebnis auswirkt. Die Studien zeigen auch auf, dass die Anspruchstellerseite oftmals das Potenzial zum Entgegenkommen der Anspruchsgegnersefte nicht ausschöpft, z.B. weil sie die Vorteile einer Einigung für den Gegner nicht verhandlungstaktisch geschickt betont oder weil sie die tatsächlich zu erwartende Urteilssumrne zu niedrig einschätzt.
All dies und z.B. auch die zeitliche Koordinierung etwalger außergerichtlicher Verhandlungsschrttte sind jedoch Fragen, die nur in Ihrem Einzelfall und nur mit der Hilfe versierter Rechtsanwälte und ggf. Fachleute optimal in Ihrem Sinne ausgearbeitet werden können....
...Unabhängig davon kann ich Ihnen mitteilen, dass der Gesetzgeber ebenfalls das Problem der Verfahrensdauer bei Zahlungsklagen gesehen hat. Die Bundesregierung und die Länder haben daher den Entwurf für ein Forderungssicherungsgesetz erarbeitet und in den Deutschen Bundestag eingebracht Dieser Gesetzesentwurf wird derzeit im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Wann das Gesetz In Kraft treten wird, kann noch nicht gesagt werden.
Das Forderungssicherungsgesetz sieht die Einführung einer sog. vorläufigen Zahlurigsanordnung in die ZMlprozessordnung (ZPO) vor. Mit der vorläufigen Zahtungsanordnung sollen Kiäger in einem laufenden Zivilverfahren schneller an ihr Geld kommen. Damit kann gerade auch Unfallgeschädigten in Prozessen gegen die Schädlger oder deren Versicherungen geholfen werden. Aus einer vorläufigen Zahlungsanordnung kann der Kläger nämlich — ggf. gegen Sicherheitsielstung — sofort vollstrecken und braucht das Ende des Verfahrens nicht abzuwarten.
Die vorläufige Zahlungsariordnung kann daher ein Mittel gegen eine Prozessverschleppung durch den Beklagten sein. Außerdem kann eine vorläufige Zahlungsanordnung helfen, wenn ein Sachverständlger sein Gutachten noch nicht vorgelegt hat oder auch wenn das schriftliche Gutachten zwar vorliegt, eine Anhörung des Sachverständigen aber noch ergänzend erfolgen muss.
Voraussetzung für den Erlass einer vorläufigen Zahlungsanordnung wird sein, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung des Richters hohe Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem muss der Erlass einer vorläufigen Zahlungsanordnung notwendig sein, um die besonderen Nachteile abzuwenden, die sich für den Kläger aus der voraussichtlichen Verfahrensdauer ergeben.
In diesem Sinne viele Grüße
Stefanie