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Brauche Rat und Hilfe !

Musty

Nutzer
Registriert seit
23 Okt. 2008
Beiträge
3
Hallo,
ich weiß nicht genau ob ich hier in den richtigen Bereich schreibe, falls nicht, bitte verschieben.

Ich hatte vor einem halben Jahr einen Motorradunfall, bin auf einer Öllache ausgerutscht. Der Verursacher der Ölspur konnte nicht ermittelt werden somit bin ich auf den Schaden, gesundheitlich und sachlich sitzen geblieben. Bei dem Unfall ist folgendes passiert: fraktur des LWK1 und LWK3, Rippenserienfraktur 6 - 10 und ausriss eines Seitenbandes im linken Daumen. Nach 5 Tagen Intensivstation, und einer 5 Stündigen OP wurde die WS mit einem fixateur vom BW12 bis LW4 versteift. Nach 3 Monaten Sitzverbot habe ich dann vor 2 Monaten eine 4 wöchige Reha gemacht. Und wurde von der Reha im allg. Arbeitsmarkt vollschichtig, ohne Einschränkungen erwerbsfähig entlassen. :mad::mad::mad:

Die Leistungsbeurteilung des Rehaberichtes ist mehr als lächerlich, ich kann über mehrere Stunden hinweg weder sitzen noch gehen oder stehen. Und schmerzen, Bewegunseinschränkungen und Taubheit habe ich im linken Daumen noch immer. Der fixateur soll in ca. einem halben bis einem Jahr wieder raus, wie und was danach möglich ist steht ja noch offen.

Aufgrund des Berichtes hat mich die Krankenkasse, schon angerufen und wegen einer Arbeitseingliederung angesprochen.

Noch habe ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis, welches aber auf der Kippe steht !

Ich habe eine private BU, habe bisher weder einen Antrag auf Behinderung noch einen Antrag der BU gestellt.

Meine befürchtung ist, dass Aufgrund der Leistungsbeurteilung ich gedrängt werde zu arbeiten, was zur Zeit unmöglich ist.

Nun meine Fragen: Sollte ich eine Behinderung beantragen ?
Wie sieht es mit einer korrektur des Klinikberichtes aus ?
Sollte die Klinik/Arzt sich Stur stellen, kann ich es wiedersprechen ?
Macht es Sinn mit solch einer Leistungsbeurteilung BU zu beantragen ?
 
Hallo Musty

erst die ersten 3 Fragen klären, damit beantwortet sich die 4. Frage.

Zu der Frage 2 und 3 sieh dich in der Forenübersicht um.

Zum Arbeitsverhältnis wende dich an einen Anwalt. Ein Schwerbehindertenantrag vorab ohne Begründung gestellt , schützt vor einer vorläufigen Kündigung.
Alles andere ist Medizinisch abzuklären, auch in hinblick zur BU-Vers.

Die Befundungen so wie sie sich darstellen müßten abgeändert werden,die Leistungsbeurteilung ist ebenfalls anzugehen.

Besorge Dir objektive Befunde, die vorliegenden würden auch bei der AA und KK etc. momentan nichts ändern.
Notfalls wende dich einem Schmerztherapeuten zu, jedenfalls mußte bald tätig werden die Eingliederung steht bevor.

zitat.

Und wurde von der Reha im allg. Arbeitsmarkt vollschichtig, ohne Einschränkungen erwerbsfähig

Dagegen ist Sachaufklärung erforderlich.


vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Musty,

ich hoffe dir geht es einigermassen gut und schön, dass du hier gelandet bist. Ich habe einige Fragen, war es ein Wegeunfall oder Privat?
Bist von der KK oder dem Rententräger zur Reha geschickt worden? Dem Kostenträger der REHA auf jeden Fall deine Stellungnahme zur Reha-Maßnahme per Einschreiben mit Rückschein schicken. Bei deiner Stadtverwaltung kannst du im Bürgerbüro den Antrag für die Schwerbehinderung stellen, nehme dazu alle dir vorliegenden Arzt-u. Krankenhausberichte in Kopie mit.
Was sagt dein behandelner Arzt zu den Aussagen, dass du vollschichtig arbeiten kannst, trotz der Schmerzen?
Mit der BU- Rente müssen dir andere User etwas sagen können, ich glaube auf jeden Fall muß der Unfall gemeldet werden und hierzu gibt es Fristen.
Also muß du uns noch einiges sagen, damit dir weiter geholfen werden kann.
einen schönen Abend
Buffy07
 
Erstmal danke für den netten Empfang und die schnellen Antworten.

