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brauche Hilfe.. von Auto angefahren worden. schlechter Anwalt

larissal

Neues Mitglied
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5 Mai 2014
Beiträge
3
Hallo. Ich (28 Jahre, alleinerziehende Mama von 2 Kindern 2 & 9 Jahre) wurde am 22.3. nachts um 23 Uhr beim Überqueren der grünen Ampel direkt an der Kreuzung vor meinem Hais von einem Auto angefahren ( als Fußgängerin).

Es gibt keine Zeugen. Der Autofahrer gibt an ich sei 17 Meter ! nach der Fußgängerzone gelaufen ohne auf die Straße zu achten.
Es wurden Krankenwagen und Polizei gleich gerufen, von einem leider unbekannten Passanten der weiterfuhr.

Meine Freundin die von der Polizei aus dem Haus geholt wurde ist die einzige Zeugin die gesehen hat wo das Auto nach dem Aufprall stand. Ca 10 Meter nach dem Fußgängerüberweg.

Einen Anwalt habe ich gleich eingeschaltet Das ist nun mein größtes Problem.
Ich habe bis heute keine Aussage gemacht nur direkt am Unfallsort.
Ich habe den Anwalt gefragt ob ich den Fahrer anzeigen solle ( vor 3 Wochen wohlgemerkt) und habe darauf hingewiesen dass meine Aussage auch fehlt. Jedoch wurde mir bis heute nicht darauf geantwortet. es herrscht schriftlicher Verkehr über eine Webakte.

Am Samstag erhielt ich ein Schreiben, dass der Anwalt mit einem Schmerzensgeld von 1500€ ausgeht! .

Ich habe einen Wadenbeinbruch, Kreuzbandanriss mit bevorstehender Op, sämtliche Prellungen, meine Schneidezähne müssten wieder eingesetzt werden, ein Zahn ist zur Hälfte abgebrochen, bei einem anderer eine Ecke, bis heute kann ich nicht abbeißen da meine Schneidezähne nicht richtig fest sind. Ich habe mir privat eine Haushaltshilfe besorgt, da ich aif Krücken laufe, eigentlich mit dem verletzten Bein nicht auftreren darf und unmöglich mit 2 Kindern Lebensmittel kaufen gehen kanm oder Wäsche waschen im Waschkeller ein paar Häuser weiter.

Ich habe leider keinen Rechtsschutz und mein Nettogehalt ist ca 1000 €. Ich arbeite Vollzeit als Kellnerin und mein Trinkgeld ist mein Haupteinkommen (ca. 2000 €) welches mir nun fehlt.

Mein Erspartes ist nun weg (wegen Taxifahrten zum Arzt, Belege vorhanden, und sonstige Ausgaben).
in dem Schreiben vom Samstag ist auch eine Forderung der bisherigen Kosten
die ich derzeit unmöglich aufbringen kann wg dem fehlenden Trinkgeld.

ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
ich wohne im Raum München.
vielen Dank schon mal.

LG Larissa

ng
 
Hallo larissal,

erstmal herzlich willkommen hier im Forum!

Was ich da lesen muss ist schlimm.

Leider kommt man immer wieder an solche anwälte, wo ist er denn? In deinem Wohnort? Kannst du da persönlich mal vorsprechen?

Es ist so, dass bei einem unverschuldeten Unfall die Gegenseit die Kosten Deines Anwaltes tragen muss.Ferner steht Dir ein Vorschuss! auf das Schmerzensgeld zu, dass bei den Verletzungen definitv zu niedrig ist, da ja auch die ganzen Folgen der Verletzungen noch gar nicht absehbar sind.
Ausserdem steht Dir natürlich eine Haushaltshilfe zu, die auch von der Gegenseite bezahlt werden muss. Auch hierfür sollte der Anwalt schnellsten einen Vorschuss anfordern.

Was wir von Dir noch benötigen um noch konkreter helfen zu können, sind noch mehr Angaben zu der bisherigen Arbeit Deines Anwaltes und die Art der Kommunikation mit ihm. also ob persönlich, telefonisch oder nur per Email.
Nur per Email ist in Deinem Fall nämlich definitv zu wenig. Ruf ihn an oder such ihn am besten wenn es geht auf mit einer Liste der Dinge, die für Dich jetzt schnellst möglich erledigt werden müssen.

