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Brauche dringend Eure Unterstützung, stehe kurz vor der Obdachlosigkeit

hallo beiself,

ein cookie kann nicht von dir sein, das ist soweit richtig. ein cookie wird von einem programm gesetzt und enthält informationen zb darüber, welche seite du bereits besucht hast.

wenn die info vom admin stammt, meint er sicher nur die tatsache, dass der server durch die software des forums veranlasst wurde eine kleine textinformation auf dem/deinem computer zu speichern, zb mit dem inhalt, dass du diese seite heute um xx uhr besucht hast. das hat insofern keinerlei bedeutung. solche cookies wirst du wieder los (wenn sie nicht schon vom server eine bestimmte laufzeit haben und verfallen oder durch andere einstellung beim schliessen des browsers gelöscht werden), indem du in deinem browser mal die entsprechenden einstellungen durchsuchst und die cookies per hand löschst.


gruss

Sekundant
 
Hallo, nachdem der Sozialhilfeträger auch die Anweisung des Gerichts aufgrund meiner Untätigkeitsklage ignoriert hat, was kann noch getan werden?

LG beiself
 
Als juristischer Laie sehe ich die Sache so: Sollte vorliegend ein Beschluss ergangen sein, dürfte dieser einstweilen vollstreckbar sein.
 
Hallo, bin ebenfalls juristischer Laie, deshalb meine Frage, was ist notwendig damit ein Beschluss ergehen kann.
Muss ich hierfür einen Antrag beim Sozialgericht stellen, damit ein Beschluss ergehen kann?
Grüße
 
Hallo Beiself,

Auf einen Antrag sollte ein Beschluss erfolgen.

Wenn du aber schon ein Urteil vom Gericht hast, muss es doch auch umgesetzt werden? Warum passiert das nicht?

Wenn du Geld vom Sozialamt der einem anderen Sozialhilfeträger lt. Gerichtsbeschluss zu bekommen hättest, aber nicht bekommst, kannst du das Urteil vollstrecken lassen, d. h., ein Gerichtsvollzieher holt dir das Geld. Wie das genau geht, bin ich überfragt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Ganz offenkundig geht es um eine einstweilige Anordnung, deren Beschluss nun zur Vollstreckung ansteht. Für gewöhnlich enthält bereits der Beschluss einen Vollstreckungsvermerk. Man muss ihn sich allerdings durchlesen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo,
habe heute ein Schreiben des Sozialgerichts erhalten. Es wird zu einer mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes nach §111(1) SGG geladen.
Es ist wirklich unmöglich, dass die Sozialhilfeträger sich so verhalten können, wo man doch auf die Leistungen angewiesen ist!
Grüße beiself
 
Demnach liegt noch kein Beschluss vor, also eine völlig veränderte Ausgangslage.
 
Hallo,
nachdem ich endlich nach 16 Jahren in meiner Opferentschädigungsklage zumindestens, nach dem Gerichtsgutachten 2015 auch endlich nach 5 Jahren, im Juni 2020 ein Urteil erhalten habe und es zu einer geringfügigen Anerkennung kam (Gewalt Kinder- und Jugendzeit, Gewalt Ausland fehlen, da sie trotz Beweislage unterschlagen wurden), hat die Beklagte die Zahlung / Nachzahlung verhindert und in meiner Berufung Widerklage eingereicht mit dem Antrag das Urteil aufzuheben und meine Berufung abzulehnen.
Das ist schon ein ganz gewaltiger "Hamm..schlag" eine Widerklage in einem Opferentschädigungsverfahren einzureichen, wo ich ja die Geschädigte und Verletzte Person bin.
Auswirkung immer noch keine finanzielle Existenzsicherung.

Liebe Grüße beiself
 
Liebe beiself

Es macht mich traurig, dass es so mies läuft.
Ich kann dir nur viel Kraft wünschen und dass du Menschen hast, die dich in dieser Situation stützen und stärken.

Die besten Wünsche im Kraftpaket.
 
Hallo beiself,

auch von mir alles alles Gute.

Jedoch muss ich Dir leider sagen, dass das OEG nur im Geltungsbereich von Deutschland und der ehemaligen DDR bzw. einem Schiff, welches unter deutscher Flagge geführt wird, gilt.

Wünsche Dir weiterhin die Kraft diese Ungerechtigkeit zu meistern.
Frohe Weihnachten

gruss

boign
 
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