Scheitholz
Erfahrenes Mitglied
Einen schönen guten Tag alle zusammen.
Im Mai letzten Jahres wurde ich und meine Partnerin unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt. Wir standen an einer roten Ampel als von hinten ein LKW auf regennasser Fahrbahn auf unseren Kombi auffuhr. Seit diesem Tag haben wir mit den Auswirkungen des Unfalls zu leben. Meine Partnerin hat mit anhaltenden HWS Problemen und den daraus resultierenden immer wiederkehrenden Kopfschmerzen zu kämpfen. Sie hat deswegen schon den Arbeitgeber gewechselt, damit sich die tägliche Fahrtzeit im Auto deutlich reduziert.
Ich habe als Andenken einen beidseitigen Tinnitus, ständige Probleme mit HWS sowie eine Hochtonsenke mitgenommen. Ich war über ein Jahr krankgeschrieben muss jetzt aber wieder aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen, da die gegnerische Versicherung, bis auf eine Abschlagzahlung ohne jegliche Anerkennung einer Rechtsgrundlage, weitere Zahlungen verweigert, bis ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Folgen geklärt ist. Hierfür wurde nach langem Hin- und Her ein Gutachten seitens der Versicherung in Auftrag gegeben nachdem wir uns auf einen Gutachter geeinigt haben.
Jetzt möchte ich hierzu ein wenig Vorarbeit leisten. Ein HNO hat mir gesagt, dass es zwischen dem Unfall und der Hochtonsenke keinen Zusammenhang gibt, da die Airbags nicht ausgelöst haben. Es sei denn es würde kurzfristig ein Schalldruckpegel von ca. 110 bis 130 dB bei dem Zusammenstoß überschritten werden. Dies könne er aber trotz seiner ehemaligen Tätigkeit als Gutachter nicht abschätzen. Bei meiner Suche im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden. Mein erster Gedanke war, dass bei Crashtests mit Sicherheit auf die Schallemission im Auto gemessen wird. Doch finde ich hierzu keine Werte. Außerdem finden die meisten Crashtests bei geöffneten Fenstern statt. Ich habe im Internet einen älteren Wert bei einem Versuchsaufbau gefunden, bei welchem getestet wurde, welche Auswirkungen das Auslösen der Airbags auf das Gehör haben. Die Untersuchung fand bei einem Frontalzusammenstoß statt. Hier wurde ein Schalldruckpegel von 146 dB vor dem Zünden gemessen.
Kennt jemand von Euch eine Quelle aus der ich weitere Zahlen hierzu beziehen kann? Natürlich bin ich auf für weitere Hilfe und Anregungen offen und dankbar.
Da jetzt schon absehbar ist, dass es ein langer und harter Kampf wird, möchte ich mich und meinen Anwalt bestmöglich vorbereiten.
Viele Grüße
Scheitholz
Im Mai letzten Jahres wurde ich und meine Partnerin unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt. Wir standen an einer roten Ampel als von hinten ein LKW auf regennasser Fahrbahn auf unseren Kombi auffuhr. Seit diesem Tag haben wir mit den Auswirkungen des Unfalls zu leben. Meine Partnerin hat mit anhaltenden HWS Problemen und den daraus resultierenden immer wiederkehrenden Kopfschmerzen zu kämpfen. Sie hat deswegen schon den Arbeitgeber gewechselt, damit sich die tägliche Fahrtzeit im Auto deutlich reduziert.
Ich habe als Andenken einen beidseitigen Tinnitus, ständige Probleme mit HWS sowie eine Hochtonsenke mitgenommen. Ich war über ein Jahr krankgeschrieben muss jetzt aber wieder aus finanziellen Gründen wieder arbeiten gehen, da die gegnerische Versicherung, bis auf eine Abschlagzahlung ohne jegliche Anerkennung einer Rechtsgrundlage, weitere Zahlungen verweigert, bis ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Folgen geklärt ist. Hierfür wurde nach langem Hin- und Her ein Gutachten seitens der Versicherung in Auftrag gegeben nachdem wir uns auf einen Gutachter geeinigt haben.
Jetzt möchte ich hierzu ein wenig Vorarbeit leisten. Ein HNO hat mir gesagt, dass es zwischen dem Unfall und der Hochtonsenke keinen Zusammenhang gibt, da die Airbags nicht ausgelöst haben. Es sei denn es würde kurzfristig ein Schalldruckpegel von ca. 110 bis 130 dB bei dem Zusammenstoß überschritten werden. Dies könne er aber trotz seiner ehemaligen Tätigkeit als Gutachter nicht abschätzen. Bei meiner Suche im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden. Mein erster Gedanke war, dass bei Crashtests mit Sicherheit auf die Schallemission im Auto gemessen wird. Doch finde ich hierzu keine Werte. Außerdem finden die meisten Crashtests bei geöffneten Fenstern statt. Ich habe im Internet einen älteren Wert bei einem Versuchsaufbau gefunden, bei welchem getestet wurde, welche Auswirkungen das Auslösen der Airbags auf das Gehör haben. Die Untersuchung fand bei einem Frontalzusammenstoß statt. Hier wurde ein Schalldruckpegel von 146 dB vor dem Zünden gemessen.
Kennt jemand von Euch eine Quelle aus der ich weitere Zahlen hierzu beziehen kann? Natürlich bin ich auf für weitere Hilfe und Anregungen offen und dankbar.
Da jetzt schon absehbar ist, dass es ein langer und harter Kampf wird, möchte ich mich und meinen Anwalt bestmöglich vorbereiten.
Viele Grüße
Scheitholz