Es war ein privater Unfall
Der Kostenträger ist der Rententräger
Den Unfall habe ich der Vers. schon gemeldet, den Antrag habe ich auch schon bekommen aber nicht ausgefüllt.
Letzte Woche habe ich den Entlassungsbericht erst zu sehen bekommen.
Rücksprache war mit dem Orthopäden noch nicht möglich.

Gruß
Musty
 
Hallo Musty,

ich kenne mich zum Thema private BU nicht unbedingt aus!
Aber ich kann Dir sagen wenn Du nicht gerade im Büro gearbeitet hast - wird auf Dich eine Umschulung zukommen!
Denn ob Du je wieder in einem entsprechend schweren Beruf arbeiten kannst? Leider hast Du dazu nichts geschrieben!
Du hast geschrieben > einem Fixateur vom BW12 bis LW4 versteift....

Eine richtige Versteifung eines der Bereiches der Wirbelsäule (Spond.) wird anders gemacht ist der Fixateur nur eine Stabilisierung der gebrochenen Wirbelkörper? Bei einer richtigen Versteifung der Wirbelkörper wird mit Titan und Knochenspänen aus dem Becken! Ich schätze Du trägst eine Art Korsett!

Ich fürchte Dir wird nichts anderes übrig bleiben als eine Behinderung zu beantragen! Wie Natascha schon sagte suche Dir einen guten Fachanwalt (Sozialrecht).
Eine Leistungsbeurteilung macht erst nach Entfernung des Fixateurs wirklich Sinn! Erst danach wird man auch evtl. an ein Gutachten denken!
mache Dich aber in der Zwischenzeit unbedingt schlau wie bei Dir eine Umschulung ein anderer Beruf aussehen könnte!
Ich nehme an das Du nicht gerade leichte Schmerzmittel nimmst!
Bei mir war es Valoron und ich habe in etwa das Gleiche Problem gehabt nur an der Brustwirbelsäule!
Bei mir war es auch ein Rippenserienbruch usw.. allerdings kein Verkehrsunfall!

Ansonsten steht hier im Forum jede Menge zu Deinem Thema!

VG Joachim
 
Hallo,
ich wollte dir auf deine Frage bezüglich des Behindertenausweises beantworten. Ich würde ihn beantragen. Es ist sicherlich ein komisches Gefühl einen Behindertenausweis zu besitzen, aber es kann dir helfen nicht gekündigt zu werden. Auch in anderen Dingen kann er dir behilflich sein.
Ich hatte einen Unfall und als mein Ausweis beantragt wurde fand ich es sehr komisch. Nun denke ich mir, warum sollte ich nicht die positiven Seiten eines solchen Ausweises nutzen, denn die Schmerzen und Hinderungen habe ich mit und ohne.
viele grüße
allegra
 
Hallo Joachim,

ich habe im Büro gearbeitet als Sachbearbeiter mit Personalverantwortung.
Ob da eine Umschulung sinn macht weiß ich nicht, da ja auch laut Rehabericht die alte Arbeit und der Allg. Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Es war ein Inkompletter Berstungsbruch sowie Subluxations-Kompressions Fraktur mit geringer Hinterkanten und marginaler Spinalkanalbeteiligung + segmentale Kyphose.

Der Fixateur intern ist: Dorsale Instrumentation von TH12 - L4 zur Wiederherstellung des sagittalen WS Profils und Realignement mittels XIA-Instrumentarium. Ein Stützkorsett habe ich 12 Wochen getragen zur Zeit brauch ich keine Gehhilfe.

@Natascha
heute habe ich nochmal mit dem Reha Arzt bezüglich der Leistungsbeurteilung gesprochen, er stellt sich Stur und behart auf die Beurteilung. Laut seiner Aussage ist es eine "Prognose" seine Subjektive beurteilung, wenn alles gut verläuft und komplikationslos verheilt, dann wird dieser Leistungszustand eintreten. Es soll angeblich kein Urteil über den Istzustand sein ! Denn alles andere würde wohl zu einer Berentung führen und das wäre in meinem Fall nicht nötig/richtig !
Ist das wirklich so, kann das jemand bestätigen ? Oder will der mir das nur schönreden und mich abwimmeln.

Ich mache in der Klinik zur Zeit noch ein IRENA Programm, eine ambulante Reha sozusagen.

Es kommt mir alles spanisch vor, ich werde von der Leistungsbeurteilung Gesund und Arbeitsfähig entlassen, aber bin noch immer Arbeitsunfähig gemeldet. Versteh ich da etwas falsch ?
 
Hallo Musty,

zu Deiner privaten BUZ:

Du mußst den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei Deiner BUZ-Versicherung stellen.
Hier kommt es auf den Vertrag an den Du mit der Versicherung hast. Meißt wird der Beruf genommen den Du erlernt und hauptsächlich ausgeübt hast.

