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brauche Hilfe.. von Auto angefahren worden. schlechter Anwalt

Du bist hier in Deutschland

Hallo Wolle53,

Du weißt aber schon, dass es in Deutschland keinen Anwalt gibt, der auf Erfolgsbasis arbeitet, weil sie nach einer vorgeschriebenen Gebührenordnung in Deutschland abrechnen müssen.

Auf Erfolgsbasis arbeiten bedeutet ja im Klartext, Honorar gibt es nur im Erfolgsfall, was zur Folge hätte, dass der Anwalt im Nichterfolgsfall umsonst arbeiten würde. Das ist aber in Deutschland meines Wissens nicht erlaubt.

Aber dazu kann Dir sicher Auxiliator mehr sagen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Wolle53,
hallo Rekobär,

doch, seit ein paar Jahren sind Erfolgshonorare möglich. Für das gerichtliche Verfahren darf jetzt sogar eine "no win, no fee" vereinbart werden, wenn dafür im Erfolgsfall ein ordentlicher Aufschlag gewährt wird. Allerdings ist die Wirksamkeit eines Erfolgshonorars an strenge Anforderungen gekoppelt. So soll eine solche Vereinbarung zum Beispiel unwirksam sein, wenn der Mandant PKH-berechtigt wäre... Wie gesagt, alles eine Frage des Einzelfalls.

Hier der dafür massgebliche Gesetzestext, § 4a RVG:
(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Für die Beurteilung nach Satz 1 bleibt die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, außer Betracht.

(2) Die Vereinbarung muss enthalten:

1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, sowie
2. die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll.
(3) In der Vereinbarung sind außerdem die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ferner ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat.

http://dejure.org/gesetze/RVG/4a.html

Viel Erfolg bei der Suche!

Auxiliator
 
Hallo zusammen,
hallo Wolle 53,

soweit mir bekannt, ist es inzwischen auch in Deutschland möglich, dass ein Anwalt auf Erfolgsbasis arbeitet. Allerdings ist das eher die Ausnahme (und es gibt oder gab, bestimmte Beschränkungen diesbezüglich), was ich eigentlich schade finde. Ich habe selbst reichlich Negativerfahrungen mit Anwälten in meiner Unfallsache sammeln dürfen, was mich neben Nerven auch viel Geld gekostet hat. Und letzteres bekommen sie ja meist auch dann, wenn sie keine gute Arbeit geleistet haben. Von daher wäre eine Bezahlung auf Basis des Erfolgs sicher für beide Seiten lohnend - für den Mandanten und den Anwalt.
Allerdings wird sich eine solche Vergütungsvereinbarung jeder Anwalt sehr reiflich überlegen, denn schließlich hat auch niemand von ihnen etwas zu verschenken.

Hier mal einige Seiten, wo man sich dazu noch näher informieren kann:
http://www.fachanwaltsinfo.de/aktuelles_view.htm?id=380
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...x4G4AQ&usg=AFQjCNF5Kcn5s2Vv2oz3D26AouztKYjT6w
http://www.anwaltmagazin.de/rvg/2978-erfolgshonorar.html



@ Wolle53,
ich kann Dir leider keinen Anwalt benennen, der auf Erfolgsbasis arbeitet. Aber wenn Du das Internet bemühst, wirst Du einige Kanzleien finden, die diese Möglichkeit anbieten. Dabei ist es in vielen Fällen oft nicht nötig, dass der Anwalt aus der näheren Umgebung kommt. Die Kommunikation kennt ja viele Wege - Telefon, Fax, Mail und der gute alte Brief... ;)
Wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche.


Viele Grüße,
sachsblau
 
Ah,....sehe gerade, Auxiliator war schneller... ;)

VG
sachsblau
 
Schau an, also auch in Deutschland

Hallo Auxiliator,

vielen Dank für den Hinweis. Ich selbst habe zwar noch keinen Rechtsanwalt kennen gelernt, der das machen würde, aber vielleicht erfolgt aufgrund dieses § im RVG in Zukunft tatsächlich ein Umdenken der Rechtsanwälte.

Hallo Wolle53,

von mir ebenfalls viel Erfolg beim Suchen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo @,

habe i.Z. mit Anwälten mal etwas interessantes gelesen.

Ein Anwalt gewinnt immer. Gewinnt er nicht für seinen Mandanten so fährt er doch Gewinne für sein Konto ein :D:D:D

Schöne Pfingsten Beilitz
 
Hallo sachsblau,

vielen Dank für deine Antwort, habe auch eine Anwältin gefunden die dies so mit mir
durchziehen wird. Klar gegen einen guten Aufpreis aber wenn ich damit Erfolg habe warum nicht. Wer nicht wagt, kann auch nicht gewinnen. Danke sagt

Wolle53
 
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