• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Brauche dringend Eure Unterstützung, stehe kurz vor der Obdachlosigkeit

hallo anja,

ein sehr guter Vorschlag
- leider muss man damit rechnen, dass die Behörde trotz "muss" es nicht macht
und was dann?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,
eigentlich wird darauf innerhalb 4 Wochen reagiert.

Danach kann man einen Antrag bei Gericht einreichen.
Der Eilantrag ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens zulässig. Er kann auch mehrfach gestellt werden. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass ohne einstweilige Anordnung eine Notlage droht. Man kann auch sagen, dass "Gefahr im Verzug" ist. Juristisch wird diese Voraussetzung als "Anordnungsgrund" bezeichnet.

Der Eilantrag kann schriftlich gestellt werden. Es ist auch möglich, ihn beim Sozialgericht "zur Niederschrift" zu stellen. Das heißt, dass man zum Sozialgericht gehen und dort den Antrag persönlich stellen kann. Notlage genau begründen.

Gruß
Anja
 
Hallo, Anja123,
habe beim Sozialamt alles versucht. Darlehen, Vorschuss alles wurde abgelehnt. Das hat bei denen keinen Sinn.
War beim Abteilungsleiter, war beim Oberbürgermeister, war bei der Beigeordneten. Alle haben mich zuerst weiter verwiesen
um mir dann zu sagen, dass das nicht in ihrer Zuständigkeit liegt. Usw. Telefonate, Fristsetzungen war alles vergebens.
Die lehnen einfach nur ab.
Die provozieren meine Obdachlosigkeit.


Hallo, aber auch mein Eilantrag wurde abgelehnt. Richter steht voll auf Seiten der Stadtverwaltung. Er sah keinen Anordnungsgrund.
Begründung, es sei wohl Räumungsklage eingereicht worden.
Das die schon längst am laufen ist hat er wohl übersehen?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Beiself,

Du schreibst in Deinen Beiträgen, dass es einen Zusammenhang zwischen Deiner Anerkennung OEG , der Leistungen des Sozialamtes und Deinen berechtigten Ansprüchen auf Rechtsschutz gibt. Daran wäre auch das Gericht beteiligt und sie wollten Dich als Ihrem Verantwortungsbereich bekommen.
Kannst Du vielleicht dazu nochmal was schreiben?
Das zuständige Sozialgericht ist bei Euch in der Stadt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
In der Opferentschädigung ist das Versorgungsamt Stgtt, bzw. das Regierungspräsidium in Stgtt. zuständig.
Seit ich in diesem Verfahren die Rechtswidrigkeiten und Verstöße aufgedeckt habe werde ich unter Druck gesetzt.
Habe auch schon zwei anonyme Briefe im Briefkasten gefunden. Der letzte schreibt von einem Pennerdasein.
Ich habe zu meinem Hauptverfahren das beim Soz. Speyer läuft, Antrag auf Untätigkeitsklage eingereicht, weil verschiedenes einfach gar nicht bearbeitet worden ist und dann einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der alten Bescheide, weil eben diese Rechtswidrigkeiten darin enthalten sind.
Die Hauptklage ist beim Sozialgericht in Speyer. Die Untätigkeitsklage und die Feststellung hat man nach Koblenz verwiesen.

Die aufstockende Grundsicherungsleistungen laufen über die Stadt Neustadt a. d. Wstr.
Der abgelehnte Eilrechtsschutz lief über das Soz.Speyer. Die Beschwerde läuft über das LSG Mainz
Die eingereichte Klage wegen Grundsicherungsleisten läuft über das Soz. Speyer.
Wenn Du mir per Pin Deine email geben möchtes kann ich Dir gerne meinen Artikel senden, den ich inzwischen
erstellt habe.
Ich bin auch dabei über die Presse an die Öffentlichkeit zu gehen. Aber auch hier
denke ich werden sich die Behörden sturr stellen. Sie habe auch schon angefangen meine
Persönlichkeit zu deformieren.
Grüße beiself
 
Hallo beiself,

keine Ahnung - aber hast du schon mal Stranfanzeige und Strafantrag in Betracht zu stellen gezogen.
Ist der anonyme Brief in deinen Briefkasten mit einer Handschrift geschrieben

Keiner Ahnung ob es möglich ist, stelle noch einmal einen Eilantrag.

Nach der Ablehnung deines 1. Eilantrages, gab es in dem gerichtlichen Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung?

Lg. Rolandi
 
@ Rolandi
Danke, der Eilantrag ist nun beim LSG, als Beschwerde.
Strafanzeige, kann ich aufgrund des Schlechtergutachtens vom Gericht nicht machen. Die würden mich sonst anderweitig aus dem Verkehr ziehen.
Sende Dir gerne meinen Artikel, wenn Du möchtest. Du kannst mir per deine email geben, wenn Du möchtest.
Liebe Grüße
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo nochmal, Erika.