Nun wird bemessen ob Du diesen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Du stellst einen Wochenablauf zusammen, wie lange Du stehen, sitzen, Kunden, Besprechungen, Reisen u.s.w. mußt und was Du davon an %ten nicht mehr kannst.
(z.B. Kundengespräch nur noch 20% von 4 Std. möglich)
Besonders gut ist es wenn Dir das Dein behandelnder Arzt abzeichnet.
Entweder Deine Versicherung nimmt es so an, oder (was zu 99% sein wird) sie schicken Dich zu einem Gutachter.
Hier geht es nur darum ob Du Deinen Beruf mit Deinen jetzigen Behinderungen noch ausüben kannst.
Kommt der Gutachter zu dem Schluß das Du Deinen Beruf weniger als 50% ausüben kannst bekommst Du eine BUZ-Rente.
Ließ Dir Deine Versicherungsbedingungen genau durch.

Eine Berufsunfähigkeit ist keine Erwerbsunfähigkeit (DRV) und auch mit Invalidität (PUV) oder Schwerbehinderung hat eine BUZ-Rente nichts zu tun.

Obwohl es natürlich nicht schlecht ist wenn Du einen Schwerbehindertenausweis mit möglichst über 50% hast.

Viel Glück

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Musty,

die Angaben des Arztes entsprechen nachfolgender Regelung und Praxis.

http://www.ambulantes-zentrum-badsteben.de/index.php?article_id=35

http://209.85.129.132/search?q=cach...hrend+IRENA+Programm&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de


http://www.gollee.de/website.php?web=kk&mid=46&id=2


Demnach war Dir dies alles bekannt. Insoweit die Angaben des Arztes dem IRENA Programm auch entsprechen.

Jetzt bist Du aufgefordert zu reagieren,allerdings kannst nur Du selbst beurteilen wie es weiter gehen soll, wobei die Betonung bei soll liegt.

Das anstehende Procedere ist ja vorgegeben, es sei Du schlägst eine andere Richtung ein. Also sollteste dich schnell Fragen was will ich eigentlich erreichen,wo will ich hin.

Die derzeitige med. Einschätzung lautet auch laut Rehabericht dem alten Arbeit und der Allg. Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
(Vollschichtig)

Alles andere wurde schon von den anderen usern mitgeteilt.

Nur eine Berichtigung am Schluß, ein Schwerbehindertenantrag hemmt die sofortige Kündigung des AG , jedoch schützt er nicht in folge vor einer Kündigung.

Deine Alternative zu allem kennst nur Du selbst.

vg natascha
 
Hallo leute, meine frau hatte im jahre 2006 einen verkehrsunfall als beifahrerin.
danach wurde bei ihr eine brustbein sternumfraktur Corpus sterni verletzung festgestellt.
Die verletzung am fuß konnte mittels MRT bilder Ausriß der Peroneus longos sehne diagnostiziert.
Seit dem umfall hat atemschwierigkeiten und schmerzen im brustbein,und im fuß ebenso.
sie kann nicht mehr als 2 stunden auf den beinen stehen, sehr schwierig zu arbeiten und den haushalt muss sie unter den erschwerden machen.
die versicherung ist bereit jetzt eine abfindung zu zahlen, nur ich weis nicht ob ich die abfindung akzeptieren soll weil sie mir noch kein angebot gemacht haben.
für antworten und rat wäre ich sehr dankbar.
 
Hallo Musa,
eine Abfindung hört sich zu allererst immer toll an, Geld..., Aber deiner Frau geht es doch noch nicht besser. Habt ihr mal mit euren Arzt gesprochen wie der Heilungsverlauf aussieht. Gehen alle Beschwerden und Schmerzen wieder weg:confused::confused:. Das müßt ihr überlegen, was ist mit der Zukunft, wenn Scxhäden zurück bleiben?
Habt ihr einen Rechtsanwalt? Besprecht das mit ihm. Ihr habt Anspruch auf Haushaltsführungsschaden, wenn du als Ehepartner Hausarbeit übernimmst die deine Frau nicht kann, aufgrund der Verletzung.
Im Plusminus im Febr. Wurde darauf hingewiesen, weil viele UO das vergessen. Anhaltspunkt war, pro Std. 9€
Also schön überlegen bevor man eine Abfindung annimmt.:rolleyes: Es müssen auch zukünftige Arztbesuche, Medikamente und Behandlungen abgesichert sein. Geht deine Frau noch zum Thoraxspezialisten wegen der Beschwerden?
Gruß Buffy07
 
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