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Brief an die Versicherung, Schmerzensgeld

ZeroJoker

Nutzer
Registriert seit
23 Feb. 2008
Beiträge
2
Hallo,

durch einen Anwalt wurde mir geraten einen Brief an die gegnerische Versicherung zu schicken, die dummerweise auch meine Versicherung ist, und Schmerzensgeld explezit einzufordern.

Ich bitte hier um das Gegenlesen und eventuelle Tipps zur Verbesserung. Die genannte Summe basiert auf der Aussage eines Anwalts.

Antrag auf Schmerzensgeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem am **.**.**** entstandenen Unfall, der bei Ihnen unter der Schadensnummer ******** geführt wird, ist ein Personenschaden an mir, ***********, entstanden.
Durch den Unfall erlitt ich ein Schleudertrauma. Ärztliche Untersuchungen, bei Ihnen bereits genannten Ärzten, ergaben erhebliche Prellungen im Hals-Wirbel Bereich (HWS-Distorsion). Bewegungen des Halses waren, und sind immer noch, teilweise nur unter Schmerzen möglich, die Bewegungsfreiheit ist bis zum heutigen Tage noch sehr eingeschränkt.
Weiter war mir bis einschließlich Samstag, den **.**.****, danach noch schwindelig und hatte mit einem durchgängigen Übelkeitsgefühl, sowie starken Kopfschmerzen, zu kämpfen.
Wie aus dem beigelegten Attest erkennbar, bin ich bis auf Weiteres bis einschließlich Sonntag, den **.**.****, häuslich krankgeschrieben. Summiert man diese Tage, an denen ich bis jetzt häuslich Krankgeschrieben war, bzw. bin, so lassen sich 13 Tage, an denen ärztlich bestätigt, eine Arbeits- und Schulunfähigkeit, sowie eine häuslich Krankschreibung vorlag/vorliegt, verzeichnen. Eine weitere Krankschreibung ist nicht auszuschließen.
Zur Zeit beschreite ich einen sehr wichtigen Lebensabschnitt. Ich befinde mich in der Zeit kurz vor dem schriftlichen Abitur. Diese Zeit könnte man als die Wichtigste der 13. jährigen Schulkarriere bezeichnen. Durch den Autounfall war es mir bis einschließlich Samstag, den **.**.****, basierend auf den Kopfschmerzen, sowie das Übelkeitsgefühl, nicht möglich, produktiv zu lernen, was verständlicherweise Einfluss auf meine zu erzielende Note in den Abi-Klausuren haben wird.
Auf Grund dieser Tatsachen fordere ich ein Schmerzensgeld von 800€, was dem entstandenen Personenschaden gerecht werden sollte, sofern man überhaupt einen solchen Schaden in Geld ausdrücken kann.
Sollten Sie diesem nicht einwilligen so halte ich einen Rechtsweg für nicht ausgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen,

Vielen Dank im Vorraus,

ZeroJoker
 
Hallo ZeroJoker,

warum schreibt denn der Anwalt nicht selber?
Sind sonst keine Schäden zu beklagen?

Gruß
Luise
 
Hallo,

weil dies nur ein Freund ist, mit dem aber noch kein offizieller Vertrag besteht.
Sonst sind keine Schäden zu verzeichnen.

Ich hab den Brief nocheinmal überarbeitet:

Schadensnummer xxxxxx
Regulierung des Personenschadens/Schmerzensgeld


Sehr geehrte Damen und Herren,

bei dem am xx.xx.xxxx entstandenen Unfall, der bei Ihnen unter der Schadensnummer xxxxxxxxxx geführt wird, ist ein Personenschaden an mir, xxxxxxxxxxx, entstanden.
Durch den Unfall erlitt ich ein Schleudertrauma. Ärztliche Untersuchungen, bei den Ihnen bereits genannten Ärzten, ergaben erhebliche Prellungen im Hals-Wirbel Bereich (HWS-Distorsion).
Bewegungen des Halses waren und sind immer noch nur unter Schmerzen möglich, die Bewegungsfreiheit ist bis zum heutigen Tage noch sehr eingeschränkt.
Weiter war mir nach dem Unfall bis dato noch schwindelig und ich hatte mit einem durchgängigen Übelkeitsgefühl sowie mit starken Kopfschmerzen zu kämpfen.
Wie aus dem beigelegten Attest erkennbar, bin ich bis einschließlich Sonntag, den xx.xx.xxxx, häuslich krankgeschrieben.
Insgesamt sind es damit immerhin 13 Tage, die ich durch den Unfall bedingt arbeits- und schulunfähig wurde. Eine weitere Krankschreibung ist aktuell nicht auszuschließen.
Dies trifft mich außerdem in einem sehr wichtigen Lebensabschnitt, nämlich der Vorbereitung auf das Abitur, das nun in wenigen Tagen bevorsteht. Durch den Autounfall war es mir bis dato wegen der oben genannten starken Beschwerden nicht möglich produktiv zu lernen.

Ich bitte Sie daher um die Regulierung des entstandenen Personenschadens.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt halte ich ein Schmerzensgeld
von mind. 800,- € für angemessen.
Ich bitte um Überweisung auf mein Konto # xxxxxxxx,
BLZ xxxxxxxx – xxxxxxxxxxx.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

ZeroJoker
 
weil dies nur ein Freund ist, mit dem aber noch kein offizieller Vertrag besteht.


Dann erteile dem befreundeten Anwalt doch einen offiziellen Auftrag.

Wir sind doch hier nicht zum Korrekturlesen von Anwaltspost zuständig.


Sonst sind keine Schäden zu verzeichnen.

Ist das denn nichts:

Durch den Unfall erlitt ich ein Schleudertrauma. Ärztliche Untersuchungen, bei den Ihnen bereits genannten Ärzten, ergaben erhebliche Prellungen im Hals-Wirbel Bereich (HWS-Distorsion).
Bewegungen des Halses waren und sind immer noch nur unter Schmerzen möglich, die Bewegungsfreiheit ist bis zum heutigen Tage noch sehr eingeschränkt.


Warte erst mal den weiteren Heilungsverlauf ab bevor Du an Schmerzensgeld denkst.


Gruß
Luise
 
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