Bitte komme "aus der Ecke/Enge" wieder heraus! Du solltest/musst reagieren, und wieder, und keinen Versuch auslassen. Bitte schaue mal nochmal auf die Hinweise!
Da gibt es sicherlich was drin, was Dir helfen mag..und wo/in Du ansetzen kannst!
Wir, unterstützen Dich sicherlich gern, in der Petition.. dennoch, tu was! Nicht aufgeben!
Bspw. BeWo, Caritas , Diakonie. - Paragraph 67 ff SGB XII, ist umsonst, und die kennen sich aus u.a. Behörden pp.
Deine (alten ) Ärzte und Therapeuten, vlt kontaktierst Du die nochmal?!
Ich möchte Dir nicht zu Nahe treten, dennoch solltest Du wieder, und darin, ansetzen und um Dein Recht kämpfen. Du mal nochmal den einen oder anderen Versuch wagen.
Und, auch nochmals! Vor einem Umzug ggf. d.h. jetzt!
...
(Ich kenne mich in Deiner Angelegenheit auch nicht aus, und kann notwendige Ratschläge geben.. dennoch, da gibt's was. Ganz bestimmt! Deine (alten) Ärzte und Therapeuten, die Dir bis dahin, und darin überhaupt, geholfen haben. Wo sind die? Vlt kontaktierst Du die mal nochmal. Auch.)
...

Gruß
Tina
 
Hallo Tina,
vielen Dank für Deine Zeilen.
Ärzte habe ich nicht die hinter mir stehen, dass habe ich der Gerichtsgutachterin zu verdanken. Man hat mich schon öfters aus der
Praxis verwiesen. Ich solle mir einen anderen suchen usw.
Ich habe aber meine Traumatherapeutin die hinter mir steht, da habe ich einen Termin
Liebe Grüße

@Kasandra
Hallo, ja ich weis. Aber die Strafanzeige würde über die Staatsanwaltschaft in Frankenthal gehen. Die haben damals ich glaube es war 2017, als man hier einen 20-jährigen so sanktioniert hat, dass er verhungert ist, auch die Behörden in Schutz genommen. Kannst ja mal googln "Tod durch Leistungsentzug" da ist schon so mancher gestorben.
Ich versuche am Ball zu bleiben, dennoch werde ich auf eine neue Bleibe schauen müssen.

@Rolandi
Nein, die zwei Briefe sind nicht mit der Hand geschrieben. Es wird in Dritter Person gesprochen. Er jagt Angst ein, aber es geht keine
direkte Drohung daraus hervor. Ich war da schon bei der Polizei gewesen und weil keine direkte Drohung daraus hervor geht haben, die keine
Anzeige aufgenommen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Erika,

hast du es mal bei den Kirchengemeinden in deiner Umgebung versucht? Direkt mit dem Pfarrer gesprochen? Manchmal gibt es kirchliche Gemeindewohnungen für Notfälle oder Gemeindemitglieder stellen eine leerstehende Wohnung zur Verfügung. Ruhig bei verschiedenen Pfarrstellen in deiner Umgebung anfragen.

Ansonsten wirklich an die Caritas, Wohlfahrt, Diakonie wenden. Da du Schwerbehindert bist, kannst du auch in verschiedenen Wohnheimen in deiner Umgebung anfragen, ob dort ein Platz für dich wäre.

In einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung ist ständig Pflege-Personal anwesend. Deswegen kann es für manche Menschen sinnvoll sein, dort zu wohnen. Die Kosten für das Heim übernimmt meist der Sozialhilfe-Träger. Eigenes Vermögen oder Einkommen wird aber angerechnet.
Familienratgeber: Wohn-Heim für Menschen mit Behinderung

Google mal mit den Begriffen "Schwerbehinderung", "Wohnheim" und dem Ort oder den umliegenden Orten, wo du wohnst.
Es gibt auch inklusive Wohngemeinschaften, in denen Behinderte und Nichtbehinderte zusammen wohnen.

Es gibt dazu eine eine Wohnungsbörse - vielleicht hilft die dir weiter, ich kenne sie nicht aus persönlicher Erfahrung:

- WOHN:SINN - Plattform für inklusives Wohnen

Da du anscheinend nicht auf einen Ort festgelegt bist, wirst du darüber vielleicht fündig? Dort gibt es sicher auch Sozialarbeiter/ Organisationsträger, die gezielt helfen können.

Alles besser als obdachlos!

In welcher Region wohnst du denn? Vielleicht gibt es hier Leute, die dir helfen können?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Ihr seid alle sehr hilfreich. So wie Tina auch schreibt muss ich wieder aus meine Enge kommen.
Die Stütze die Ihr mir gibt, ist gut für mich.
Herzlichen Dank und liebe Grüße

Hallo, ich wohne in Rheinland-Pfalz, Kreis Südliche Weinstraße
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top