Vielleicht kannst du auch wenn Du bei ihm in der kanzlei bist gleich anregen, dass er bei der gegnerischen Versicherung in Deinem Beisein anruft um eben die wichtigsten Punkte gleich mit dem Sachbearbeiter zu klären.

Ferner solltest Du Dir den Polizeiunfallbericht von ihm geben lassen um zu sehen was dort steht.

Sammele alle Dokumente auch alle Arztberichte, mache Dir ein eigenes Tagebuch mit dem, was wann passiert und wie es Dir geht, welche Ausgaben Du hattest durch den Unfall, wann Du bei welchem Arzt warst, weil die Fahrtkosten sind Dir ja auch zu erstatten, usw.

Frage Deinen Anwalt konkret was er bereits unternommen hat und wie er die Rechtslage genau einschätzt und warum und lass Dir Durchschriften der Schreiben geben.

Sollte er gar nichts unternommen haben und auch nicht in die Pötte kommen, bleibt Dir wohl nur der Gang zu einem anderen Anwalt.

Ich hoffe, dieses hilft Dir schon mal etwas weiter.

lg
astoria
 
Hallo Larissa,

da hast du ja wirklichen Mist erlebt.

Astoria hat Recht: du musst mit deinem Anwalt Kontakt aufnehmen und dir die Akten zeigen lassen, besonders den Polizeibericht.

Außerdem muss meines Wissens die Haftpflicht des Fahrzeughalters erst mal für deinen Rechtsanwalt in vollem Umfang aufkommen. Ich musste jedenfalls noch nichts an meinen Anwalt zahlen.

Du kannst ja mal bei der Anwaltskammer anrufen und fragen, ob der Anwalt von dir einen Vorschuss verlangen darf (oder deinem Anwalt sagen, dass du dich dort schlau machen wirst).:D

Bestenfalls könntest du später zu einem Kostenanteil herangezogen werden, wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass du eine Mitschuld hast. Ich habe zu Unfällen zwischen Autos und Fußgängern etwas die Rechtsprechung durchforstet. Demnach ist eine Mitschuld eines Fußgängers eher selten (z. B. wenn der Fußgänger betrunken war und außer Kontrolle auf die Fahrbahn getorkelt ist).

Ich bin auch von einem Auto auf einem Fußgängerüberweg angefahren worden. Allerdings hat der Fahrer bei mir die Schuld zugegeben. Außerdem hat er mich im Krankenhaus besucht und sich bei mir entschuldigt. Er hat dadurch ebenfalls ein Trauma erlitten. Ich habe deshalb darauf verzichtet, ihn anzuzeigen.

Das sieht bei dir aber ganz anders aus. Ich würde deshalb an deiner Stelle nicht auf eine Anzeige verzichten, sondern versuchen, im Rahmen einer Strafanzeige klären zu lassen, was wirklich passiert ist. Vermutlich muss dazu der Unfall rekonstruiert werden. So eine Unfallrekonstruktin hilft auch, um Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

Für eine Anzeige gibt es meines Wissens eine Frist zu beachten. Ruf doch einfach mal bei deiner zuständigen Polizeidienststelle an und frag nach, bis wann du die Anzeige machen kannst. Vielleicht sagen sie dir ja auch, ob dein Anwalt schon Akteneinsicht genommen hat.

Die Polizei wird sicher Fotos gemacht haben. Aber: Hat deine Freundin (oder jemand anderes) auch Fotos gemacht? Z. B. mit dem Handy? Die solltest du unbedingt sichern (am Besten an zwei verschiedenen Stellen für den Fall eines Datenverlustes).

Ich weiß nicht, wie das finanziell im Fall eines Anwaltswechsels mit der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ist. Möglicherweise müsstest du dann Kosten selbst tragen. Da du finanziell nicht gut da stehst, kannst du versuchen, einen Beratungshilfeschein bei dem Amtsgericht zu beantragen, das für deinen Wohnort zuständig ist.

Den Vordruck und Erklärungen wird es sicher auch für dein Amtsgericht im Internet geben. Ansonsten geben die Rechtspfleger/innen meist auch gern telefonisch Auskunft. Vllt kannst du den Antrag online stellen, um Fahrtkosten zu sparen und wegen des Gehens auf Gehstützen.

