Hallo, herzlichen dank für eure Infos.
habe noch eine Frage. Inwieweit sind vorgerichtliche Kosten und außergerichtliche identisch bzw. unterschiedlich?
Habe da im Internet nichts konkretes gefunden.
Es betrifft den Vollstreckungsauftrag in dem die Hauptforderung und eben die vorgerichtlichen Kosten tituliert wurden.
Des anderen besteht nun ein Kostenfestsetzungsbescheid über die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten.
Beantragt wurde alles vom gegnerischen Anwalt.
Im ersten Moment erscheint mir dies doppelt angesetzt. Der gegnerische Anwalt macht hier vorgerichtliche und
außergerichtliche Kosten geltend und da er sie hat titulieren lassen sind diese sofort vollstreckbar.
Kennt sich vielleicht jemand aus?
Liebe Grüße beiself
habe noch eine Frage. Inwieweit sind vorgerichtliche Kosten und außergerichtliche identisch bzw. unterschiedlich?
Habe da im Internet nichts konkretes gefunden.
Es betrifft den Vollstreckungsauftrag in dem die Hauptforderung und eben die vorgerichtlichen Kosten tituliert wurden.
Des anderen besteht nun ein Kostenfestsetzungsbescheid über die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten.
Beantragt wurde alles vom gegnerischen Anwalt.
Im ersten Moment erscheint mir dies doppelt angesetzt. Der gegnerische Anwalt macht hier vorgerichtliche und
außergerichtliche Kosten geltend und da er sie hat titulieren lassen sind diese sofort vollstreckbar.
Kennt sich vielleicht jemand aus?
Liebe Grüße beiself