Hallo Markus123 u. Piet pender,
na da sind wir uns ja einig, dass auf dem Gebiet vielerorts sehr viel Auflärungsbedarf besteht.
Es ist halt nun mal so, dass eine Aufklärung auch deshalb scheitert, weil die "Wirtschaftlichen-Interessen" der einzeln Ärzte hier im Wege stehen, am Intellekt scheiter es bestimmt nicht.
Dann ist es in der BRD der ganz große Nachteil für betroffene einer KZÜ-Schädigung, dass es nur zwei Lager gibt, bei den einen gibt es Kopfgelenke gar nicht inkls. der Schädigung mit Upright-MRT und das andere Lager die um die Schädigung des KZÜ und Upright-MRT wissen. Natürlich kann sich jeder "Ausmahlen" welche Seite auf denen der Versicherungen und Kostenträger stehen, richtig dort wo Upright-MRT KZÜ hokuspokus sind.
Nebenbei, Grundsätzlich keine Relevanz in der Beurteilung einer Beschleunigungsverletzung haben funktionell Bildgebende Verfahren (...funktionelles MRT..), hat sich inzwischen auch geändert auch in den "Neuen Leitlinien".
Es ist schon mehr als komisch, das Mitte der 70er Jahre gesicherte Erkenntnise da waren bzw. sind und heute so gemacht wird, wie wenn es das alles nie gegeben hätte, obwohl auf Internationalen-Standart genau diese gesicherten Erkenntnise aus den 70er Jahren über HWS-KZÜ noch weiter ausgebaut wurden, nur nicht in der schönen BRD.
Das Uright-MRT überbezahlt ist, kann ich mich nur anschleißen, sowas geht halt nur, weil uns Geschädigten die anderen Bildgebenden-Verfahren meist vorsätzlich vorenthalten werden.
M.E. steht das Upright-MRT sich selbst im Wege, wenn immer wieder die gleichen Textbausteine benutzt werden und dann eine "Riesengroße Angriffsfläche" geschaffen wird, es sei wegen der Textbausteinen so und so alles Hokuspokus.
M.E. vielleicht wird deshalb so verfahren, weil aus der Vergangenheit bekannt ist, was mit Radiologen passiert die Detailbefunde erstellen, weil Sie zu gut sind und man sich selbst durch Textbausteinen rechtlich absichert.
M.E. nach gut dünken werden die Upright-MRT nicht ausgewertet, insbesondere da es International eine Standartuntersuchung mit gesicherten medizinischen Erkenntnisen ist.
Gruß
Isswasdoc
na da sind wir uns ja einig, dass auf dem Gebiet vielerorts sehr viel Auflärungsbedarf besteht.
Es ist halt nun mal so, dass eine Aufklärung auch deshalb scheitert, weil die "Wirtschaftlichen-Interessen" der einzeln Ärzte hier im Wege stehen, am Intellekt scheiter es bestimmt nicht.
Dann ist es in der BRD der ganz große Nachteil für betroffene einer KZÜ-Schädigung, dass es nur zwei Lager gibt, bei den einen gibt es Kopfgelenke gar nicht inkls. der Schädigung mit Upright-MRT und das andere Lager die um die Schädigung des KZÜ und Upright-MRT wissen. Natürlich kann sich jeder "Ausmahlen" welche Seite auf denen der Versicherungen und Kostenträger stehen, richtig dort wo Upright-MRT KZÜ hokuspokus sind.
Nebenbei, Grundsätzlich keine Relevanz in der Beurteilung einer Beschleunigungsverletzung haben funktionell Bildgebende Verfahren (...funktionelles MRT..), hat sich inzwischen auch geändert auch in den "Neuen Leitlinien".
Es ist schon mehr als komisch, das Mitte der 70er Jahre gesicherte Erkenntnise da waren bzw. sind und heute so gemacht wird, wie wenn es das alles nie gegeben hätte, obwohl auf Internationalen-Standart genau diese gesicherten Erkenntnise aus den 70er Jahren über HWS-KZÜ noch weiter ausgebaut wurden, nur nicht in der schönen BRD.
Das Uright-MRT überbezahlt ist, kann ich mich nur anschleißen, sowas geht halt nur, weil uns Geschädigten die anderen Bildgebenden-Verfahren meist vorsätzlich vorenthalten werden.
M.E. steht das Upright-MRT sich selbst im Wege, wenn immer wieder die gleichen Textbausteine benutzt werden und dann eine "Riesengroße Angriffsfläche" geschaffen wird, es sei wegen der Textbausteinen so und so alles Hokuspokus.
M.E. vielleicht wird deshalb so verfahren, weil aus der Vergangenheit bekannt ist, was mit Radiologen passiert die Detailbefunde erstellen, weil Sie zu gut sind und man sich selbst durch Textbausteinen rechtlich absichert.
M.E. nach gut dünken werden die Upright-MRT nicht ausgewertet, insbesondere da es International eine Standartuntersuchung mit gesicherten medizinischen Erkenntnisen ist.
Gruß
Isswasdoc