Auch bzgl. der Haushaltshilfe hat Astoria Recht: Du hast Anspruch auf Erstattung des Haushaltsführungsschadens. Das ist Ersatz des gesamten Zeitausfalls, den du vor dem Unfall im Haushalt geleistet hast.

Generell hat ein Unfallopfer auch Anspruch darauf finanziell so gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Das müsste auch für Trinkgelder mindestens in der Höhe gelten, wie du sie versteuert hast. Wenn du das der Haftpflichtversicherung nachweist bzw. durch deinen Anwalt nachweisen lässt, müsste die Versicherung dies zahlen (Schadensersatz; übrigens vierteljährlich im Voraus).

Solltest du (wider Erwarten) hier im Forum keine ausreichende Hilfestellung erhalten, könntest du dich evtl. auch an den Unfall-Opfer Bayern e. V. wenden. Die Homepage findest du im Internet.

Ich wünsche dir alles Gute, besonders dass die Verletzungen vollkommen ausheilen.

LG
Lindgren
 
Hallo Larissa,

da bei Dir ja eine Körperverletzung vorliegt müsste auf jeden Fall der Polizeibericht an die Staatsanwalt gehen.

Der Staatsanwalt ermittelt dann weiter und es wird sicherlich zu einem Verfahren kommen.

Lass Dir bei der Polizei schon mal das Aktenzeichen geben, sollte Dein RA dieses bislang versäumt haben.

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Also mein Anwalt ist ca. 40km von meinem Wohnort entfernt. Mein Onkel hat ihn mir empfohlen da er Jugendfreund ist. Akteneinsicht bei der Polizei hat er bereits in dem Bericht steht eben, dass ich angeblich ohne auf die Fahrbahn zu achten 17m entfernt vom Fußgängerüberweg die Straße überquert habe.
Eine Bekannte die Jura studiert meinte dass wird wohl der Anwalt des Gegners empfohlen haben da es ja keine Zeugen gibt. Meine Freundin hat leider keine Fotos gemacht.

Die zuständige Polizisten meinte dass sie nicht denke das es zu einee Verhandlung kommen wird. Aber für mich ist es wirklich ein Fiasko. Ich habe bei meiner Krankenkasse einen Antrag aif Kostenübernahme der Haushaltshilfe gestellt bis jetzt wurden mir nur die Tage genehmigt die ich im Krankenhaus lag weil meine Kinder ja sonst alleine gewesen wären.

Mit dem Anwalt herrscht nur Kontakt über die Online Webakte.

Es gab lediglich ein Telefongespräch bis jetzt. Ich führ ein Buch über die täglichen Trinkgelder und die habe es auf den Computer übertragen und als Datei dem Anwalt ebenfalls zukommen lassen.
Auch vor über 3 Wochen. Er wollte alle behandelnden Ärzte wissen und hat auch alle Arztbriefe von den verschiedenen Abteilungen vom Krankenhaus erhalten die ich bei meiner Entlassung ausgehändigt bekommen habe.

Es kann ja nicht sein, dass ich noch zum Sozialfall werde da es jetzt auch 6 Wochen sind und ich nun meinen Lohn von der Krankenkasse bekomme was soviel ich weiss um einiges weniger ist.
 
Hallo 'larissal,

du wurdest doch sicher mit dem Notarztwagen abtransportiert. Und es muss doch Spuren des Unfalls auf der Straße geben, die die Polzei gesichert hat. Oder bist du gleich nach der Kollision aufgestanden und rumgelaufen? WEr hat denn den Notarzt geholt?
Ist der dich umfahrende Abbieger gewesen? DA Fußgängerampeln ja meist sehr direkt an der Kreuzung sind, könnte es sein, dass man dann anhand der Unfallspuren am PKW sehen kann ob er dich quasi in der Wendung oder eben genau gerade erwischt hat.

Dies noch ein paar GEdanken von mir zu deinem Fall

LG
astoria
 
Hallo Larissa,

tut mir leid für dich und willkommen im Forum!

Sag, warst du auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause?
Wenn ja, wurde das schon bei der BG gemeldet?

