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Brauche bitte Hilfe: Zermürbungstaktik der gegn. Vers. und passiver Anwalt :(

Tach

Neues Mitglied
Registriert seit
21 März 2017
Beiträge
2
Hallo , ich bin mir unsicher, in welchem Unterforum ich mein Anliegen stellen soll, vielleicht kannst mir hier jemand helfen bitte?

Ich hatte einen Motorrad-Verkehrsunfall in 2013 , welcher unverschuldet war. Dies ist auch nicht das Problem, da die Schuldfrage durch Polizei geklärt/bestätigt ist.. Jedoch dreht und wendet sich die gegn. Versicherung seitdem. Ich hatte damals einen RA, den ich für sozialrecht kannte, mit der Sache beuaftragt (über die Prozesskostenhilfe) , da . Er ist zwar sehr nett, aber er hat weder Biss, ist sehr passiv und ist eigentlich RA für Sozial und Rentenrecht. Die Zermürbungstaktik zeigt nun erste "Erfolge" bei mir.
Die gegn. Versicherung verdreht alles und behauptet, ich hätte gar keine Folgeschäden! Den gerichtlich bestellten Gutachtertermin habe ich wahrgenommen, jedoch scheint mir dieser Gutachter befangen zu sein, da er mir im Endeffekt meine andaurnden Schmerzen/Probleme seit dem Unfall abspricht. Vielleicht kommt es daher, das ich Ihn auf seine rauhe Untersuchung (Arm mit Gewalt hochgebogen) angesprochen hatte, für wen er eigentlich arbeitet.
Fakt ist, das ich bei zig Hausärzten, Orthopäden, Neurochirurgen war , sehr oft geröngt worden bin, 2 mal MRT..jedoch wurde der wahre Grund (Iliosakralgelenk beschädigt) erst sehr viel später diagnostiziert. Bis dahin hat niemand sich ernsthaft Zeit genommen herauszufinden, woher meine permanenten Schmerzen kommen.

Ich bin recht hoffnungslos geworden und weiss wie gesagt nicht, wo ich mit meinen Problemen hin soll und wünsche mir sehr, hier Hilfe zu bekommen. Danke! Stephan
 
Hallo Tach

Fakt ist, das ich bei zig Hausärzten, Orthopäden, Neurochirurgen war

wie du schon selber schreibst, ist die Ursache deiner Schmerzen unklar.

Bei den bildgebenden Untersuchungen wir häufig das ISG nicht mit abgebildet, haben die Radiologen denn alle Bilder zusammenhängend betrachtet. Oder jeder nur seine Aufnahme.

Vielleicht kommt es daher, das ich Ihn auf seine rauhe Untersuchung (Arm mit Gewalt hochgebogen)

Was hat dein Arm mit dem ISG zu tun, mein ISG ist entzündet ich habe daher gewisse Vorkenntnisse.

MFG Marima
 
Lieber Stephan, es werden dir hier sicher noch mehr Leute antworten, ich wollte dich nur ermutigen. Nicht hoffnungslos werden! Man braucht einen sehr langen Atem und man muss sich selbst schlau machen, das sind meine besten Tipps! Alles Gute!
Meli
 
Hallo Tach,

ich kann dich beruhigen, bei dir ist alles wie gewöhnlich!

so fangen wir mal vorne an:

was hattest du eigentlich?
Verletzungen?
Krankenhausaufenthalt?
Reha?

Krankengymnastik oder anderes?

welche Diagnose wann?

was für ein Gutachter und was ist sein Fachgebiet?
Hattest du eine Begleitperson bei der Begutachtung dabei?

Das sind mal die wichtigsten Frage.

MfG


Gsxr
 
hallo Tach,

du schreibst von einem "gerichtlich bestellten Gutachtertermin", also scheint die sache nicht mehr in den händen der versicherung zu liegen, sondern in eine klage gemündet zu sein.

wenn das GA nicht korrekt erstellt ist - falsche folgen, unberücksichtigte vorbefunde, auf die es sich beziehen muss (das gericht muss hier dem SV den stand vorgeben), nicht richtige zu-/einordnung von verletzungen und verletzungsfolgen u.a. mehr - dann muss das zerlegt und anhand anderweitiger belege nachvollziehbar dargelegt werden. ob dies durch einen (weiteren) arzt geschieht oder anhand eindeutig widersprechender fachliteratur, hängt von deinen voraussetzungen ab.
worin widersprechen sich also die bisherigen befunde und das GA, worauf stellt das GA ab und wie lässt sich das alles widerlegen.

allerdings dürftest du wenig zeit für eine stellungnahme haben. diese ist idR vom gericht vorgegeben (zb stellungnahme bis ...), ggf. solltest du unbedingt darüber mit deinem anwalt reden und falls nötig rechtzeitig fristverlängerung beantragen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Tach,

Du hast ja schon einige Denkanstöße bekommen.

Grundsätzlich darf die Polizei keine Schuldzuweisung machen. Sie ist lediglich dazu da, um festzustellen, ob eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sie hat eine Verkehrssicherungspflicht und hat Beweise zu sichern. Mehr nicht.

Die Gegnerische Versicherung versucht natürlich alles, um nichts zahlen zu müssen. Dazu gehört natürlich auch, dass deren Anwalt die Unfalldarstellung nach seiner Ansicht darstellt.

Grundsätzlich liegt es bei Dir als Kläger zu beweisen, dass zum einen Deine Unfalldarstellung zutrifft und dass es entsprechende Unfallfolgen gab.

Wie ich gesehen habe, ist bei Dir, wie auch bei vielen anderen Usern, das Problem aufgetreten, dass die Erstdiagnose nicht korrekt bzw. unvollständig erfolgt ist. Das macht Dir den Nachweis der Unfallfolgen natürlich schwer.

Du bist jetzt im Gerichtsverfahren. Der Gerichtsgutachter hat die Aufgabe gemäß Beweisbeschluss ein Gutachten zu erstellen. Je mehr wischiwaschi die Beweisfrage enthält, desto mehr Spielraum hat der Gerichtsgutachter in seinen Ausführungen. Sollte der Gutachter Dir gegenüber befremdlich eingestellt sein, dann solltest Du bzw. Dein Rechtsanwalt prüfen, ob ein Ablehnungsantrag wegen der Besorgnis der Befangenheit erfolgreich erscheint. Dazu brauchst Du aber entsprechende Informationen über Abhängigkeiten des Gutachters.

Sollte der Gutachter den Ablehnungsantrag überstehen, dann wäre es auf jeden Fall an der Zeit den Gutachter laden zu lassen und ihn in der mündlichen Verhandlung zu befragen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
[QUOTE="Marima,


Hi, beim Unfall wurde die Schulter/Arm gebrochen sowie ISG.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Tach,

Schulter, welcher Knochen ist das?

Bei mir 3 mal das Schulterblatt und ausbruch der Cavitas (Gelenkpfanne).

Beteiligung Rippen? Tiefstand?

Was für Bewegungseinschränkung ohne das nachgeholfen wird?

ISG ist doof, werden dir die Beine Taub?
Muskelreizungen oder eingeklemmte Nerven?

MfG


Gsxr
 
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