Hallo beiself,Ich hatte im April 2004 einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung gestellt, im Mai zweifache Vergewaltigung und im Juni 2004 erhielt ich den kompletten Ablehnungsbescheid des Rentenversicherungsträgers.
ich kann jetzt nicht nachvollziehen, ob deine Zweittraumatisierung (2-fache Vergewaltigung im Mai 2004) überhaupt dem Rentenversicherungsträger bei der Beurteilung deines Rentenantrages vom April 2004 bekannt war??? Der abschlägige Rentenbescheid kam dann im Juni 2004. Bist Du strafrechtlich gegen den Täter vorgegangen?
Gruß Bobb