Gut Besserung!
LG
Aramis
 
ich war im Schock und bin aufgestanden. die komplette Woche darauf konnte ich nur im Rollstuhl rumgefahren werden, weil ich so starke Schmerzen hatte. Es hatte geregnet und war 23 Uhr abends. Ich war auf dem Rückweg von der Bank und es war kein Arbeitsunfall.
Den Notarzt hatte ein Passant gerufen, der vorbeifuhr und anhielt. Erwischt wurde ich auf einer geraden Spur. Der Fahrer bog quasi nach links in meine Straße ein. Die Fahrbahn die ich überquert habe hatte 4 Spuren und zwischen der 3. und 4. also kurz vor Erreichens der anderen Seite hat er mich erwischt. Ich denke er wird nicht aufgepasst haben anders kann ich mir das nicht erklären. Am Auto wurde vorne links die Windschutzscheibe durchbrochen (ich flog mit meinem Gesicht darauf), der Kotflügel ist eingedrückt (nur weil er gegen mein Bein gefahren ist) und beim Runterfallen ist der Außenspiegel abgerissen.
Er muss zu schnell gewesen sein. Sonst wäre auch nicht so ein Schaden am Auto entstanden nehme ich an.
 
Hallo Larissal,

da hattest Du ja gerade noch mal Glück, das er Dich "nur" mit einer Ecke erwischt hat :(

Aber vielleicht kann Rekoär da noch was zusagen, ob man aus dem Schadensbild sehen kann ob er eben einbiegend Dich erwischt hat oder eben schon auf total gerader Strecke.

Mit dem Regen ist natürlich blöd, weil damit ja wesentlich weniger Spuren gesichert werden können.

Was auch noch wichtig wäre, wie war denn der direkte WEg zu Dir nach hauseß hätte Dir überhaupt das Überqueren der Straße 20m vor der ampel was gebracht? Und wo stand das Auto des Unfallgegners genau?
Er musste ja noch anhalten nach dem Unfall, also muss der Unfallort ettliche Meter vor seiner Anhalteposition gewesen sein.
Ist dies polizeilich festegehlalten oder auf Fotos?

Lg
astoria
 
DrPZimmermann
13.05.2014

Sehr geehrte Frau Larissa,

ich empfehle zunächst Nachforschungen bei der Polizei (Unfallbericht mit Tagebuch-Nr. der Polizei) sowie Beiziehung eines Arztberichts bzw. des Berichts des behandelnden Krankenhauses sowie einer Bestätigung Ihres Arbeitgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis als Kellnerin. Sodann sich bei dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung als Anspruchstellerin melden.

Freundliche Grüße
Dr. Peter Zimmermann, Rechtsanwalt
 
Hallo Larissa,

es ist ja bereits viel geschrieben worden, was für Dich wertvoll ist um zu setzen.

Aus Deiner Unfallschilderung entnehme ich, dass Du
  1. im Verlauf eines Verkehrsgeschehens verletzt wurdest,
  2. die Polizei vor Ort war und den Unfall aufgenommen hat, d.h. Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und hoffentlich auch von Dir (bzw. Deinen offensichtlichen Verletzungen gemacht hat.
Da es sich hier um eine (zumindest) fahrlässige Körperverletzung im StV handelt, wird der Unfall von der Polizei hinsichtlich des Herganges Ermittlungen geführt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Vorgang an die StA oder AA abgegeben.
Wenn Du bisher noch nichts von der Polizei gehört hast, musst Du nach 3 Wochen noch nicht ungeduldig werden (das solltest Du erst, wenn, sich nach 3 Monaten noch niemand bei Dir gemeldet hat).
Richtig und wichtig ist es, dass Du Dir das polizeiliche Aktenzeichen des Unfalles besorgst. Wenn Du weißt, von welcher Polizeidienststelle die Polizisten waren, rufe dort an und lass Dir den Sachbearbeiter geben.

Solltest Du von der Polizei angeschrieben werden und Dich schriftlich zum Hergang äußern, so achte bitte darauf in welchem Zusammenhang das geschieht. Ob als Zeugin oder Beschuldigte. Bei Letzterem übergebe das Deinen Anwalt und überlasse ihm die Äußerung/Darstellung zu schreiben.

Gruß Beilitz
 
Hallo Dr PZimmermann,

ich suche einen Anwalt auf Erfolgsbasis komme aus NRW Bergisches Land.

Brauche einen mit Biss und Durchsetzungsvermögen.

Gerne kann auf meine Angelegenheit hier unter Verletztengeld nach 78 Wochen ....
nachgeschaut werden.

Gruß

Wolle53
 
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